Frage zu Export von Alkohol in EU Länder

  • Hi zusammen,


    Wollt mal kurz wissen obs erlaubt ist als Privatperson ein paar Flaschen Alkohol mit ins Flugzeug rüber in ein EU Land zunehmen ? Gibts Beschränkungen oder gar Verbote ?

  • Was die Leute heute alles Export nennen :D


    Nimm mit was du willst. Falls es noch Grenzen gibt wirst du die sicher händisch nicht erreichen ;)


    -SF³

  • heheh cool ;) Also bruach ich keine Angst vorm Zoll oder sonst wem zu habne ? Vielen DAnk...

  • Hab grad von nem Kollegen gehört dass pro person nur 1,5 l erlaubt sind - stimmt das ?

  • Innerhalb der EU gilt freier Warenverkehr. Ausnahmen bilden die steuerfreien Zonen wie z.B. Livigno (Italien), etc. Das mit den 1,5l. stimmt auch nicht so ganz. Um eine genaue Übersicht zu erhalten, was man aus Drittländern importieren darf, findest Du direkt einen Link auf der Homepage des dt. Zoll , unter Reisefreigrenzen. Ausnahmen zum freien Warenverkehr dürfte, meiner Meinung nach, England sein. Habe gehört, dass es dort bestimmte Grenzen und Bestimmungen gibt. Um welchen konkreten Fall handelt es sich denn?


    Gruß.

  • Hi !


    Danker vorerst ! Geht konkret um Spanien aber nicht um import, ich will von D rüber was mitnehmen..

  • Bei Alkohol und Tabak gibt es Richtmengen, mit denen zwischen gewerblicher und privater Einfuhr aus anderen Ländern der EU unterschieden wird. Als Einfuhr für den privaten Gebrauch gilt:


    *
    800 Zigaretten (oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren),
    *
    10 Liter Spirituosen (oder 90 Liter Wein, davon höchstens 60 Liter Schaumwein, oder 110 Liter Bier oder 20 Liter Wermutwein oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren).


    Wichtig ist:


    Nicht nur die Menge der Waren entscheidet über den "privaten Charakter" der Einfuhr, sondern die Gesamtumstände des konkreten Einzelfalls. Kann bei einer Kontrolle der Zollbeamte davon überzeugt werden, dass man für eine Geburtstagsparty 120 Liter Bier braucht, wird es keine Probleme geben. Andersherum könnte ein Kioskbesitzer, der einmal pro Woche mit 700 Zigaretten die Grenze überquert, durchaus belangt werden - obwohl er die zulässige Richtmenge bei jeder einzelnen Einkaufsfahrt nicht überschreitet.


    Wer Alkohol oder Zigaretten in skandinavische EU-Länder mitnehmen will, muss zum Teil niedrigere Richtmengen beachten. Dort gelten noch Übergangsregelungen. Reisende sollten sich daher vorher beim Fremdenverkehrsamt des entsprechenden Landes informieren.


    Quelle: http://www.bundesregierung.de


    Zusatz: Diese Regelung gilt natürlich in beide Richtungen von und nach Spanien. Und die Übergangsregelungen für Skandinavien bestehen IMHO seit dem 01.01.2004 auch nicht mehr.

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

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