Servus!
Hab da mal ne frage, wenn ich meinen Laptop zu jemandem auf die Party mitnehme und dort wird dieser durch einen Gast beschädigt / zerstört, wer haftet dann?
Der Gastgeber oder der Verursacher?
Gruß Deifie
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Servus!
Hab da mal ne frage, wenn ich meinen Laptop zu jemandem auf die Party mitnehme und dort wird dieser durch einen Gast beschädigt / zerstört, wer haftet dann?
Der Gastgeber oder der Verursacher?
Gruß Deifie
Die Haftpflicht des Verursachers.
Re: Laptop auf Party beschädigt, wer haftet?
ZitatOriginal geschrieben von Deifie
Servus!
Hab da mal ne frage, wenn ich meinen Laptop zu jemandem auf die Party mitnehme und dort wird dieser durch einen Gast beschädigt / zerstört, wer haftet dann?
Der Gastgeber oder der Verursacher?
Gruß Deifie
Der Verursacher bzw. falls vorhanden seine Privathaftpflicht. Wie kommst du denn auf den Veranstalter?
Zuerst mal ist das hier kein Rechtsforum
Zum Zweiten sind Deine Infos mehr als mager
Ist es eine "ofizielle" party (gewerblich) oder eine "Privatparty".
Gab es besondere "Leihbedingungen" ?
im Normalfall muss derjenige, der etwas beschädigt diesen Schaden ersetzen. Dafür gibts Haftpflicht.
Aber wie gesagt, dass gilt nur generll, bei der Schilderung kann man ncihts genaues sagen.
ZitatOriginal geschrieben von Dennis Thomsen
Die Haftpflicht des Verursachers.
...wenn vorhanden, ansonsten der Verursacher, es sei denn du hast den Schaden grob fahrlässig mitverschuldet.
ZitatOriginal geschrieben von LordExcalibur
...wenn vorhanden, ansonsten der Verursacher, es sei denn du hast den Schaden grob fahrlässig mitverschuldet.
Du meinst den Inhaber des Gerätes?
ZitatOriginal geschrieben von Dennis Thomsen
Du meinst den Inhaber des Gerätes?
Er meint den Verursacher selbst, wenn er keine HP-Versicherung hat.
Stefan
Bestimmt kann man irgendwie eine Anspruchsgrundlage versuchen zu prüfen, die man zusätzlich gegen den Gastgeber hätte, aber gibts denn beim Verursacher nichts zu holen?
ZitatOriginal geschrieben von Dennis Thomsen
Die Haftpflicht des Verursachers.
Die Haftpflicht haftet nie.
Immer der Verursacher.
Woher der sich sein Geld holt ist seine Sache.
Hat er eine Versicherung, gut für ihn (meistens auch für den Geschädigten)
Hat er keine, sein Pech, muss er zahlen. (oder auch das Pech des geschäigten, der auf seinem Schaden sitzen bleibt)
Aber Ansprechpartner ist immer der Mensch und nicht irgendeine Versicherung.
die haftpflicht
des verursachers zahlt nur, wenn der versicherungsnehmer = verursacher
das laptop ohne dein wissen und zutun benutzt und dabei beschädigt hat. !
beim borgen, oder überlassen mit deiner zustimmung gibt es nichts !
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!