Bin von der Bundeswehr vergessen worden! Was tun?

  • Was man dann macht: DIE SCHNAUZE HALTEN! ;) Freu dich! Du kommst um 9 Monate Sklavendienst herum! Und wenn du gerne was für die Gesellschaft tun möchtest (was sehr löblich wäre), mach ein Soziales Jahr!

    Let the young fight the wars.

  • Zitat

    Original geschrieben von ruag
    Je nach Betrieb kann es mehr als peinlich werden kurz nach der Einarbeitungsphase gezogen zu werden.
    Die Stellengarantie ist manchmal auch nur eine Farce.


    Wenn man einen Unbefristeten Arbeitsvertrag bekommt, dann gibt es einen Sonderkündigungsschutz während der BW Zeit bzw. Zivi-Zeit!


    Wie es bei befristeten aussieht, weiß ich nicht.


    Außerdem was ist daran peinlich? Ich kenne kaum jemanden der dir sagen würde "Los jung, geh freiwillig zum Bund und melde dich bei denen". :rolleyes: Wäre man ja auch schön blöd!

  • Die Einzugs-Regelungen wurden Anfang letzten Jahres drastisch gelockert:


    Man wird nicht gezogen wenn:


    - man eine Partnerschaft + Kind hat
    - man in der Ausbildung oder Studium ist
    - man erwerbstätig ist
    - ???


    Du hast so ein Glück!!!

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Wenn man einen Unbefristeten Arbeitsvertrag bekommt, dann gibt es einen Sonderkündigungsschutz während der BW Zeit bzw. Zivi-Zeit!


    Wie es bei befristeten aussieht, weiß ich nicht.


    Außerdem was ist daran peinlich? Ich kenne kaum jemanden der dir sagen würde "Los jung, geh freiwillig zum Bund und melde dich bei denen". :rolleyes: Wäre man ja auch schön blöd!


    Es gibt sogar einen Kündigungsschutz/Übernahmegarantie für die Zeit nach der BW/dem Sozialdienst. Ob man aber wieder einen gleichwertiges Arbeitsfeld bekommt ist nicht garantiert. Ein Einsatz an gleicher Stelle ist auch nicht einforderbar.
    Es kann also zu echten Nachteilen kommen während der "Arbeitszeit" zum Bund eingezogen zu werden.


    Es ist peinlich/nicht gerade förderlich wenn man nach der Einarbeitung/wenn man gerade im Job Fuß gefasst hat für mehrere Monate beim Bund zu sein. Ich wäre nicht der Glücklichste wenn ein neuer Kollege nach der Einarbeitung die Firma für neun Monate ( :confused: stimmt doch?)verlässt und man sich dann direkt wieder umschauen muss, wo man Ersatz herschaffen kann. Den darf man ja auch wieder einarbeiten bis er voll einsatzfähig ist.
    Ich würde, wenn der Eingezogene nicht gerade ein Überflieger ist, dann eher die gerade einsatzfähige Kraft behalten und den Zurückkehrer woanders platzieren.
    IMHO schön blöd wer sich keine Gedanken macht und es darauf ankommen lässt dass man evtl. zum ungünstigsten Zeitpunkt gezogen wird.
    Wenn bei mir nicht die Knieverletzung/ >23 Jahre Regelung gegriffen hätte (die ja wenigstens etwas Sicherheit für "BW Verpisser" gibt :D ) wäre ich zumindest freiwillig direkt nach der Ausbildung zum Bund gegangen.


    greetz


    ruag

    Ohne Multitouch würde kein Windows laufen.


    Wie soll man sonst Strg+Alt+Enf drücken?


  • Täusch ich mich oder ist man in der Ausbildung nicht auch erwerbstätig?


    Oder was verstehst du unter Ausbildung/Erwerbstätigkeit?

  • Unter Ausbildung verstehe ich Lehre oder Studium.


    Unter Erwerbstätigkeit verstehe ich, daß man einen Job hat.

  • Wehrpflicht


    Ích hab mir auch schon gedacht das ich mich einfach nicht melde, da ich ich aber erst 19 Jahre alt bin haben die noch die Möglichkeit mich innerhalb von vier Jahren einzuziehen.


    Ich hatte auch noch keine Musterung. Ich denke ich werde einfach mal dort anrufen um mich zu erkundigen.

  • Also ich habe meinen Musterungsbescheid kurz vor meinem 22. Geburtstag zugestellt bekommen. Und viele meiner Kollegen in meinem Umkreis auch zu einem ähnlichen Zeitraum (immer kurz vor dem 22. Geburtstag)

  • Zitat

    Original geschrieben von Kachel

    Man wird nicht gezogen wenn:


    - man erwerbstätig ist


    Na das ist ja mal falsch, warum sollte ich dann bitte gezogen werden?


    Hätte ich nicht erfolgreich verweigert, säße ich jetzt trotz unbefristetem Arbeitvertrag beim Bund!


    Wenne s doch stimmen sollte:


    Gilt das ab 01. Oktober auch für den Zivildienst?

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