In der Hinsicht macht's wohl kaum einen Unterschied - höchstens, daß das Prepaid-Guthaben bei Kündigung zurückbezahlt werden muss, also vorläufig Außenstände gegenüber den Kunden bedeutet, während dem Laufzeitvertragsguthaben in der Regel höhere Einnahmeerwartungen durch die restlichen Grundkosten entgegenstehen. Da muss man nicht - oder nur ganz geringfügig wegen Todesfällen, vorzeitiger Vertragsauflösung oder zu hoher Aufbuchung - mit einer Auszahlung an den Kunden rechnen. Abgesehen von der fehlenden Zulassung als Bank ist wohl die Auszahlungsfrage am entscheidendsten. Bei Prepaid wird das Guthaben wohl auf jeden Fall als Verbindlichkeit gegenüber den Kunden in der Bilanz erscheinen müssen.
Jemand jemals mehr als die genannten 240? (-:=