Schadensersatz nach nicht verschuldetem Unfall

  • Zitat

    Original geschrieben von Rene F.
    mich kotzen diese pseudo-HWS auch ganz gewaltig an.


    Und mich diese ganzen Pseudo-Moralapostel hier. :rolleyes:


    1.) Brauche ich dafür nicht zum Anwalt zu gehen
    und
    2.) Wird in der Regel der Unfallgegner nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Das ist doch auch bei keinem anderen Verletzungsschema bei Unfällen der Fall.


    800€ haben oder nicht haben?


    Man sind wir OT. ;)

    Die Tastatur liegt einsam dort, weil father in der mother bohrt (Willy Astor)

  • Zitat

    Original geschrieben von Helge
    ...
    2.) Wird in der Regel der Unfallgegner nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Das ist doch auch bei keinem anderen Verletzungsschema bei Unfällen der Fall.


    Man, du mußt es ja wissen... :rolleyes:


    Was soll es den sonst sein? Erfolg, Kausalität und das ganze andere Fahrlässigkeitsgedöns liegt idR vor.


    Und bei Verkehrsdelikten prüft der Staatsanwalt gerne, ob nicht doch öffentliches Interesse gegeben ist.
    Aber du hast recht, angeklagt wird man nicht gleich. Es gibt halt dann einen Strafbefehl... :D
    (oder der StA stellt's ein)


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Helge
    800€ haben oder nicht haben?


    Von der Moral-Diskussion mal abgesehen: 800 Euro?!?!?


    Ist das Dein ernst? :eek:


    Bei einem unverschuldeten Unfall hat meine Freundin als Beifahrerin für (ein tatsächlich erlittenes) HWS und eine genähte Platzwunde 300 DM (!) gekriegt.


    Ist schon ca. 4 Jahre her, Anwalt war eingeschaltet, etc.
    Entweder haben wir uns da ganz gewaltig über den Tisch ziehen lassen, oder Deine 800 Euro-Annahme ist ein wenig übertrieben ;)



  • Gibt es jetzt gegen jeden Unfallverursacher, ganz gleich ob HWS oder nicht, einen Strafbefehl? :confused:
    Mein gesunder Menschenverstand sagt mir "nein".


    [small]Sollte ich so eine derbe Wissenslücke haben?[/small]


    (Ja, Anklage und Strafbefehl sind zwei Paar Schuhe. ;))


    edit: blubb: Die Summe (500-800) habe ich aus dem Spiegel Artikel übernommen. Mein Fahrlehrer meinte sogar etwas von 1000-1500

    Die Tastatur liegt einsam dort, weil father in der mother bohrt (Willy Astor)

  • @ Helge:


    Das kann man so pauschal nicht sagen. Es hängt von vielen Faktoren ab, ob es zu einem Verfahren (sei es Anklage, Strafbefehl oder Einstellung) kommt.


    Aber bleiben wir mal beim hier im Raum stehenden Unfall.
    Bisher hatten wir einen Verkehrsunfall mit Sachschaden. Dieser wird in der Regel im Rahmen des Opportunitätsprinzips bearbeitet. Dh: Es kann von mündlich verwarnt bis zig-hundert Euros Bußgeld gehen.
    Der Staatsanwalt bekommt davon normalerweise nichts mit, da das gesamte Verfahren über Polizei und Bußgeldstelle geht. Es liegt ja keine Straftat, sondern lediglich eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor.


    Anders wird die Sache, wenn der Verdacht einer Straftat besteht: Dann müssen Polizei und Staatsanwaltschaft (im folgenden StA genannt) ermitteln (Legalitätsprinzip).
    Vorliegend könnte dies eine fahrlässige Körperverletzung sein (also das HWS, und Vorsatz dürfte der Verursacher hoffentlich auch nicht gehabt haben). Und abhängig von der vermuteten Schwere der Schuld, aber auch anhand weiter Umstände (Sachschaden, Sorgfaltswidrigkeit, Strafantrag des Geschädigten) wird der StA eine Entscheidung treffen.


    Also, den gesunder Menschenverstand hat nicht ganz unrecht.


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • HWS


    Den Moralapostel nehme ich kommentarlos hin, sonst artet dieser Thread nur aus... :)


    Habe mal die ADAC Schmerzensgeldtabelle bemüht. Für ne einfache HWS mit 1-2 Wochen AU wird es wohl so 250€ geben. Ist vom Richter abhängig und den Einzelumständen. I.d.R. muss auch ne Schanzsche Krawatte getragen werden, ist aber nicht immer zwingend. Im übrigen gehen die Gerichte nicht mehr so "großzügig" mit Schmerzensgeld wg. HWS um.


    Also los. Für 250€ - HWS marsch marsch :flop:


    Der Moralapostel
    webengel

  • Hi,


    also ich halte auch nicht viel davon Schmerzen zu simulieren, nur damit man Geld bekommt. Letztendlich zahle ich das wieder über die Versicherungsbeiträge. Weil das andere auch ständig machen. Super. So schneidet sich jeder selbst ins Bein.


    Ich war heute morgen im Krankenhaus, wegen leichter Kopf- und Nackenschmerzen. Die könnten aber auch von einer sehr unruhigen Nacht kommen. Der Arzt meinte, das sei nicht weiter wild, den Nacken etwas schonen und gut ist. Ich werd deswegen nicht Geld von der Versicherung holen oder sonst was.


    Zu der eigentlich Problematik ist das wohl wirklich so, dass ich Geld bekomme, und davon die Bank auszahlen muß. Da das Auto aber erst 10 Monate alt ist, zahlt mir meine Vollkasko Versicherung einen Neuwertausgleich. Was bedeutet ich bekomme die Differenz zwischen Neuwert und aktuellem Wert ausbezahlt. Davon kann ich mir dann wieder ein neues Auto kaufen.


    Grüße und danke für die Hilfe!


    Bastian

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