Neuwagengarantie: Der Dicke Hammer!!

  • Zitat

    Original geschrieben von Ninja6
    Garantie bzw. Gewährleistung wird nur dann gegeben, wenn der Wagen lückenlos Scheckheft gepflegt wurde.Also alle Termine zur Inspektion wurden genau eingehalten und von einen anerkannten Vertragspartner durchgeführt.


    Quelle? Bei der Garantie kann ich mir das durchaus vorstellen, nicht aber bei der Gewährleistung.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von bimmelbommel
    Quelle? Bei der Garantie kann ich mir das durchaus vorstellen, nicht aber bei der Gewährleistung.


    Schon alleine das Satzkonstrukt "Garantie bzw. Gewährleistung" ist Quark. ;)

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Ihr Korinthenkacker! :D
    Das "bzw." ist in dem Satz mit drinne, weil bei wenigen Herstellern die Garantie, bei mehr Herstellern eben die Gewährleistung gemeint ist. Egal was von beiden ihr von euerm Hersteller nun bekommt, bekommt ihr das nur, wenn - wie oben beschrieben - die Karre "scheckheftgepflegt" ist. Steht afaik alles irgendwo im Kleingedruckten - da haben sich die Heerschaaren von Juristen sich schon nach allen Seiten abgesichert, um auch ja keinen Cent zu viel dem Kunden bezahlen zu müssen - wenn es nicht doch auf Kulanz gemacht wird...

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772
    Ihr Korinthenkacker! :D
    Das "bzw." ist in dem Satz mit drinne, weil bei wenigen Herstellern die Garantie, bei mehr Herstellern eben die Gewährleistung gemeint ist. Egal was von beiden ihr von euerm Hersteller nun bekommt, bekommt ihr das nur, wenn - wie oben beschrieben - die Karre "scheckheftgepflegt" ist.


    Und das glaube ich gerade nicht. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass daran Bedingungen (wie eben Scheckheft) geknüpft werden dürfen.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von bimmelbommel
    Und das glaube ich gerade nicht. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass daran Bedingungen (wie eben Scheckheft) geknüpft werden dürfen.


    MfG
    bimmelbommel


    Ähh bimbom,


    DB zum Bleistift gibt eine Garantie gegen Durchrostung von Innen auf 30 Jahre.


    Bist Du jetzt wirklich der Meinung, die würden dir diese gewähren, wenn du nach 10 Jahren hin kommst, ohne das der Wagen vorher ein Inspektion gesehen hat? Ich glaube nicht.


    Lese dir mal die Garantiebestimmungen bei Waschmaschienen durch, da bekommst du große Augen :eek:


    Ich hatte auch gedacht 2 Jahre Garantie, aber denkste Puppe, man muß den Fehler nachweisen.


    Ninja6

  • Und wieder mal eine ganze Horde von Menschen, die die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" nicht auseinanderhalten können. Dabei wurde das Thema nun wahrlich inzw. schon dutzende Male in so ziemlich allen Unterforen hier besprochen... :rolleyes: ;)


    "Garantie" bezeichnet die freiwillige Garantie durch den Hersteller - also das, was es jetzt offenbar bei einigen Herstellern nicht mehr gibt. Bei dieser freiwilligen Garantieleistung kann der Hersteller in der Tat eine Einschränkung wie z.B. die machen, dass ein Auto regelmäßig durch einen autorisierten Fachbetrieb gewartet worden sein muss.


    "Gewährleistung" ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung, die ausschließlich der Verkäufer erbringt. Hier also i.d.R. der Autohändler, wo man das Auto gekauft hat. Hier kann der Hersteller (der sowieso nicht, weil er nichts mit dem Vertragsverhältnis Kunde-Verkäufer zu tun hat) und auch der Verkäufer jedoch keine solche Einschränkung machen, d.h. Ansprüche aus der Gewährleistung stehen mir auch zu, wenn ich das Fahrzeug nicht (oder nicht bei besagten autorisierten Betrieben) habe warten lassen. Bei der Gewährleistung muss der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate beweisen, dass ein Mangel nicht schon zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlag, für die restlichen 18 Monate ist es dann andersherum. Ohne eine schriftliche Zusicherung des Verkäufers, dass auf diese Form der Beweislast verzichtet wird, würde ich mich da nicht drauf verlassen.


    Mir war das Ganze bisher auch nicht bekannt, und ich kann nur sagen, dass ich mein Kaufverhalten definitiv davon abhängig mache. Sprich, eine Marke, die keine Herstellergarantie mehr bietet, werde ich nicht mehr kaufen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von Ninja6
    DB zum Bleistift gibt eine Garantie gegen Durchrostung von Innen auf 30 Jahre.


    Genau, eine _Garantie_, _keine_ Gewährleistung.

    Zitat


    Bist Du jetzt wirklich der Meinung, die würden dir diese gewähren, wenn du nach 10 Jahren hin kommst, ohne das der Wagen vorher ein Inspektion gesehen hat? Ich glaube nicht.


    Nein, das habe ich auch nicht geschrieben. _Du_ hat geschrieben - ich zitiere wörtlich: "Egal was von beiden (Herv. d. bb) ihr von euerm Hersteller nun bekommt, bekommt ihr das nur, wenn - wie oben beschrieben - die Karre "scheckheftgepflegt" ist." Und das ist AFAIK falsch. Die Garantie kann sich auf das Scheckheft stützen, _nicht_ aber die Gewährleistung.

    Zitat


    Lese dir mal die Garantiebestimmungen bei Waschmaschienen durch, da bekommst du große Augen :eek:


    Es geht aber nicht nur um die Garantie, sondern um die Gewährleistung. Da die Garantie eine freiwillige Leistung des _Herstellers_ ist, kann sie auch an Bedingungen geknüpft werden.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Ninja6:


    Dann lies Dir mal insbes. den ersten Deiner Links genau durch - dann wirst Du Deinen Fehler vielleicht auch selbst merken. Dort steht es nämlich absolut richtig beschrieben. Und bzgl. der Frage der Wartungen gilt das oben Gesagte.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
      Ninja6:


    Dann lies Dir mal insbes. den ersten Deiner Links genau durch - dann wirst Du Deinen Fehler vielleicht auch selbst merken. Dort steht es nämlich absolut richtig beschrieben. Und bzgl. der Frage der Wartungen gilt das oben Gesagte.


    @bb007


    Jetzt helf mir mal auf die Sprünge bitte


    hab ich jetzt eine :gpaul: odrer was :confused: :D


    Ninja6

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!