Hallo zusammen,
da ich mich momentan mit einem kleinen Problem mit EPS rumärgere, möchte ich euch gern um Rat fragen.
Durch den Widerruf meiner Vorsichtskündigung und die Verlängerung meines Mobilfunkvertrages im Januar 2003 erhielt ich die Möglichkeit, ein neues Handy zum Subventionspreis zu beziehen. Ich entschied mich für ein NOKIA 6510. Da das gewünschte Mobiltelefon selbst nach Wochen nicht lieferbar war und selbiges inzwischen auch nicht mehr produziert wurde (somit eine Nachlieferung unwahrscheinlich erschien), stornierte ich die Lieferung und vereinbarte mit der Kundenhotline, zu einem späteren Zeitpunkt ein anderes Handy zu nehmen.
Inzwischen ist es NOKIA nach über einem Jahr und zahlreichen Designexperimenten gelungen, wieder ein "normales" Handy auf den Markt zu bringen. Ich kontaktierte die Kundenhotline und äußerte die Absicht, das noch aus der Vertragsverlängerung vom März 2003 bestehende Angebot eines subventionierten Handys jetzt in Anspruch nehmen zu wollen. Diesmal sollte es das NOKIA 6230 sein.
Eine EPS-Mitarbeiterin (wohl aus der "Fachabteilung") teilte mir auf meine Anfrage telefonisch und schriftlich mit, dass die mit der Upgrade-Bestellung verbundene Vertragsverlängerung durch die Stornierung hinfällig wurde und die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen verankerte Vertragsverlängerung in Kraft trat.
Ich teile diese Auffassung nicht. Ich habe nicht die Vertragsverlängerung storniert, sondern lediglich die Mobiltelefonlieferung verschoben. Hierbei spielt auch der zeitliche Zusammenhang eine wichtige Rolle. Ich habe mich im Januar 2003 Bezug nehmend auf Ihr Angebot eines subventionierten Mobiltelefons für eine Rücknahme meiner Kündigung und gleichzeitig für eine Verlängerung meines Mobilfunkvertrages entschieden. Dies habe ich mit Einsendung des ausgefüllten Upgrade-Formulars schriftlich bekundet. Zu keinem Zeitpunkt wurde erwähnt, dass die 2-jährige Vertragsverlängerung durch den Aubschub der Handylieferung hinfällig würde. Ich hatte auch nicht die Absicht, die Vertragsverlängerung wegen Nichterfüllung der Lieferzusage zu stornieren. Wenn dem so gewesen wäre, hätte die Kündigung vom Januar 2003 trotz des fortgeschrittenen Zeitpunkts Bestand gehabt. In keinem Fall wäre die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen verankerte automatische Vertragsverlängerung in Kraft getreten. Ich habe mir mit der Auswahl des Mobiltelefons über ein Jahr Zeit gelassen, da mir der Mobiltelefonmarkt über Monate hinweg kein Adäquat zu meinem gewünschten Mobiltelefon bot. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass mir das zugesicherte Angebot vom Januar 2003 zusteht.
Das Szenario anders dargestellt: Den Kunden von der Vertragsverlängerung zu überzeugen, das gewünschte Mobiltelefon nicht zu liefern, die Kündigungsfrist verstreichen zu lassen, den Kunden zur Stornierung zu bewegen und sich dann letztlich auf die automatische Vertragsverlängerung zu berufen, hat sehr wenig von Seriösität und passt nicht recht in das Bild eines großen Mobilfunkunternehmens.
Wie seht ihr den Sachverhalt? Hilft nun - nach zwei Schreiben an den EPS-Vorstand - nur noch der Gang zu einem Anwalt? Oder wäre es opportun, die Sache ad akta zu legen und asap den Anbieter zu wechseln?