ZitatSoweit ich weiß, ist das bei EU-Fahrzeugen relativ normal daß die Garantie schon dann beginnt wenn es im Ursprungsland vom Band läuft.
Jedes Auto, egal ob direkt beim Vertragshändler gekauft oder Reimport/Grauimport, wird immer zunächst über einen Vertragshändler des Herstellers ausgeliefert.
Die Garantie beginnt immer mit der Auslieferung des Fahrzeugs beim Vertragshändler und Registrierung durch diesen Händler beim Hersteller.
Kauft man das Auto direkt bei einem deutschen Vertragshändler, liegen Auslieferung und Erstzulassung sehr nah beieinander, meist sogar am selben Tag, so dass man hier davon ausgehen kann, dass Erstzulassung gleich Garantiebeginn ist.
Bei einem Re-Import (Auto von deutschem Vertragshändler, das erst aus- und dann wieder eingeführt wird) oder "Grau"-Import (Fahrzeug, das von einem ausländischen Vertragshändler kommt), können Auslieferung und Erstzulassung erheblich voneinander abweichen, da das Fahrzeug ja erst vom Vertragshändler zum freien Händler transportiert wird und da ggf. auch noch erst eine Zeit lang rumsteht. Da kann man sich gewaltig bezüglich des Garantiebeginns täuschen. Maßgeblich ist immer das Datum auf der Garantiekarte bzw. im Serviceheft.
Aber auch bei deutschen Fahrzeugen gibt es Ausnahmen: Ich habe bei einem VW-Händler ein Auto gekauft, das zuvor bei einem großen Vermieter gelaufen ist, Restgarantie ca. 6 Monate. Aber Auslieferdatum bei VW und Erstzulassung lagen 2 Wochen auseinander, was wohl mit den Massenzulassungen beim Vermieter zusammenhängt. Dies habe ich übersehen und somit den Garantieanspruch verloren.