o2: Restlaufzeit bei Vertragsverlängerung

  • Ich muß mal eine blöde Frage stellen. Meine Suche brachte mich irgendwie nicht weiter.


    Welche Vorteile habe ich, wenn ich meinen Vertrag vorzeitig verlängere? Ab wann beginnt die neue 24monatige Vertragslaufzeit? Ab dem Zeitpunkt der Vertragsverlängerung (so daß ich bis zu 4x Grundgebühr spare) oder erst im Anschluß an die vereinbarte Laufzeit (so daß der Vertrag nach der Verlängerung noch 28 Monate läuft)? Immer vorausgesetzt, ich verlängere so früh wie möglich


    Danke für Infos.

    _T_
    HO2
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    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Ab wann beginnt die neue 24monatige Vertragslaufzeit?


    Die neue Vertragslaufzeit bei vorzeitiger Verlängerung beginnt nicht zum Zeitpunkt der VVL, sondern erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.


    Beispiel: Dein Vertrag läuft noch 5 Monate und du entschließt dich, diesen um 24 Monate zu verlängern. Somit bist du weitere 29 Monate an den Vertrag gebunden.


    Mfg Hannes :)

  • Danke. Aber dann verstehe ich den Hype von einigen im Forum nicht, das sie unbedingt jetzt und sofort verlängern wollen.:rolleyes: Nun ja, sie werden ihre Gründe haben.:)

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  • Der Hyp ist auf Vodafone zurückzuführen. Die haben nämlich nun für ihre nicht so guten Kunden eine VVL erst ab 14 Tage vor Vertragsende eingeführt. Somit bekommen nur noch gute Kunden ein Angebot 4-5 Monate vor Vertragsende.
    Eine Pressemitteilung ist diesebzüglich von Voda rausgegangen.
    Bei o2 hat sich diesbezüglich nichts geändert.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Danke. Aber dann verstehe ich den Hype von einigen im Forum nicht, das sie unbedingt jetzt und sofort verlängern wollen.:rolleyes: Nun ja, sie werden ihre Gründe haben.:)


    IMHO ist der hauptsächliche Grund, ein ganz bestimmtes und aktuelles Handy zum Sub.-Preis zu bekommen, das man sich sonst nicht leisten könnte.


    Gruß


    muli

  • Abzocke ja oder nein?


    Ich hole den Thread mal nach über vier Jahren hervor (he he die SuFu benutzt). Werde ich nicht schlechter gestellt bei O2, da ich ja z.B. für 28 Monate 25 € GG (Genion Aktion L) bezahle? :confused: müßte O2 nicht für die 4 Monate die Grundgebühr des vorrangegangenen Vertrages (z.B. 10 €) berechnen?


    Klingt für mich nach Abzocke mit System ^^ löl, da in meinem Bsp. O2 60 € gewinnt.


    Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und nicht verrechnet :rolleyes:


    cu


    Staro


    P.S. Nebenbei hoffe ich, dass es nicht schon tausend Threads zum Thema hier gibt und ich nur die SuFu falsch gefüttert habe ...


    :top:

  • Abzocke??
    Es wird doch niemand gezwungen vorzeitig zu verlängern...
    Zudem profitierst man umso mehr, wenn man in einen günstigeren Tarif wechselt und man dann ab sofort weniger GG bezahlt.
    Würd mich erstmal informieren, was Abzocke ist ;)

  • und bei Wechseln in einen teureren Tarif kannst Du ja auch sofort dessen Leistung beanspruchen, d.h. bei Wechsel von Genion M auf Genion L zahslt DU zwar "mehr", dafür hast Du aber auch sofort den Leistungsumfang von Genion L. DU telefonierst dann ja nicht im Genion M weiter.... also nix mit Abzocke... :rolleyes:

    iPhone 7 128GB schwarz @ Telekom Magenta L
    iPad Air 2 128 GB LTE weiss/silber @ Multisim

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Es wird doch niemand gezwungen vorzeitig zu verlängern...


    hm, das hat ja nicht direkt was mit der Frage zu tun ;-)


    Bei meiner Rechnung oben, gewinnt z.B. O2 heimlich, still und leise 60 € da sie ja länger die höhere Grundgebühr berechnen. Das meine ich mit "Abzocke".


    Das Handy und dessen Subvention ist unrelevant, da dies ein anderer Vertrag ist und höchstens im Zusammenhang mit den 24 Monaten steht.


    Ich stimme Rafterman1401 zu, dass man auch vorzeitig mehr Leistung erhält, fraglich ist doch aber, ob ich als Kunde das noch länger will. Während der Gespräche zur Vertragsverlängerung wird man nicht daraufhingewiesen, dass man länger bezahlen muss, zumindest kann ich mich an einen derartigen Hinweis nicht erinnern.


    Verbraucherfreundlich ist es jedenfalls nicht. Genau genommen, müßte nach Ablauf der 24 Monate auf die alte GG zurückgegangen werden oder zumindest mit dem Kunden geredet werden, ob er die höheren Leistungen / Grundgebühren weiter bezahlen möchte.


    Wenn ich einen Denkfehler habe, klärt mich bitte auf, steh vielleicht gerad auf meiner Leitung. :D


    mfg


    Staro

  • Zitat

    Original geschrieben von Staro
    Wenn ich einen Denkfehler habe, klärt mich bitte auf, steh vielleicht gerad auf meiner Leitung. :D

    So eine vorzeitige VVL besteht normalerweise aus zwei Komponenten: Sofortiger Wechsel in die neuen Konditionen und Verlaengerung der bestehenden Vertragslaufzeit um 24 Monate. Steht auch sicher auf dem Stueck Papier, was man dir dazu zuschickt.

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