Mal ne kurze Frage dazu:
Es heißt doch immer, dass im Supermarkt der Preis an der Ware bzw. am Regal zählt, auch wenn in der Kasse ein anderer (höherer) Preis gespeichert ist.
Stimmt das oder ist der Verkäufer da auch nicht zu verpflichtet?
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Mal ne kurze Frage dazu:
Es heißt doch immer, dass im Supermarkt der Preis an der Ware bzw. am Regal zählt, auch wenn in der Kasse ein anderer (höherer) Preis gespeichert ist.
Stimmt das oder ist der Verkäufer da auch nicht zu verpflichtet?
ZitatOriginal geschrieben von NiceIce
Mal ne kurze Frage dazu:
Es heißt doch immer, dass im Supermarkt der Preis an der Ware bzw. am Regal zählt, auch wenn in der Kasse ein anderer (höherer) Preis gespeichert ist.
Stimmt das oder ist der Verkäufer da auch nicht zu verpflichtet?
Meiner Meinung/meines Wissens nach ist der Verkäufer verpflichtet ausgezeichnete Ware zu dem Preis zu verkaufen. Ebenso gilt das für gedruckte Angebote ohne den Hinweis auf Irrtümer und vorbehaltene Änderungen.
Ciao,
Fredl
ZitatOriginal geschrieben von NiceIce
Es heißt doch immer, dass im Supermarkt der Preis an der Ware bzw. am Regal zählt, auch wenn in der Kasse ein anderer (höherer) Preis gespeichert ist.
Stimmt das oder ist der Verkäufer da auch nicht zu verpflichtet?
Die Preisauszeichnung am Regal ist ebenfalls eine wie oben bereits erklärte invitatio ad offerendum seitens des Verkäufers, also kein Angebot zum Vertragsschluß, sondern lediglich eine Aufforderung an den Käufer, ein Angebot zu machen. Damit kann der Verkäufer Dein Angebot, die Ware zu dem am Regal angegebenen Preis zu kaufen, ablehnen. Um den Wortlaut Deiner Frage aufzugreifen: Der Preis am Regal zählt nicht.
ZitatOriginal geschrieben von Tipsy
Der Preis am Regal zählt nicht.
Hast Du Belege für Deine Behauptung? Ich würde es gerne genau wissen.
Ich erinnere mich durchaus an Erfahrungen von Bekannten und Gerichtsverfahren, wo anders entschieden wurde und der Verkäufer verkaufen musste. Was ist dann mit EBay?
Ich finde Deine Begründung nicht logisch, dann müssten ausgezeichnete Preise ja eigentlich für den Verkäufer nie verbindlich sein. Das wiederrum kann ich mir kaum vorstellen.
Ciao,
Fredl
Die Preisauszeichnung ist beliebter juristischer Streitpunkt (ichselbst bin auch nur Laie )
Was ist Angebot, was ist Annahme?
Variante a) man legt den Gesetzestext so aus, dass die Preisauszeichnung im Regal bereits das Angebot ist, und der Käufer mit der Handlung des auf-das-Kassenband-legens die Annahme konkludent signalisiert
oder b) Die Handlung des auf-das-Kassenband-legens ist das Angebot und die Kassiererin nimmt es an
Soweit mein Rechtsverständnis reicht, sind beides zulässige Theorien, es könnten durchaus schon Anspruche seitens des Käufers geltend gemacht werden, sobald er die Ware in den Einkaufskorb legt.
ZitatOriginal geschrieben von fredl
Hast Du Belege für Deine Behauptung? Ich würde es gerne genau wissen.
Brox, BGB AT, 25. Auflage (es gibt neuere Auflagen, in der Sache hat sich jedoch nichts geändert), Rn 171.
Hinsichtlich z.b. ebay hat der BGH festgestellt, daß in der Freischaltung einer Angebotsseite bei einer Internetauktion ein auf einen Vertragsschluß gerichteter Antrag zu sehen ist, also nicht lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes [BGHZ 149, 129].
Dann gibt es natürlich Anfechtung, Rücktritts- und Widerrufsrechte, daher kann man nicht allgemeingültig sagen, ob jemand nun "verkaufen muß oder nicht".
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