Lichthupe als Überholsignal

  • Hmm.


    Wie ist das genau mit dem links Blinken als Ankündigung des Überholvorgangs? Gilt dann wohl nur auf Autobahnen als Nötigung - auf der Landstraße ist es ja notwendig. Oder wie?


    Und, da zum Thema passend: Wie genau funktioniert denn das Überholen auf Autobahnen in den südlicheren Staaten Europas (insbesondere Italien, Frankreich, Spanien)? Mir bzw. uns ist aufgefallen, dass der Blinker dort sehr lange dringelassen wird. Ich persönlich bzw. der deutsche Autofahrer an sich sieht einen Überholvorgang auf der BAB doch nicht als Sache einiger Sekunden, sondern als Spurwechsel. Einen Spurwechsel kündige ich durch Blinken an - recht viel länger als 5 Sekunden blinkt man dann aber nicht unbedingt. In den genannten Ländern hingegen bleibt der Blinker auch mal gut 30 Sekunden drin, solange man eben den LKW überholt. Persönlich fand ich das sehr irritierend, weil ich immer davon ausging, dass der- oder diejenige gleich noch eine Spur weiter wechseln möchte.


    Oder waren das alles Fahrer, die den Blinker schlichtweg vergessen haben? Wohl doch eher Unterschied im Gebrauch des Blinkers allgemein, oder?

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Wohl doch eher Unterschied im Gebrauch des Blinkers allgemein, oder?


    So ist es.
    In vielen europäischen Staaten ist es Usus, während des gesamten Überholvergangs links zu blinken und erst beim Einscheren auf die rechte Spur wieder zu deaktivieren.
    Hat den Vorteil, dass diese Fahrer dann nicht wie viele andere vergessen, die Spur wieder zu räumen. ;)


  • Ein Staatsanwalt kann keine Anzeige ablehnen, für ihn besteht Strafverfolgungszwang (Legalitätsprinzip, § 152 (2) StPO). Er kann sie höchstens einstellen, ua. wegen fehlendem öffentlichen Interesse.
    Tja, dummerweise haben wir hier aber ein absolutes Antragsdelikt (§§ 185, 194 StGB). Dh der Geschädigte kann Strafantrag anstellen (die förmliche Aufforderung des Geschädigten an ein Strafverfolgungsorgen als solches tätig zu werden § 77 StGB). Und dann bedeutet dies doch wieder Arbeit für unseren Staatsanwalt.


    Grundsätzlich muß ich dir aber Recht geben, unsere Rechtssystem sollte sich schon mit gravierenderen Straftaten beschäftigen. Und viel rauskommen wird dabei sowieso nicht.


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • also, mein fahrlehrer hat gesagt, dass folgendes erlaub ist:


    situation: man fährt mit hoher geschwindigkeit auf ein auto auf


    jetzt MUSS man jedoch früh genug abbremsen und den mindestabstand vom halben tacho halten. erlaubt ist jetzt, einmal aufzublenden um die überholabsicht anzuzeigen. geht das fahrzeug nicht rechts darf man nach einiger zeit nocheinmal aufblenden - nicht erlaubt ist es eine regelrechte aufblend-aktion, das ist nötigung! ;) bei all dem muss der mindestabstand eingehalten werden.
    den blinker links anzulassen ist laut meinem fahrlehrer auch erlaubt, jedoch auch nur beim mindestabstand.

    Ich bin ein Regenwurm mit toupierten Haaren und trinke ein riesengroßes Stück Holz. Auf Wiedersehen.

  • Und man sollte auch darauf achten, daß man überhaupt gesehen wird.


    Dazu mal ein kurzes Erlebniß: Ich bin auf der Autobahn gefahren (2 Spurig, A6 Nürnberg-Heilbronn), und die dort chronische LKW-Kolonne überholt. Mit etwa 150. Plötzlich hinter mir ein tierisches Licht. Ich hab den schwarzen/dunklen Audi de komplett unbeleuchtet war, in der fortgeschrittenene Dämmerung absolut nicht im Rückspiegel erkennen können, bis der 10 Meter hinter mir seine 10 000 Watt hochleistungs Lichtanlage angeworfen hat.
    Also wenn man schon vorbei will, dann sollte man dafür sorgen daß man schon vorher gesehen wird.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Gilt die Hupe nicht auch als Überholzeichen? Hab ich damals, IMHO, mal gehört/gelernt. D.h. vor einem Überholvorgang zu hupen, weißt den Vordermann darauf hin, dass man ihn gleich überholen will. Hab ich zwar bisher noch nie so gemacht, soll aber so gesetz sein...


    Mag mich aber auch irren.


    Zitat

    jetzt MUSS man jedoch früh genug abbremsen und den mindestabstand vom halben tacho halten. erlaubt ist jetzt, einmal aufzublenden um die überholabsicht anzuzeigen. geht das fahrzeug nicht rechts darf man nach einiger zeit nocheinmal aufblenden - nicht erlaubt ist es eine regelrechte aufblend-aktion, das ist nötigung! bei all dem muss der mindestabstand eingehalten werden.


    Das gleiche hab ich neulich noch im TV gesehen, bei einem Automagazin! Ist also soweit korrekt!

  • das mit dem hupen ist korrekt, aber meines Wissens nur außerorts! Und "in normalem Umfang" ;) Habe ich schon eingesetzt, wenn Opi am Sonntag auf einer sehr schmalen Landstraße mit 50 schön in der Mitte fährt, damit er wieder aufwacht ;) Hier im Allgäu gibts eben mehr so kleinere Straßen, bei denen der überholte rel. weit rechts fahren sollte, damit das ganze hinhaut mit der Überholerei ;) Daher auch die "ungewöhnlichen", aber erlaubten Mittel

  • diesen thread verstehe ich auch nicht


    ist ein staßenverkehrsamtsmiarbeiter hier dabei oder wer soll die fargen hier beantworten?

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    Vodafone - E Plus - T Mobile
    http://www.snoop24.de

  • Re: diesen thread verstehe ich auch nicht


    Zitat

    Original geschrieben von snoop24
    ist ein staßenverkehrsamtsmiarbeiter hier dabei oder wer soll die fargen hier beantworten?


    ...langsam bekomme ich Kopfschmerzen.


    Wenn Du schlecht gelaunt bist, weil Du in Deinem 3er BMW mit Deinem Nokia am Ohr erwischt worden bist, geh' ein bisschen Frustsaufen, mach' ein paar Mitsäufer an und prügel Dich mit irgendjemandem, wenn er an Deiner Ehre kratzt, aber lass' doch Deinen Frust nicht hier ab.


    Vielleicht gefällt Dir das Saufen ja dann so gut, dass Du TT vergisst und uns von Dir verschonst.



    Hochachtungsvoll


    Stefan

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