Wann/Wie bezahlt man sein Handy bei O2 Online Neuvertrag

  • Zitat

    Original geschrieben von MasterofDesaster
    macht trotzdem kein gutes bild :rolleyes:


    und es kostet auch was. o2 entstehen dadurch ja rücklastschriftgebühren und die wollen sie von dir wieder haben. ich glaub 25 euro sind das mittlerweile sogar


    Wenn man sich früh genug meldet wird ja gar nicht erst versucht einzuziehen und somit fallen keine Kosten an und wird man auch nicht gesperrt. Bei einer Rücklastschrift kommt es ohnehin automatisch zu einer Sperrung durch die Systeme.


    Man sollte es aber nicht zu oft vorkommen lassen, sonst wird man gelegentlich doch mal gesperrt. Das nennt man dann eine erzieherische Maßnahme! ;)

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Re: 2 Monate?



    es handelt sich dabei aber um gerätepreise, welche nicht in den umsatz eines kunden einfliessen, vielleicht lassen sie sich deshalb etwas mehr zeit (es drängt ja keine hauptversammlung wo man den aktionären rechenschaft ablegen muss).


    oder es wird einfach von einer 'langsameren' abteilung bearbeitet ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von MasterofDesaster
    macht trotzdem kein gutes bild :rolleyes:


    und es kostet auch was. o2 entstehen dadurch ja rücklastschriftgebühren und die wollen sie von dir wieder haben. ich glaub 25 euro sind das mittlerweile sogar


    Nein so viel ist es nicht, o2 gibt größtenteils die Kosten weiter, die ihnen selbst entstehen (wird vom Kreditinstitut verlangt).


    Diese Kosten belaufen sich auf 7,50€ [ http://www.o2online.de/o2/kund…ervice/weitere/index.html ]


    Des weiteren muss ich meiner Bank 6€ / Rücklastschrift zahlen. Kein günstiger Spaß...

    IM URLAUB!

  • Zitat

    Original geschrieben von SpaceUnited.com
    Nein so viel ist es nicht, o2 gibt größtenteils die Kosten weiter, die ihnen selbst entstehen (wird vom Kreditinstitut verlangt).


    Diese Kosten belaufen sich auf 7,50€ [ http://www.o2online.de/o2/kund…ervice/weitere/index.html ]


    Des weiteren muss ich meiner Bank 6€ / Rücklastschrift zahlen. Kein günstiger Spaß...


    da muss ich jetzt nochmal nachfragen.


    DU als kunde deiner bank musst nochmal 6 euro bezahlen?! es wäre mir neu, dass auch der kunde der bank dafür zahlen muss?!


    nun gut allerdings hatte ich auch noch keine rücklastschrift mangels deckung auf dem konto, wenn dann nur wegen widerspruch. vielleicht liegt es ja daran.


    und was meint o2 eigenltich mit dem passus:


    Gemäß der Ziffer 4.3 AGB. Dem Kunden steht der Nachweis von geringeren Kosten für O2Germany frei.


    was denn für ein nachweis von geringeren kosten?! wie soll ich nachweisen, dass o2 geringere kosten hatte?! :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von MasterofDesaster
    da muss ich jetzt nochmal nachfragen.


    DU als kunde deiner bank musst nochmal 6 euro bezahlen?! es wäre mir neu, dass auch der kunde der bank dafür zahlen muss?!


    nun gut allerdings hatte ich auch noch keine rücklastschrift mangels deckung auf dem konto, wenn dann nur wegen widerspruch. vielleicht liegt es ja daran.


    Ja, ich hatte schon einmal eine, auf dem Kontoauszug war folgendes zu lesen (beispielhaft):


    01.02. Lastschrift BlaBla -40€
    03.02. Rücklastschrift BlaBla +40€
    03.02. Rücklastschriftgebühren -6€


    Es handelte sich definitiv um die Gebühren, die die Bank von mir wollte, nicht das einziehende Unternehmen. Das Unternehmen wollte noch mal extra Geld sehen.


    Zitat


    und was meint o2 eigenltich mit dem passus:


    Gemäß der Ziffer 4.3 AGB. Dem Kunden steht der Nachweis von geringeren Kosten für O2Germany frei.


    was denn für ein nachweis von geringeren kosten?! wie soll ich nachweisen, dass o2 geringere kosten hatte?! :confused:


    Das kannst du so gut wie gar nicht nachweisen, und wenn tatsächlich geringere Kosten entstanden sind, werden sie dich mit 'Verwaltungsaufwand' abspeisen.

    IM URLAUB!

  • Rücklastschriften sind für den privaten Bankkunden gebührenfrei!


    http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl00500.html


    "Der Bundesgerichtshof stellte nun in einer Grundsatzentscheidung fest, daß Banken nur dann Entgelte verlangen dürfen, wenn sie die Aufträge der Kunden auch ausführen. Zwar sei eine Bank nicht verpflichtet, von Kontos, die nicht ausreichend gedeckt sind, abzubuchen. Wenn sie ein Konto prüft und dann nicht abbucht, handelt die Bank jedoch in ihrem eigenen Interesse. Sie tut dadurch nichts für den Kunden, was dieser bezahlen müßte. Deshalb darf sie dafür weder Gebühren noch einen pauschalen Aufwendungs- oder Schadensersatz verlangen.


    Das gleiche gilt bei Einzugsermächtigungen, wenn die Bank den geforderten Betrag nicht abbucht. Auftraggeber ist in diesen Fällen außerdem gar nicht der Kunde, sondern eine andere Bank.


    Die Kunden können somit schon gezahlte Gebühren, die aber nach dem neuen Urteil nicht zulässig waren, zurückverlangen."

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.
    (Friedrich Nietzsche)


  • konnt ich mir doch denken, schließlich geht die lastschrift an sich ja nicht vom kunden sondern vom unternehmen aus. somit muss der kunde auch nicht dafür bezahlen, wenn wer anders was in auftrag gibt (jedenfalls nicht an die bank)

  • [small]Gepostet via WAP (SonyEricssonT630/R401 Profile/MIDP-1.0 Configuration/CLDC-1.0)[/small]


    Jaa, dann werd ich meiner Bank mal nen Besuch abstatten... (Dresdner Bank BHI)

    IM URLAUB!


  • :flop: :( Naja, hol ich mir die 6€ von der Bank wieder, dann habe ich "sozusagen" nur 1,50€ Verlust gemacht

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