Geschenkten Laptop nach Trennung zurückgeben?!

  • Kann mir jemand bei folgendem Problem helfen?!



    Habe vor ca. 1,5 Jahren von meinem Freund zu Weihnachten einen Laptop bekommen. Allerdings sollte das kein Geschenk sein, sondern ein Arbeitsgerät um für seine Firma Werbung etc. zu erstellen. Im Laufe der nächsten Zeit sagte er des öfteren, dass der Laptop nun doch mir gehören sollte. Folglich hat er ihn mir dann doch geschenkt.... Míttlererweile ist die Beziehung beendet und eine kleine Schlammschlacht ausgebrochen. Er möchte den Laptop oder den entsprechenden Restwert wieder haben (mit dem er nachwievor in seiner Firmenbilanz aufgeführt ist) und droht mir mit seinem Anwalt falls ich bis zu einem bestimmten Termin das Gerät nicht zurückgegeben habe. Jetzt frage ich Euch: Kann er die offensichtlichliche Schenkung abstreiten und den Laptop einklagen? Es existieren keine schriftlichen Erklärungen über die die Schenkung oder die anfängliche Überlassung.


    Danke im Voraus!!!

  • Da fällt mir ein "Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen".


    Aber da dein Problem leicht in Rechtsberatung ausufern könnte, kann ich dir nur raten, dich mit deinem Ex mal nochmals zu unterhalten.
    Im übrigen zählen auch mündliche Verträge. Er kann es aber auch so drehen, dass er dir das Notebook nur überlassen hat um damit die Finanzen für die Firma zu machen. Sprich ein Firmennotebook, dass man wieder zurückgeben muss.

  • Kann sein, aber die Arbeit habe ich in dieser Zeit ja unentgeltlich gemacht. Eigentlich kann man im nachhinein den Laptop doch als Entgeld für die Arbeiten, die ich mit dem Laptop für seine Firma gemacht habe, sehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Philip
    Müsste sie dann nicht aber auch in einem Angestelltenverhältnis sein?


    War ich, aber auf einem gänzlich anderem Gebiet. Nur als Beispiel: War Bedienung in nem Cafe, habe aber nebenher für eben meinen Freund/Chef Flyer, Werbung, Homepage etc. erstellt. Unentgeltlich...

  • Recht schwierig - zur rechtlichen Lage kann ich nicht viel sagen - aber wenn Du das Gerät zu Weihnachten 2002 bekommen hast, steht er im 3. Jahr in den Büchern - somit ist er real und in den Büchern Deines Ex nicht mehr viel wert. Für mich sieht es so aus, dass er Dich einfach ärgern will. Überleg Dir einfach, ob Du Dich ärgern lassen willst und ob es die Sache überhaupt wert ist.. Andererseits kannst Du ihn natürlich auch ärgern... Wenn Du das Gerät zurückgeben solltest, könnte man es ja etwas 'präparieren'...


    ;)


    handymaniac

    Too old to die young

  • Wenn er es so will,dann solltest du ihm das Teil wiedergeben.Mach 'n paar Viren auf die Platte,dotz an einer Tischkante an und schick ihm das ganze in einem normalen Briefumschlag...

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Zitat

    Original geschrieben von Trauma
    Wenn er es so will,dann solltest du ihm das Teil wiedergeben.Mach 'n paar Viren auf die Platte,dotz an einer Tischkante an und schick ihm das ganze in einem normalen Briefumschlag...


    Was sind denn das für Methoden ?
    Halte ich für weniger richtig. Nachher bekommt sie noch Ärger deswegen. Außerdem sollte sie sich nicht auf das Niveau ihres Ex herunterlassen ;)


    Wenn dir das Notebook wirklich am Herzen liegt, dann versuch mal den Restwert des Notebooks rauszubekommen. Dann zieh 100 € ab und biete die Differenz deinem Ex an.

  • Zitat

    Original geschrieben von Trauma
    schick ihm das ganze in einem normalen Briefumschlag...

    Ach, ein unfreies Paket mit Betonsteinen als "Transportschutz" wäre da auch eine Idee.

  • Willst Du Dir den Streß wirklich antun? Gib ihm das Teil im Urzustand mit einem Lächeln zurück! ;) Wenn er es sooooo nötig hat....

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