woher kommst du denn ? gerne kurze PN an mich
Allgemeiner Thread für Vertragsverlängerungsangebote bei Telefónica o2
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Nur, man muss hier mal unterscheiden:
Bei einem alten DSL (mit Allnet Flat) hat der Mobilfunktarif den entsprechenden KV auf DSL ausgelöst, also entweder 5€, oder 10€.
Bei den neuen 2020er Tarifen (nur Festnetzflat) gibts pauschal 10€ KV, aber eben nur wenn man in den neuen Tarif aktiv per VVL reinwechselt. Mit dem Verlust der Allnet Flat, wobei ich viele Fälle kenne wo im
Rahmen der VVL diese weiterhin als kostenloses Zubuchoption aktiviert wurde.
Folgendes (rein theoretisches) Gedankenspiel: Vorhanden sind sowohl ein DSL-als auch ein Mobilfunkvertrag. Die Vertragslaufzeit von DSL endet stets ein paar Wochen vor Mobilfunk. DSL ist der KV-Nehmer und hat aktuell zusätzlich 5 Euro befristeten Treuerabatt, sodass für DSL 100 derzeit nur 19,99 Euro anfallen (34,99 - 10,00 KV - 5,00 Treuerabatt). Eine Konstellation, die sicherlich der ein oder andere auch so vorfindet.
Was passiert, wenn ich den DSL-Vertag nach Kündigungsvormerkung aktiv verlängere (unter Beibehaltung des alten DSL-Tarifs) und erst einmal auf den KV verzichte und nur den Verlängerungsrabatt annehme? Es ist nun der befristete VVL-Rabatt hinterlegt, aber kein KV.
Ein paar Wochen später verlängere ich dann auch den Mobilfunkvertrag, der als KV-Geber dient.
Anhand welcher Logik wird nun der KV für DSL geprüft bzw. ausgelöst?
Mittlerweile sollte das doch nicht mehr manuell per Hand erfolgen sondern eine Routine erledigt das. Oder ist es dem DSL-Vertrag egal, dass nun ein "neuer" KV-Geber existiert und es wird systemseitig gar kein KV eingetragen? Gibt es gar so etwas wie einen "KV-Blocker" wie einst der "Free-Blocker" bei den TH-Verträgen?
Mir geht's tatsächlich nicht darum, die letzten Euro zu sparen, mich interessiert nur, wie die KV-Prüfung und -Einrichtung aktuell funktioniert. Es gab Zeiten, da musste man sich tagelang mit Hotline/Chat herumärgern; ich mag mir nicht vorstellen, dass das heute noch genauso sein soll. Ich selbst werde meinen DSL-Vertrag mit Allnetflat wohl passiv weiterlaufen lassen und dann 24,99 Euro inkl. KV zahlen. Das ist im Vergleich zum Wettbewerb immer noch ein fairer Preis, wie ich finde.
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Habe hier einen o2 Free S (1GB) vergessen (jep) zu kündigen. Brauche ihn nicht, gibt es irgendeine bessere Möglichkeit, außer dafür nun 12 x 19,99€ zu zahlen?
"Durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes können Verbraucher aber nun künftig nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit monatlich kündigen....
Das Gesetz tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft – und zwar für alle Verträge, egal ob Sie Ihren Vertrag davor oder danach abgeschlossen haben"
Habe ich ein Glück...
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"Durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes können Verbraucher aber nun künftig nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit monatlich kündigen....
Das Gesetz tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft – und zwar für alle Verträge, egal ob Sie Ihren Vertrag davor oder danach abgeschlossen haben"
Habe ich ein Glück...
Ich weiß nicht woher das Zitat stammt, aber so ist die endgültig verabschiedete Fassung des Gesetzes nicht. Z.B. gilt es nicht für schon bestehende Verträge sondern neu abgeschlossene Verträge zum März 2022
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Zum Beispiel hier wird das immer wieder gesagt:
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Ich weiß nicht woher das Zitat stammt, aber so ist die endgültig verabschiedete Fassung des Gesetzes nicht. Z.B. gilt es nicht für schon bestehende Verträge sondern neu abgeschlossene Verträge zum März 2022
Ja und nein. Es gibt diese Übergangsfrist für Verbraucherverträge, so steht es im neuen Gesetzestext für faire Verbraucherverträge.
Aber die Telekommunikationsverträge fallen unter das neue TKG und dort ist explizit keine Übergangsregelung beschrieben und daher gelten sie ab dem 1.12. für alle Verträge.
Die Texte kann man dem Bundesanzeiger entnehmen.
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Ja und nein. Es gibt diese Übergangsfrist für Verbraucherverträge, so steht es im neuen Gesetzestext für faire Verbraucherverträge.
Aber die Telekommunikationsverträge fallen unter das neue TKG und dort ist explizit keine Übergangsregelung beschrieben und daher gelten sie ab dem 1.12. für alle Verträge.
Die Texte kann man dem Bundesanzeiger entnehmen.
Stimmt das Gesetz für faire Verbraucherverträge mit Änderungen fürs BGB war es, aber gilt nicht dann genau von dort die Übergangsregelung aus dem BGB?
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Gibts zur ZEit eigentlich irgendwie schon länger Probleme bei O2.
Wollte online nach meiner PIN schauen ist aber seit Tagen nicht möglich.
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Stimmt das Gesetz für faire Verbraucherverträge mit Änderungen fürs BGB war es, aber gilt nicht dann genau von dort die Übergangsregelung aus dem BGB?
Laut Auskunft vom Verbraucherschutz ist eben der Mobilfunkvertrag im TKG geregelt und nicht im Gesetz für faire Verbraucherverträge.
Deswegen überlege ich, meine Kündigung zurück zu ziehen und den 5€ Bonus zu nehmen, weil ich dann ohnehin in die monatliche Kündigung falle.
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