ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Stefan
Manchmal ergeben sich die Antworten einfach so von selbst. Faszinierend. :eek:
Ein Aufhebungsvertrag geht dann mit keiner Sperre einher, wenn die Klausel enthalten ist, dass, wenn der Aufhebungsvertrag nicht zustande gekommen wäre, die betriebsbedingte Kündigung erfolgt wäre.
Das weiss aber jeder mittelmäßige Anwalt von sich aus.
Stefan
Einen Aufhebungsvertrag schliesse ich , wenn ich bereits einen neuen Job habe, oder aber alternativ in den Vorruhestand gehen möchte!