eigentlich sollte dies ausreichen da eine besserung aus deiner sicht ja nicht ersichtlich ist... wenn du in einem o2-shop gekauft hast kannst du ja sagen du willst was anderes. aber nicht fragen wie z.b.: 2könnte ichg nen neus haben...?" einfach knallhart sagen das du absolut unzufrieden bist und nun was anderes haben willst und dir das auch laut gesetz zu steht. wenn die merken da steht einer der mehr ahnung hat geben die schnell bei und rücken was neues raus
3 mal Handy getauscht, gibst da eine Möglichkeit... (o2)
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Hi,
ZitatOriginal geschrieben von häuptl. ziroccan
wenn die merken da steht einer der mehr ahnung hat geben die schnell bei und rücken was neues rausDa würde ich mich nicht drauf verlassen. Ich hatte damals den Fall, und erst eine Beschwerde in der Zentrale hat den Shopleiter dazu bewegen können, mir das Geld zurückzugeben...
Gruß
Seby -
Hallo,
Sorry dass ich den Thread hier wiederbelebe, aber ich habe schon seit einiger Zeit irre Probleme mit meinem SE P900 und habe es bereits zwei mal tauschen lassen.
Die ersten zwei Male lag der defekt allerdings am Flip - einige Tasten wollten einfach nicht mehr.
Nun wollte ich gestern mit dem frisch getauschten Telefon einen Schnappschuss machen und siehe da - ein horizontaler und ein vertikaler Balken im Sucher, jeweils ca. 5mm breit - definitiv ein Hardwarefehler und somit Grund zum Austausch.
Eine Wandlung wäre definitiv Wünschenswert angesichts der Tatsache dass das P900 wohl eine Frühgeburt mit mehreren Produktionsfehlern ist.
OK, lange Rede kurzer Sinn:
BEKOMMT MAN EINE WANDLUNG NUR WENN DREIMAL DER SELBE FEHLER AUFTRITT ODER NACH DREI - UNABHÄNGIG VONEINANDER - NACHBESSERUNGS-BEDÜRFTIGEN FEHLERN ?
Danke schonmal im Vorraus für Antworten.
mfg,
jengel
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Muss nicht derselbe Defekt sein.
Wenn zweimal nachgebessert bzw. nachgeliefert wurde und das Handy zum dritten Mal einen Mangel aufweist kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Wende Dich dorthein, wo Du das Gerät erworben hast. -
Danke für die schnelle Antwort.
mfg,
jengel
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hol hoch
hallo, ich klink mich mal hier rein...
ich habe mein handy (siemens sl75) bereits das zweite mal - mittels gewährleistungsanspruch - beim händler (o2) zurückgebracht.
meine frage bzgl. wandlung: wenn das gerät nun auch nach zwei fehlgeschlagenen reparaturversuchen einen fehler vorweist, habe ich ein anspruch auf wandlung. was ist aber, wenn mir derzeit kein anderes handy von o2 zusagt? besteht dann die möglichkeit,
- ein gerät zu einem späteren zeitpunkt auszusuchen?
- den in verbindung mit dem defekten handy verlängerten vertrag zu stornieren? -
Hast du doch schon zwei Threads zu eröffnet...
Du kannst dir dann auch später noch eins aussuchen. Storniert wird da nix...
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Zitat
Original geschrieben von FraDi
Du kannst dir dann auch später noch eins aussuchen. Storniert wird da nix...
...und woher weiss dann der o2-shop, dass ich mir, bei vertragsverlängerung, kein neues gerät ausgesucht hatte?wielange kann man sich denn zeit lassen, ein neues gerät auszusuchen?
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Der erste Teil deines Postings ist mir jetzt nicht ganz klar... du läßt ja deine Unterlagen (Kaufbeleg, Tauschbelege der Geräte) im Shop und die beantragen bei o2 eine Wandlung. Wenn die genehmigt ist gibst du das Gerät ab und kannst dir ein neues aussuchen (in dem Shop in dem du auch die Wandlung beantragt hast). Und anhand des Kaufbelegs sehen die doch das du ein Gerät bekommen hast...
Wielange du dir Zeit lassen kannst ein neues Gerät zu wählen kann ich gar nicht mal genau sagen. Es könnte durchaus sein das der Shop dir da irgendwie eine Grenze setzt, weil o2 solche Dinge gerne möglichst schnell fertig abwickelt. Ich hab hier z.B. noch einen Fall vom 20.02. liegen und da fragt o2 jetzt auch schon dauernd an wann der Kunde endlich tauscht. Aber der scheints nicht so eilig zu haben, auf jeden Fall hat er sich bis jetzt noch nicht hier blicken lassen...
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Zitat
Original geschrieben von FraDi
Der erste Teil deines Postings ist mir jetzt nicht ganz klar... du läßt ja deine Unterlagen (Kaufbeleg, Tauschbelege der Geräte) im Shop und die beantragen bei o2 eine Wandlung. Wenn die genehmigt ist gibst du das Gerät ab und kannst dir ein neues aussuchen (in dem Shop in dem du auch die Wandlung beantragt hast). Und anhand des Kaufbelegs sehen die doch das du ein Gerät bekommen hast...
äh... vielleicht verstehen wir uns da gerade etwas falsch. mein gedankengang ist folgender: lt. kaufbeleg habe ich doch ein gerät in verbindung der VVL bekommen. es gibt doch keinen beleg dafür, dass ich KEIN gerät habe (da für eine wandlung abgegeben). nur, dass ich zweimal das gerät per gewährleistungsanspruch, getauscht bekommen habe. nicht, dass ich nun kein gerät besitze.oder läuft dies so ab: ich behalte das defekte gerät und bekomme zusätzlich einen beleg für eine mögliche wandlung. wenn ich mir dann eins ausgesucht habe, gebe ich das gerät, mit dem wandlungs-beleg ab und bekomme dafür das neue?
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