Hallo
Zur Kostenerstattung:
Ich habe mal in Drogenhilfebereich gearbeitet. Obwohl die Sache mit einem (freiwilligen) Praktikum begann und dann in eine ehrenamtl. Tätigkeit überging, hat meine Krankenkasse die gesamte Impfung 2 x (Begründung weiter unten) bezahlt.
Ich hatte der DAK einfach ein Schreiben von einer Mitpraktikantin geschickt, aus dem hervorging, dass IHRE KK ihr die Impfung zahlt. Da ist dann die DAK nachgezogen.
(Allerdings ist dies ein paar Jährchen her; und seitdem hat sich ja (leider) einiges geändert. - Aber versuchen kann man's ja...)
Und Achtung:
Man sollte auch noch wissen, dass der Impfschutz nicht automatisch nach der 3. Impfung eintritt, sondern dass die Wirkung der Impfung ein paar Wochen nach der 3. Impfung überprüft werden muss.
Das hatte man mir zuerst nicht gesagt (Internist):mad: . Und erst durch Zufall (und einen anderen Arzt) habe ich dann erfahren, dass bei mir die eine Impfung (A oder B?) nicht angeschlagen hatte. (Ich hatte mich also eine Weile nur in scheinbarer Sicherheit gewiegt.... :()
Es mußte also noch mal nachgeimpft werden. Zum Glück hat diese 2. Impfung dann bei mir angeschlagen. (Soll bis zu 10 Jahren halten, muss bei Bedarf aber auch kontrolliert werden (Titerbestimmung), da der Impfschutz unterschiedlich lange halten kann!)
Es gibt allerdings auch Leute, bei denen schlägt der Impfschutz überhaupt nicht an.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder ...
Nebenwirkungen hatte ich übrigens so gut wie gar nicht (minimales kurzes Unwohlsein; kann aber auch Zufall oder Einbildung gewesen sein)!
Viele Grüße - Elke