Was erzählst Du denn für einen Blödsinn?! :D:D (sowohl inhaltlich als auch sprachlich BTW... )
Die Haftpflicht kommt für Schäden auf, die jemand am Eigentum eines anderen verursacht. Es ist dabei selbstverständlich nicht erforderlich, dass der Verursacher des Schadens den Schaden an der beschädigten Sache verursacht hat, indem er ohne Erlaubnis des Besitzers der Sache auf diese Zugriff genommen hat. Das wäre ja völlig hirnrissig. Man stelle sich das vor: Ich habe einen Gast bei mir in der Wohnung. Der lässt im Suff eine Flasche auf meinen 3000-EUR-Glastisch fallen und zerdeppert ihn. Anschließend redet er sich damit heraus, dass er ja mit meiner Erlaubnis am Tisch gesessen habe.
:p
Sicher brauchts hier noch ein paar mehr Infos, Fakt ist aber schon jetzt, dass die Haftpflicht des Verursachers natürlich NICHT deshalb nicht zahlt, weil der Besitzer das Gerät dem Verursacher überlassen hat.