Mehrwertsteuer innerhalb der EU

  • Stimmt es, dass bei einem Verkauf (beispielsweise eines Handys) von Deutschland nach Belgien der Käufer keine Mehrwertsteuer bezahlen muss?


    Wenn ja: Ist ein deutscher Händler verpflichtet, das Handy ohne Berechnung der MwSt. nach Belgien zu verkaufen bzw. ist dies üblich?


    Danke für Eure Mühe!


    Gruß Markus

  • Nein, das stimmt nicht immer.


    Umsatzsteuerfreie Lieferungen ins EU Ausland sind nur dann zulässig, wenn der Empfänger seine EU Umsatzsteuernummer angibt. Diese Nummer muß auf der Rechnung angegeben sein. Privatpersonen haben in der Regel keine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer. Hier muß die Umsatzsteuer dann im Exportland abgeführt werden.


    Der Verkäufer sollte die Gültigkeit der Nummer beim Bundesamt für Finanzen in Saarlouis überprüfen lassen. Stellt sich die Nummer im Nachhinein als ungültig heraus, wird das Finanzamt die Umsatzsteuer nachfordern und zwar unbeschadet dessen, ob der Käufer sie bezahlt hat, oder nicht.

  • Solange der Belgier keine gültige Umsatzsteuer-Identifiktaionsnummer vorlegen kann musst du sogar die deutsche Umsatzsteuer ausweisen und abführen.


    Die Lieferung ann erst dann steuerfrei erfolgen, wenn der Belgier eine gültige USt.-ID-Nummer vorlegt. Ob dir Nummer gültig ist, erfährst du beim BA für Finanzen, Außenstelle Saarlouis, Tel. 06831/456-0


    Du brauchst aber in keinem Falle die belgische USt. auszuweisen (außer du überschreitets die Lieferschwelle nach Belgien, de lag immer so bei 200 TDM pro Jahr).

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Gibt es eigentlich irgendwo eine Tabelle aus der hervorgeht, wie hoch die Mehrwertsteuer in den einzelnen Staaten ist?


    Evtl. würde es sich ja bei gewerblichem Bedarf rechen, in einem anderen Land einzukaufen.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von Markus Lenzen
    Kann der Verkäufer trotzdem die Mehrwertsteuer verlangen?


    Können, kann er viel. Da es aber im Gesetz heißt: "Die Lieferung ist umsatzsteuerfrei" würde ich sagen, gesetzeskonform wäre das dann nicht.


    Aber ich behaupte mal, viele "Handyverticker" haben Umsatzsteuergesetz und Umsatzsteuerdurchführungsverordnung noch nicht gehört. ;)


    Eine ganz gute Zusammenfassung der Rechtslage gibt es da.

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Du brauchst aber in keinem Falle die belgische USt. auszuweisen


    Dann lies mal § 17 c Umsatzsteuerdurchführungsverordnung!


    Da steht zwar nicht, daß es auf der Rechnung stehen muß. Aber nenne mir mal eine bessere Methode, "Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a Abs. 1 und 2 des Gesetzes) muß der Unternehmer im Geltungsbereich dieser Verordnung die Voraussetzungen der Steuerbefreiung einschließlich Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers buchmäßig nachweisen. Die Voraussetzungen müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein." das zu erfüllen.

  • Das kann er ganz einfach gestalten, indem er auch die Absätze 2 und 3 des 17c UStDV beherzigt:






    Außerdem lege ich dir mal die Abschnitte 133 und 136 der UStH ans Herz. Auf Wunsch kann ich sie dir gerne schicken, hier würden sie wohl ausufern.

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