Kündigung wegen 1 Jährigem Aufenthalts im Ausland

  • Mein Verständis der nunmal für alle geltenden Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung ist eine andere. Demnach kann man, wenn der Vertrag für einen unzumutbar geworden ist, weil sich bestimmte relevante Umstände geändert haben, aus Verträgen aussteigen.


    Eine offene Tür für Mißbrauch sehe ich deswegen nocht nicht, da solche Einzelfallprozesse nicht allein durch ein "Hallo, ich gehe ins Ausland" gewonnen werden. Zunächst muss man auch ins Ausland gehen, was sich für wenige Verträge extra der Kündigung wegen lohnen wird, und es muss ein nachgewiesener gewisser Härtefall vorliegen.


    Generell ausschließen würde ich einen Erfolg in bestimmten Einzelfällen auch bei Vodafone nicht.


    Und im Zweifen werden sie es sich überlegen, ob sie es auf einen Prozess ankommen lassen, wenn derjenige sowieso bald über alle Berge sein wird.

  • Na, das ist ja schon eine recht putzige Rechtsauffassung. Was soll ich denn machen: Meinen Mietvertrag finde ich eigentlich manchmal auch unzumutbar, kann ich den jetzt einfach kündigen?


    Wer prüft Härtefälle, wie definieren sich Härtefälle, was soll der Kunde nun genau nachweisen und wer bezahlt das alles? Im Zweifelsfall ist ein Vertrag nun mal ein Vertrag - und das nicht nur im Mobilfunkbereich.


    Einen Erfolg würde ich auch nicht generell ausschließen; wie erwähnt lassen sich durchaus Kulanzregelungen finden. Es geht hier allerdings um das "Recht zu einer außerordentlichen Kündigung" - und die besteht nun mal nicht durch den Umzug ins Ausland. Punkt.


    Übrigens: Es geht nicht um einen Prozess sondern um die Weiterleitung des betreffenden Kunden an eine Inkasso-Firma. Die gibt es auch im Ausland. Macht sich auch in der deutschen Schufa nicht gut - falls es mit dem Ausland mal doch nicht so gut geklappt hat.


    Insofern: Sollte jemand von diesem Sachverhalt betroffen sein ist ein klärendes Gespräch mit dem jeweiligen NB sicherlich die beste Lösung.


    MfG
    Tille99, der hier schildert wie es von NBs gesehen wird - ohne Rücksicht auf die eigene Meinung oder den eigenen Wunsch ;)

  • "einfach"


    Ach Mensch, immer diese halben Sachen!


    Wer definiert die Härtefälle? Die Richter über ihre Urteile - ganz sicher nicht die Rechtsabteilungen der NBs... ;)


    Klar sind Verträge einzuhalten, aber es gibt nunmal diese Einschränkung, an der kein Weg vorbeiführt. Wozu gäbe es den Paragraphen, wenn er keinerlei Bedeutung hätte? Richtig, aber eben nur im Ausnahmefall anzuwenden, daher auch nicht einfach so bei Deinem Mietvertrag o.ä.


    Wie ich geschrieben habe, reicht es nicht "einfach" ins Ausland zu gehen. Aber deswegen ist es im Einzelfall noch lange nicht unmöglich! Käme man aus der Nummer über außerordentlich Kündigung heraus, würde man sich natürlich auch keinen Schufa-Eintrag einhandeln; wozu auch?


    Auch habe ich klar geschrieben, dass es vermutlich über Kulanz sowieso klappen wird und dies der bessere Weg ist. Weiter habe ich geschrieben, dass ich den Ansatz außerordentliche Kündigung dennoch für möglich halte; ein klarer Unterschied dazu, dass es sicher so sein muss.


    Lest doch erstmal zu Ende, bevor ein tolles Halbwissen-Konter über manch "putzige" Rechtsauffassung kommt. Ich war schon mehrfach überrascht im bisherigen Verlauf unserer Vorlesungen, was tatsächlich alles geht. Dass das von der Gegenseite erstmal anders gesehen wird, ist ja wohl klar.


    Schlimm ist Jura dann, wenn man glaubt, es gebe keine Möglichkeit, weil man sie nicht sieht. Gut ist es dann, wenn man die "scheinbare" Unmöglichkeit als Aufforderung sieht, die Lücke zu finden. Das ist der Unterschied zwischen 4 und 14 Punkten im Staatsexamen.

  • Re: Kündigung wegen 1 Jährigem Aufenthalts im Ausland



    Kündigen kannst Du nicht außerordentlich. Aus Kulanz würde das (wenn überhaupt) nur mit einem Nachweis funzen, dass Du länger als 12 Monate im Ausland bist. Aber selbst dann musst Du Glück haben.


    Einfacher wäre es, den Vertrag für diese 12 Monate "still zu legen", indem Du in den Traveller Tarif wechselst. Der kostet dann keine GG, aber man ist trotzdem erreichbar. Die Zeit, in der Du in diesem Tarif bist, wird dann einfach an die eigentl. Laufzeit gehangen.

    Schönen Tag noch & charmanten Gruß

  • Re: Re: Kündigung wegen 1 Jährigem Aufenthalts im Ausland


    Zitat

    Original geschrieben von Schnappi
    Einfacher wäre es, den Vertrag für diese 12 Monate "still zu legen", indem Du in den Traveller Tarif wechselst. Der kostet dann keine GG, aber man ist trotzdem erreichbar. Die Zeit, in der Du in diesem Tarif bist, wird dann einfach an die eigentl. Laufzeit gehangen.


    Genau so ist es.
    E-Plus bietet den Traveller Tarif an. Einzuge ausgabe: Wechsel in den Tarif kostet 24,95 Euro. Aber - keine Grundgebühr etc.
    Trotzdem kann man telefonieren (ich glaub 79ct was das in der Hauptzeit - muss ich mal nachgucken) und man ist erreichbar - auch im ausland.


    Ruf die 1000 an und sag die sollen die das Formular zuschicken.
    Dann musst du das ausfüllen ( auch bis wann du weg bist ) und es bestätigen lassen. - Z.B. vom Arbeitgeber, Schule, Kirche, sonstige Behörde etc.


    Wenn du dazu noch fragen hast, PN an mich genügt!

    MfG ·······S·y·n·T·o·m··
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  • Ich war letztes Jahr für 9 Monate in Kanada und konnte meinen O2 Vertrag deshalb vorzeitig kündigen. Einzige Voraussetzung war, dass ich einen dauerhaften Wohnsitz im Ausland nachweisen konnte, egal für wieviele Monate. Also habe ich meinen Deutschen Hauptwohnsitz abgemeldet, und nach meiner Rückkehr einfach wieder angemeldet, ist ja kein großer Aufwand. Der letter of acceptance der Kanadischen Uni hat dann als Nachweis gereicht.


    Soweit ich weiß läuft sowas aber grundsätzlich auf Kulanzbasis, kann also jeder Anbieter unterschiedlich handhaben.

  • Die Zeiten haben sich geändert: o2 entläßt die Leute noch nicht einmal bei ca. 7 Monaten Restlaufzeit, unbefrister beruflicher Versetzung und Vorlage sämtlicher Bescheinigungen: Arbeitserlaubnis des Auslands, Bescheinung des Arbeitgebers, Abmeldung des Wohnsitzes in Deuschland. Es gibt keine Kulanzmöglichkeiten.

    _T_
    HO2
    IW0
    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE 

  • hallo@all!


    ich muss hier noch mal das thema aufgreifen.


    werde berufsbedingt ab oktober dauerhaft in die schweiz ziehen und meine existenz in deutschland komplett aufgeben.


    nun will ich natürlich versuchen, meinen web'n'walk L und meine time&more tarife los zu werden.


    meinem verständnis nach sollten diese unzumutbar sein, da ich keines der pakete in der schweiz nutzen kann. habt ihr diesbezüglich noch weitergehende erfahrungen gemacht?


    thanx&greetz


    JohnnyT

  • johnnyt:


    Fristlos Kündigen und Belege mit beilegen, dass Du für immer ausziehst.
    Wenn Du glück hast, kommst Du raus oder musst eine "kleine" Strafe zahlen.

    MfG ·······S·y·n·T·o·m··
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  • neuer stand:


    eplus hat mich aus beiden vertrrägen nach einer netten nachfrage (hotline hat meine argumentation noch nicht einmal vertstanden) bei der geschäftsführung zu sofort ohne weitere forderungen und ohne anerkennung einer rechtspflicht entlassen.


    mobilcom hat meine beiden verträge auch zu sofort beendet, fordert aber bisher noch die restlichen monatsbeiträge bis zum ursprünglichen ende der verträge zzgl. 29,95 € bearbeitungsgebühr. auf welcher basis dies geschieht (verträge existieren ja nicht mehr, schadensersatz würde ein verschulden meinerseits voraussetzen) wurde bisher von der geschäftsführung noch nicht beantwortet.


    selbiges wurde bisher auch noch nicht von der t-mobile geschäftsführung beantwortet. :)


    ich denke noch ein/ zwei faxe und dann ist das kapitel mobilfunkverträge in deutschland endgültig geschlossen.


    so long&greetz


    JohnnyT

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