ZitatOriginal geschrieben von bimmelbommel
Dann wird auch kein seriöser Mandant einen Fuß in die Kanzlei setzen. Mal angenommen, ich komme mit (m)einem Vertrag zum RA und sage, dass er diesen auf einen bestimmten Punkt prüfen solle. Dann sagt der mir, klar, aber ich kann Ihnen nicht sagen, was es kostet. Lassen Sie am besten mal einen Blanko-Scheck da.
Ich vergleiche das mit (Auto-)werkstätten: Da bekomme ich auch einen Kostenvoranschlag, ohne dass genau abgeschätzt werden kann, wie aufwändig die Reparatur letztendlich ist. Verschätzt sich die Werkstatt zu ihren Ungunsten, hat sie eben Pech gehabt.
Whoaa, ich glaube, ich habe den Beruf verfehlt: Ein Stundenlohn von 200-300€ brutto ist artig.
MfG
bimmelbommel
Wenn Du kommst und die Prüfung eines konkreten Punktes verlangst ist dies auch etwas anderes als wenn Du telefonisch die Kosten der "Prüfung des Arbeitsvertrages" erfragst.
Im ersten Fall kann der Anwalt konkret abschätzen, welcher Aufwand zu betreiben ist.
Im zweiten Fall liegt noch nicht einmal der AV zur Einsicht vor. Stell Dir vor als Anwalt sage ich Dir "pauschal fünfzig Euro" und Du kommst dann mit einem dicken Geschäftsführer-Dienstvertrag, möchtest wissen, wie Deine Haftung im einzelnen gestaltet ist und ob die Bezüge vielleicht besser über Deinen Auslandswohnsitz in Biaritz zu versteuern wären.
Schlussfolgerung: Der Anwalt kann Dir konkret die Kosten mitteilen, wenn er konkret Deine Wünsche kennt. Du telefonierst auch nicht mit einer Autowerkstatt und verlangst am Telefon eine ernsthafte Antwort auf "Was kostet es mein Auto zu reparieren". Allenfalls fragst Du "Was kostet eine neue Kupplung inkl. Montage für meinen Golf III Bj. 92" Und wenn sich dann bei der Reparatur herausstellt dass weitere Teile defekt sind dann will die Werkstatt natürlich auch mehr Geld.
Nur am Rande: Deine Ansicht zum Stundenlohn hinkt. Ein Anwalt betreibt im Grunde ständig Quersubvention, denn:
- er rechnet normalerweise nach Streitwert ab. Klage über 500 Euro, aber stundenlang komplizierte Schriftsätze basteln = Verlustgeschäft.
- es kommen nicht 24 h am Tag Mandanten. Nimm also den Umsatz eines Monats und ziehe die Fixkosten ab. Den Rest kannst Du dann auf Stunden umrechnen - Du wirst Dich wundern.
Grüße,
lmn