Allgemeiner Thread für Vertragsverlängerungsangebote bei Telefónica o2

  • Folgendes (rein theoretisches) Gedankenspiel: Vorhanden sind sowohl ein DSL-als auch ein Mobilfunkvertrag. Die Vertragslaufzeit von DSL endet stets ein paar Wochen vor Mobilfunk. DSL ist der KV-Nehmer und hat aktuell zusätzlich 5 Euro befristeten Treuerabatt, sodass für DSL 100 derzeit nur 19,99 Euro anfallen (34,99 - 10,00 KV - 5,00 Treuerabatt). Eine Konstellation, die sicherlich der ein oder andere auch so vorfindet.


    Was passiert, wenn ich den DSL-Vertag nach Kündigungsvormerkung aktiv verlängere (unter Beibehaltung des alten DSL-Tarifs) und erst einmal auf den KV verzichte und nur den Verlängerungsrabatt annehme? Es ist nun der befristete VVL-Rabatt hinterlegt, aber kein KV.

    Ein paar Wochen später verlängere ich dann auch den Mobilfunkvertrag, der als KV-Geber dient.

    Anhand welcher Logik wird nun der KV für DSL geprüft bzw. ausgelöst?

    Mittlerweile sollte das doch nicht mehr manuell per Hand erfolgen sondern eine Routine erledigt das. Oder ist es dem DSL-Vertrag egal, dass nun ein "neuer" KV-Geber existiert und es wird systemseitig gar kein KV eingetragen? Gibt es gar so etwas wie einen "KV-Blocker" wie einst der "Free-Blocker" bei den TH-Verträgen?


    Mir geht's tatsächlich nicht darum, die letzten Euro zu sparen, mich interessiert nur, wie die KV-Prüfung und -Einrichtung aktuell funktioniert. Es gab Zeiten, da musste man sich tagelang mit Hotline/Chat herumärgern; ich mag mir nicht vorstellen, dass das heute noch genauso sein soll. Ich selbst werde meinen DSL-Vertrag mit Allnetflat wohl passiv weiterlaufen lassen und dann 24,99 Euro inkl. KV zahlen. Das ist im Vergleich zum Wettbewerb immer noch ein fairer Preis, wie ich finde.

    Wenn sie einen Scheißprozess digitalisieren, dann haben sie einen scheiß digitalen Prozess. Thorsten Dirks

  • Habe hier einen o2 Free S (1GB) vergessen (jep) zu kündigen. Brauche ihn nicht, gibt es irgendeine bessere Möglichkeit, außer dafür nun 12 x 19,99€ zu zahlen?

    "Durch eine Ände­rung des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes können Verbrau­cher aber nun künftig nach Ablauf einer Mindest­ver­trags­lauf­zeit monat­lich kündigen....


    Das Gesetz tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft – und zwar für alle Verträge, egal ob Sie Ihren Vertrag davor oder danach abgeschlossen haben"


    Habe ich ein Glück...

  • "Durch eine Ände­rung des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes können Verbrau­cher aber nun künftig nach Ablauf einer Mindest­ver­trags­lauf­zeit monat­lich kündigen....


    Das Gesetz tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft – und zwar für alle Verträge, egal ob Sie Ihren Vertrag davor oder danach abgeschlossen haben"


    Habe ich ein Glück...

    Ich weiß nicht woher das Zitat stammt, aber so ist die endgültig verabschiedete Fassung des Gesetzes nicht. Z.B. gilt es nicht für schon bestehende Verträge sondern neu abgeschlossene Verträge zum März 2022

    Geräte: Google Pixel 3 + Google Nexus 5
    SIM-Karten: o2 Free M Plus 2017 u. Vodafone Callya
    Cellmapper

  • Ich weiß nicht woher das Zitat stammt, aber so ist die endgültig verabschiedete Fassung des Gesetzes nicht. Z.B. gilt es nicht für schon bestehende Verträge sondern neu abgeschlossene Verträge zum März 2022

    Ja und nein. Es gibt diese Übergangsfrist für Verbraucherverträge, so steht es im neuen Gesetzestext für faire Verbraucherverträge.

    Aber die Telekommunikationsverträge fallen unter das neue TKG und dort ist explizit keine Übergangsregelung beschrieben und daher gelten sie ab dem 1.12. für alle Verträge.


    Die Texte kann man dem Bundesanzeiger entnehmen.

  • Ja und nein. Es gibt diese Übergangsfrist für Verbraucherverträge, so steht es im neuen Gesetzestext für faire Verbraucherverträge.

    Aber die Telekommunikationsverträge fallen unter das neue TKG und dort ist explizit keine Übergangsregelung beschrieben und daher gelten sie ab dem 1.12. für alle Verträge.


    Die Texte kann man dem Bundesanzeiger entnehmen.

    Stimmt das Gesetz für faire Verbraucherverträge mit Änderungen fürs BGB war es, aber gilt nicht dann genau von dort die Übergangsregelung aus dem BGB?

    Geräte: Google Pixel 3 + Google Nexus 5
    SIM-Karten: o2 Free M Plus 2017 u. Vodafone Callya
    Cellmapper

  • sputnik04


    Bzgl Kombivorteil so wie du es dir denkst wird es nicht klappen. Ein hinterher ein buchen eines Kombivorteil nach VVL ist nicht möglich. Bzw. es muss von der Hotline im Angebot zur VVL niedergeschrieben werden.

  • Stimmt das Gesetz für faire Verbraucherverträge mit Änderungen fürs BGB war es, aber gilt nicht dann genau von dort die Übergangsregelung aus dem BGB?

    Laut Auskunft vom Verbraucherschutz ist eben der Mobilfunkvertrag im TKG geregelt und nicht im Gesetz für faire Verbraucherverträge.


    Deswegen überlege ich, meine Kündigung zurück zu ziehen und den 5€ Bonus zu nehmen, weil ich dann ohnehin in die monatliche Kündigung falle.

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