bimmelbommel hat Dir weiter oben zu erklären versucht, was der Unterschied ist und warum diese Scheckheftsache zwar für die Garantie, nicht aber für die Gewährleistung relevant ist. Verständnisresistent hast Du dann irgendwas von rostenden Waschmaschinen erzählt...
Nochmal:
Garantie = freiwillig = Scheckheft als Voraussetzung OK!
Gewährleistung = gesetzlich vorgeschrieben = Scheckheftpflegung irrelevant!
Alles klar jetzt?
PS: Wenn die Hersteller die Sachmängelhaftung auf einen längeren Zeitraum ausdehnen und/oder auf die Beweislastumkehr verzichten, dann ist dies dann im Prinzip doch wieder eine Garantie. Denn die gesetzl. Gewährleistung ist im BGB festgeschrieben, dass kann keiner einschränken - aber halt auch nicht ausdehnen. Wenn also ein Hersteller sagt, er deht die Sachmängelhaftung auf 3 Jahre aus, dann gibt er halt praktisch doch wieder eine Garantie. Für alles, was über die gesetzlichen Regelungen hinausgeht, kann er dann natürlich wieder Bedingungen (wie etwa das Scheckheft) stellen.