Kündigung erhalten wie reagieren und verhalten ?

  • also wenn du all das beweisen kannst was dieser saftladen da verzapft kannst du wirklich auf eine ordentliche entschädigung hoffen. also schleunigst zum anwalt... oder kann man die firma nciht schon anzeigen (d.h. wenn man die nötigen beweise hat)? meines erachtens grenzt das schon an nötigung was dein ex ag da an den tag legt... aber das sollten die juristen klären. hast du schon nen anwalt kontaktiert?

    Mitglied NR. 17 im S///-Lampenbesitzer-Club

  • Zitat

    Original geschrieben von häuptl. ziroccan
    also wenn du all das beweisen kannst was dieser saftladen da verzapft kannst du wirklich auf eine ordentliche entschädigung hoffen. also schleunigst zum anwalt... oder kann man die firma nciht schon anzeigen (d.h. wenn man die nötigen beweise hat)? meines erachtens grenzt das schon an nötigung was dein ex ag da an den tag legt... aber das sollten die juristen klären. hast du schon nen anwalt kontaktiert?


    Beim Anwalt habe ich einen Termin am Montag, er weis schon mal vorab Bescheid und hat auch nur den Kopf Geschüttelt. Also was die Beweislast angeht, derweil bekomme ich sogar von einer ehemaligen Mitarbeiterin die Info (sie hat es ja mitbekommen) das Sie vor Gericht aussagen würde, das Sie definitv rausgemobbt wurde: Mit dem Argument "Tja wissen Sie Fr. xxxxx, würden Sie etwas besser aussehen würden wir Sie ja einstellen aber mit solch einem Aussehen, würden wir unseren Prinzipien den Rücken kehren, Sie passen deshalb nicht in unser Unternehmen".......

  • das wird ja immer besser, also bei dem fall freut sich jedes arbeitsgericht dem ag eine rein zu würgen... hatte so einen ähnlichen fall mal in den unterlagen meiner mutter gefunden (war irgendeine ihk- prüfungsfrage für personalreferenten dran gekoppelt) und ich dachte sowas ist nur erfunden ... aber nix ist wohl heut zu tage unmöglich :flop:

    Mitglied NR. 17 im S///-Lampenbesitzer-Club

  • Zitat

    Original geschrieben von häuptl. ziroccan
    das wird ja immer besser, also bei dem fall freut sich jedes arbeitsgericht dem ag eine rein zu würgen... hatte so einen ähnlichen fall mal in den unterlagen meiner mutter gefunden (war irgendeine ihk- prüfungsfrage für personalreferenten dran gekoppelt) und ich dachte sowas ist nur erfunden ... aber nix ist wohl heut zu tage unmöglich :flop:


    Also, was die Beweislage angeht, habe ich ja schon gesagt, ist diese auf jeden Fall gegeegeben, auch die vielen SMS mit Namen von anderen Mitarbeitern die ebenfalls verstossen gegen die Auflagen habe ich mir aufgehoben, derweil sind es gut 3 Personen die wie gesagt sogar unter "EID" vor Gericht aussagen würden. Mir liegen diese Informationen für den Anwalt schon mal schriftlich vor mit Unterschrift von denen Personen.


    Die frage ist nur ob so etwas zählt bei einer Gerichtsverhandlung (wenn diese überhaupt anstehen tut) ein Mitarbeiter geht sogar mit zum Anwalt um dies klar und deutlich zu bestätigen.

  • Hallo,


    schmusehandy
    Dem AG einen reinzuwürgen ist ne schwierige Sache, davon solltest du lieber die Finger lassen und dich rein auf dein Problem konzentrieren.
    Sprech mit dem Anwalt, erklär ihm deinen Fall und evtl. nähere Umstände, usw.


    Es allerdings schon traurig genug, das es solche AG überhaupt gibt, aber gerade bei freien CallCenter-Betreibern ist man ja schon einiges gewohnt, was Arbeitsbedingungen betrifft.


    Zitat

    !Hiermit kündigen wir Ihr Anstellungsverhältniss mit uns fristlos zum 26.07.2004 unter der hilfsweisen Aufrechterhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist !! ?????


    Irgentwie wiedersinning der Satz, zum einen muss in der Kündigung der Grund angeben werden ( ausser in der Probezeit ) und zum anderen, entweder man wird fristlos gekündig oder eben fristgerecht nach Arbeitsvertraglicher Kündigungsfrist und ggf. einer sofortigen Beurlaubung.
    Naja, Arbeit für den Anwalt.

  • Namd!


    Also, erstmal muss eine Fristlose Kündigung einen wichtigen Grund beinhalten, ansonsten ist sie wirkungslos. Und das mit einem Privatgesprächsverbot ist auch nicht so einfach. Wenn das im Arbeitsvertrag so drinsteht, gilt es erstmal. Auch wichtige Gründe, etc. (musste telefonieren, da sonst mein Hund geplatzt wäre, weil er ja raus muss...) sind da irrelevant, und hebeln ein Verbot nicht aus!


    Aber: Es gibt immer noch das schöne Wort gewohnheitsrecht.


    Hat ein Arbeitgeber trotz schriftlichem Verbot den privaten Telefon- und/oder Internetverkehr über einen längeren Zeitraum hinweg(mehrere Monate reichen meist schon) GEDULDET, kann er sich nicht auf die Verbotsklausel berufen und muss dem Mitarbeiter zur Kenntnis bringen, dass er dieses Verhalten nicht mehr duldet, und der Mitarbeiter ab sofort Schritte zu erwarten hat, wenn er es trotzdem tut.
    Dazu gibts mehrere Präzidenzfälle. Einfach mal bei Arbeitsgericht oder, wie alle hier schreiben, noch besser beim FACHANWALT nachfragen...


    Grüße


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Glaube auch nicht das die Firma im Recht ist. Den Job bist Du aber trotzdem los, egal ob Du den Prozeß gewinnst oder verlierst. Oder willst Du etwa weiterhin in diesen Unternehmen arbeiten mit der Gewissheit, dass Du eigentlich nicht mehr erwünscht bist ? Kassier die Abfindung und suche Dir schnellstens ein neuen Job, viel Glück !


    Edit: Ist ja auch scharf das Kollegen von Dir mit zur Gerichtsverhandlung kommen und aussagen wollen. Bin gespannt ob die das wirklich machen sobald es ernst wird. Das sind doch die nächsten die gehen müssen. Meinst das Unternehmen läßt sich das gefallen ?

  • Tja, Metze hat wohl leider recht. Du wirst zwar, so wie es sich von Deinen Erzählungen her darstellt, den Fall mit wehenden Fahnen gewinnen, aber das Du da nochmal arbeiten wirst oder auch das wenns wirklich hart auf hart kommt, und Deine Kollegen sitzen dem Chef und dem Richter Auge in Auge gegenüber, die für Dich und gegen den Aussagen, halte ich für mehr als unwahrscheinlich.


    Ich bin auch mal in so 'ne Betriebsratsgeschichte reingeschliddert (war nur irgend ein beisitzer, dann gabs ein paar Krankheitsfälle und ein paar Unfälle und schwups war ich richtiges Mitglied ohne es zu wollen...).
    Zuerst sagt immer jeder: Klar, Kollege, wir stehen hinter Dir. Das entscheidende ist allerdings das "hinter Dir". Im Ernstfall hällt keiner die Rübe hin...


    Grüße


    Charlie


    P.S.: Wenn Du beim Anwalt warst, schreib doch mal was der gesagt hat. Ich bin ja nicht Neugierig, aber wissen muss ich alles :D

    --
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  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711

    Eine Abfindung wird normalerweise nur dann gezahlt, wenn du freiwillig mit einem Aufhebungsvertrag das Unternehmen verlassen wirst weil z.b. deine Stelle weg rationalisiert wird.


    Sorry, ist totaler Blödsinn! Wenn der Arbeitsplatz wegrationalisiert wird, erhält man eine betriebsbedingte Kündigung! Ein Auflösungsvertrieb zieht eine Sperre des AG mit sich!


    Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Dann ist der Normalbetrag 1 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr plus / minus x. Das ist dann Verhandlungssache.


    Auch total falsch, 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr!


    Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    In deine Fall steht dir keine Abfindung zu, da du gekündigt wurdest. Zudem sind Abfindungen keine Pflichtleistungen des AG, sondern freiwillig, der kann dir eine geben, der kann es aber auch sein lassen.


    Liest du eigentlich, was du schreibst? Sorry, aber selten so einen Mist gelesen!


    Je nach Art der Kündigung ist eine Abfindung eine Pflichtleistung, z.B. bei der betriebsbedingten Kündigung!
    Warum sollte ich als Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten, wenn ich kündige? Dies sagt einem doch schon die Logik!



    Notfalls muß er dann eben die Leitungen kappen, richtig? :flop:


    Wie der Rest deines Postings ist auch diese Aussage - richtig - totaler Blödsinn!
    Ich hafte natürlich NICHT für den Schindluder, den andere mit meinem Telefon treiben!
    Wir hatten im Unternehmen ein paar arabische Putzfrauen, die dann zu Abend mit ihren Familien in der Ferne telefoniert haben, und zwar von Anschlüssen der Angestellten.
    Denen hat man dann eine Falle gestellt und sie in flagranti erwischt.
    Der AG muß mir nachweisen, dass ich diese Gespräche geführt habe!


    Gruß,


    Oliver

  • Zitat

    Original geschrieben von addictivebn
    Sorry, ist totaler Blödsinn! Wenn der Arbeitsplatz wegrationalisiert wird, erhält man eine betriebsbedingte Kündigung! Ein Auflösungsvertrieb zieht eine Sperre des AG mit sich!
    (...)


    Zitat

    Original geschrieben von addictivebn
    Sorry, ist totaler Blödsinn!(...)


    Manchmal ergeben sich die Antworten einfach so von selbst. Faszinierend. :eek:



    Ein Aufhebungsvertrag geht dann mit keiner Sperre einher, wenn die Klausel enthalten ist, dass, wenn der Aufhebungsvertrag nicht zustande gekommen wäre, die betriebsbedingte Kündigung erfolgt wäre.


    Das weiss aber jeder mittelmäßige Anwalt von sich aus.



    Stefan

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