"Turbo-Rolf" muss nicht ins Gefängnis

  • heute war Berufungsverfahren im Autobahn-Raser Prozess von Karlsruhe. Demnach bekommt Rolf F. "nur" eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr auf Bewährung.


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  • Re: "Turbo-Rolf" muss nicht ins Gefängnis


    Zitat

    Original geschrieben von boecki
    heute war Berufungsverfahren im Autobahn-Raser Prozess von Karlsruhe. Demnach bekommt Rolf F. "nur" eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr auf Bewährung.

    Da er unmittelbar nach der Urteilsverkündung angekündigt hat, erneut in Revision zu gehen, ist es verfrüht, sch über das Urteil aufzuregen. ;)

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Schon die Überschrift deutet an, welch erfrischend niedriges niedriges Niveau einige Menschen / Medien (iirc stammt diese Bezeichnung von der Bild) bei der Beurteilung dieses Falles an den Tag legen - ich gehe in den Keller und bin gleich bei euch :D :rolleyes:

  • Hm, zweimal von unabhängigen Gerichten für schuldig befunden. Ob das im nächsten Revisionsverfahren anders aussehen wird? Aber wenn er auch in diesem Prozeß für schuldig befunden wurde, warum spricht das Gericht dann eine andere Strafe aus? Hängt so etwas mit der Milde oder Härte von Richtern zusammen, sprich, gibt es "Freiräume" in der Bemessung des Strafmasses? Hab keine Ahnung davon...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Letztendlich ist und war es ein Indizienprozess, wenn jemand unschuldig ist / sich unschuldig fühlt, kann er auch sämtliche Instanzen durchgehen.


    Wobei wir uns langsam einem realistischen Strafmaß nähern, sollte er es wirklich gewesen sein.



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    ...
    Wobei wir uns langsam einem realistischen Strafmaß nähern, sollte er es wirklich gewesen sein.



    Stefan


    wenn er es wirklch war, dann ist meiner Meinung nach eine mehrjährige Gefängnisstrafe ohne Bewährung realistisch und nicht das Strafmaß immer weiter zu senken.

    Ich würde mich ja gerne mit Dir geistig duellieren, aber wie ich sehe bist Du unbewaffnet ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Letztendlich ist und war es ein Indizienprozess, wenn jemand unschuldig ist / sich unschuldig fühlt, kann er auch sämtliche Instanzen durchgehen.


    Er kann auch in Berufung gehen, wenn er schuldig ist. :(
    Und wenn es nur dazu dient, den Schein der Unschuldigkeit zu erzeugen.


    MfG
    rainbow

  • Zitat

    Original geschrieben von Antwort
    wenn er es wirklch war, dann ist meiner Meinung nach eine mehrjährige Gefängnisstrafe ohne Bewährung realistisch und nicht das Strafmaß immer weiter zu senken.


    Dann könnte man aber auch provokant fragen, was eine Autofahrerin auf der Strasse zu suchen hat, die bei einem mit 220 km/h ankommenden und bis auf 10-20 Meter auffahrenden Fahrzeug derart erschrickt, dass sie das Lenkrad verreisst? Mir ist bisher kein ähnlich gelagerter Unfall bekannt - oder muss man jetzt Angst haben, auf der Autobahn schneller als 200 zu fahren? Es könnte sich ja jemand erschrecken...


    Obige Situationen sind Alltag auf deutschen Autobahnen. Insofern von fahrlässiger Tötung zu sprechen und mehrjährige Haftstrafen zu fordern, halte ich für leicht daneben.




    Zitat

    Original geschrieben von rainbow
    Er kann auch in Berufung gehen, wenn er schuldig ist. :(
    Und wenn es nur dazu dient, den Schein der Unschuldigkeit zu erzeugen.


    MfG
    rainbow


    Deutsches Strafrecht eben. Oder hat jemand plötzlich weniger Rechte, weil der Fall derart auf die Tränendrüse drückt? :confused:



    Stefan

  • @ stefan : Schön, daß das mal jemand anspricht.


    Ich weiß, 2 Menschen sind sinnlos gestorben.... nur erlaube ich mir hier wirklich die Frage, was erstens jemand auf der Autobahn sucht, der so panisch reagiert, wenn sich ein schnelleres Fahrzeug nähert und zweitens, ganz provokant : Sollte er es gewesen sein ( ich war nicht dabei, daher das sollte) : Wenn ich wirklich mal mit über 200 unterwegs bin, und vor mir jemand nach rechts die Spur wechselt, also ich gebe zu, da noch nie in den Rückspiegel geschaut zu haben, ob derjenige sicher auf der anderen Spur angekommen ist.... ich achte da mehr auf die Straße vor mir als auf den Verkehr hinter mir.


    Ich kann von mir jedenfalls ziemlich sicher sagen, daß ich rein gar nichts bemerkt hätte, von dem was da hinter mir passiert, wenn ich in so einer Situation gewesen wäre.....

  • Zitat

    Original geschrieben von h00ligan
    Schon die Überschrift deutet an, welch erfrischend niedriges niedriges Niveau einige Menschen / Medien (iirc stammt diese Bezeichnung von der Bild) bei der Beurteilung dieses Falles an den Tag legen - ich gehe in den Keller und bin gleich bei euch


    Nein, der Name stammt nicht von BILD. So wurde er von seinen (ehemaligen) Kollegen genannt.
    Der Spitzname wird wohl in keinem Falle etwas mit seinem Fahrstil zu tun gehabt haben.


    Gruß


    Pitter

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