O2 can´t do! Festnetznummer macht Probleme.

  • Ähm Leute ... entweder ich habe hier einen Paul oder aber ihr bringt da etwas völlig durcheinander. Soweit ich das verstanden habe, hat er die Nummer doch gar nicht portiert von der DTAG. Somit kann da auch nichts schiefgelaufen sein .....


    Klärt mich auf, wenn ich was verpeilt habe ...

  • Zitat

    Zitat: Original geschrieben von casicasino: Ob den Anschluss nun O2 kündigt oder ich selbst, ist dabei zweitrangig. Der alte Anschluss wäre gekündigt. Antwort von Real: Ist es eben nicht!! Nur wenn o2 die alte Rufnummer (DTAG) zur Portierung beauftragt, wird bzw. kann diese Rufnummer richtig zu o2 portiert werden. Das Problem der Nichterreichbarkeit der Festnetznummer allein auf o2 zu schieben, sorry, daß ist einfach nicht "Stilvoll" und zeugt von "Inkompetenz"...
    Aber immer drauf auf o2 - denn nur die machen die Fehler, die Anderen sind fehlerfrei..


    Wirklich danke für die Hinweise, aber manchmal wünscht ich mir die Leute würden sich die ganzen Texte durchlesen und nicht nur einzelne Schnipsel rausreissen, um sie zu kommentieren - so von wegen "Inkompetenz" und so.


    Also 1. Ich habe meine Festnetznummer nicht von der Telekom zu O2 portieren lassen. Sie wurde mir von O2 zugewiesen und ist damit eine original O2-Festnetznummer, wenn man es so möchte. Es ging im Sachverhalt lediglich darum, dass O2 mit einem vollwertigen Festanschluss wirbt, der sich darin zeigt, das man seine alte Festnetznummer mitnehmen kann - wenn man möchte. Im Falle der Mitnahme wird der alte Anschluss gekündigt. Soweit logisch, oder?


    2. Ich habe ein Problem mit O2 und nicht mit einem anderen Anbieter. Auch wenn ich am liebsten gar keine Probleme hätte. Mit O2 habe ich auch den Vertrag über bestimmte Leistungen, zu der u.a. die Erreichbarkeit über die Festnetznummer gehört.



    Weil ich´s heute hier gelesen hab. Das passt auch ganz gut:

    Zitat

    Originaltext von Micha 76: Wirklich lustig das ganze.. zeigt auch offensichtlich, dass komischerweise gerade beim Mobilfunk die Bindung mit dem "eigenen" Netzbetreiber extrem gross ist.. da wird schonmal sämtliche Rationalität über Bord geworden und Verhalten gut geheissen oder sogar lauthals unterstützt, welches fast jeden einzelnen negativ betrifft. Das sollte mal wissenschaftlich untersucht werden, würde bestimmt auch nützliche Informationen für das Marketing der Mobilfunkfirmen ergeben..

  • Also daß O2 das Genion Angebot nicht ganz im Griff hat ist auch meine Erfahrung.
    Nicht selten ist man trotz Homezone auf der Festnetznummer nicht erreichbar oder eingehende Anrufe aus dem Festnetz werden ins Nirvana geroutet.
    Ich frage mich auch, ob O2 mit den Active Minutenpaketen nicht den ersten Schritt dahingehend unternommen hat, Genion aufzugeben.


    Aber zur ursprünglichen Frage:
    Sicherlich könntest Du Deinen O2 Vertrag aus besonderem Grund vorzeitig kündigen, wenn O2 nicht die vertragliche Leistung mit der verkehrsüblichen Zuverlässigkeit erbringt.
    Das ist sicherlich dann gegeben, wenn Du auf Deiner Festnetznummer regelmäßig nicht erreichbar bist und vor allem auch Ansagen ertönen, daß Deine Rufnummer nicht vergeben sei.
    Da sind auch diese Vertragsklauseln, die gewisse naturbedingte Ausfälle durch die Funktechnik umschreiben, nicht hinderlich, da das geschilderte Problem keine Eigenheit der Funktechnik und deren Beschaffenheit darstellt, sondern vielmehr ihre Ursachen in der leitungsgebundenen Vermittlungstechnik hat.
    Insofern sehe ich grundsätzlich kein Problem darin, den Mobilfunkvertrag aufgrund der geschilderten Umstände zu kündigen.


    Fraglich bleibt natürlich, inwieweit Du bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung Aussicht auf Erfolg hast. Solange Du es vor Gericht nicht glaubhaft darlegen kannst (Briefe wären da schon angesagt), daß dieses Problem bestand und daß Du O2 auf die Probleme aufmerksam gemacht hast und solange Du O2 nicht mit einer angemessenen Fristsetzung zur Behebung der Probleme aufgefordert hast, sehe ich wenig Chancen.
    Du könntest sicherlich O2 einfach eine Kündigung aus besonderem Grund aussprechen und die Einzugsermächtigung entziehen, aber dabei würdest Du dann nicht nur riskieren, daß O2 seine Forderungen gerichtlich durchsetzt, sondern Du bekämst sicherlich auch einen Eintrag in den Anti-Fraud-Datenbanken und womöglich auch bei der Schufa.
    Damit hast Du es Dir dann für eine ganze Weile verschissen, wenn es um Mobilfunkverträge, Banken und Finanzierungen geht.
    Also ich würde diesbezüglich erst dann handeln, wenn Du in Schriftform reklamiert und angemahnt hast.


    Bezüglich Deiner Frage wegen Schadensersatzes, so denke ich wird es noch schwerer:
    Also wenn Du für die zurückliegenden Monate für die mutmaßliche Schlechtleistung eine Kompensation willst, so kommt hier eine Minderung der Grundgebühr in Frage, denn Schadensersatz statt der Leistung verlangt ein totaltes Ausbleiben der Leistung und schließlich hat ja die Mobilfunkrufnummer funktioniert. Eine Minderung aber über Monate hinweg rückwirkend geltend zu machen erfordert - bei gerichtlicher Auseinandersetzung - auch erstmal eine Nachweisbarkeit, wobei dies unproblematisch wäre, wenn wirklich so viele Anrufer aussagen könnten, daß Deine Nummer laut Ansage nicht vergeben war.
    Ob O2 Schadensersatz statt der Leistung bzgl. der Ersattung der Anschlußgebühr für einen alternativen Festnetzanschluß zahlen muß ist meines Erachtens Ermessenssache.
    Die weitaus größte Aussicht auf Schadensersatz hättest Du dann, wenn Du nachweisen könntest, daß Dir aufgrund dieser Ansagen, daß Deine Nummer nicht vergeben sei, wirtschaftlicher Schaden erwachsen ist - z.B. weil ein potentieller Kunde, der Dir Deine €100 Mingvase für €1000 abkaufen wollte, aber sie dann doch bei einem anderen Verkäufer kaufte, da er Dich nicht erreichen konnte und aufgrund der Ansage auch fest davon ausging, daß er Deine Rufnummer nicht habe.


    Also am besten würde ich mir jetzt ein Blatt Papier und einen Stift einpacken und möglichst jede Ungereimtheit bei der Nutzung mit genauer Uhrzeit und Standort niederschreiben, O2 schriftlich mahnen und erst dann bei fruchtlosem Verstreichen der Frist eine fristlose Kündigung aussprechen.

  • casicasino
    Was meinst Du mit "Fristsetung (wegen Kündigung)"?


    Du darfst auf keinen Fall gleich kündigen.
    Du mußt erst eine Aufforderung zur Beseitigung mit einer Fristsetzung schicken!
    Eine Kündigung - auch unter Vorbehalt - wird dem nicht gerecht. Auch sind Kündigungen unter Vorbehalt soweit ich weiß nicht rechtens. Eine Kündigung muß endgültigen Charakter haben und nicht von irgendwelchen Umständen abhängig gemacht werden.

  • ... vielleicht ein bischen OT, aber ein ähnliches Problem hat meine Tochter zur Zeit mit Vodaphone.
    Es kommt häufig die Ansage das ihre Nummer nicht vergeben wäre.
    Dann funktioniert es wieder.
    Helfen kann ihr niemand.
    Ich werde jetzt zusehen, dass ihr Vertrag wegen der Serviceunfähigkeit seitens Vodaphone gekündigt wird.
    Im Vodaphoneshop konnte dieses Problem auch demonstriert werden, aber dort meinet man:


    Dann hätte sie ja wenigstens ihre Ruhe, wenn sie nicht erreichbar sei!! :flop: :mad:

  • Wichtig ist, daß man eines Tages, wenn man dann wirklich fristlos kündigt, eine Hand voll Zeugen benennen kann, die aussagen können, daß die Störung häufig vorkam und nicht nur einmalig nach dem letzten Hochwasser oder zumindest eine Liste mit genauem Zeitpunkt der jeweiligen Störungen vorweisen kann und daß man die Netzbetreiber (und nicht den Vodafoneshop - der agiert nur als Verkäufer/Vermittler und ist keine Anspruchsgegner bzgl. der Mobilfunkdienstleistung) informiert und anmahnt. Erst wenn sie es nach - ich würde vorschlagen 7-14-tägiger Frist - nicht beheben, ist ein Kündigungsgrund gegeben.

  • Zeugen haben ich mehr als Finger an den Händen. Jeder Einzelne wiederum kann mehrere Zeitpunkte bestätigen, an denen sich der Vorfall ereignete.
    Mit Fristsetzung meinte ich, dass, wenn sie mir nicht helfen können, mir nichts anderes übrig bleibt als den Vertrag zu kündigen. Nichts gegen O2, aber ich brauch einen funktionierenden Anschluss.

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