Kündigung erhalten wie reagieren und verhalten ?

  • Also um es mal klarzustellen :) Ich wollte hier lediglich einen rat was ich tun kann ob der Juristisch ist oder nicht, sei mal dahingestellt, weil ich diesbezüglich eh zu einem Anwalt gehen werde. Ist ja wohl schon selbstverständlich.


    Mein Wissensdurst ist dieser, dass ich wissen wollte oder halt auch weiterhin wissen möchte wie die Situation angepackt werden kann und dafür dacke ich schon mal allen TT´lern.


    Was die Fristen angeht, gilt die Frist ab dem Zeitpunkt wo ich die Kündigung habe also Schiriftlich in der Post ?


    Gruß

  • Hi,


    es ist nicht schoen was passiert ist, aber im Grunde genommen ist der Arbeitgeber erst mal auf der rechtlichen Seite. Wenn bei euch im Unternehmen Privatgespraeche nicht ausdruecklich per Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung erlaubt sind, dann sind diese verboten und man muss bei missachtung mit Konsequenzen rechnen. Dabei ist es vollkommen egal, ob es dabei um 5 Euro oder 5000 Euro geht.


    Wenn dir elaubt ist, dein Telefon frei zu nutzen, dann muss du selber dafuer Sorge tragen, das dies nicht waehrend deiner Abweseneheit durch andere missbraucht wird, notfall das Telefon einschliessen oder das Buero abschliessen. Bei uns in der Firma wird dies durch PIN-Codes am Telefon verhindert. Diese Moegl;ichkeit bieten die meisten Telefonanlagen.


    Das Verhalten deines Arbeitsgebers ist aber auf der anderen Seite das Letzte, der haette dich erst auf dein Fehlverhalten hinweisen muessen und dich verwarnen sollen, eine Abmahnung waehre dann im Wiederholungsfall angebracht und dann erst eine fristgerechte Kuendingung auch mit sofortiger Beurlaubung.


    Da der Betriebsrat ja eine ziemliche hohle Nummer zu sein scheint, bleibt dir wohl nur der Weg zum Anwalt, vergiss den Betriebsrat komplett.
    Suche dir aus dem Telefonbuch oder von einem Anwaltsuchdienst einen fachanwalt fuer Arbeitsrecht in deiner Naehe und mache schnellstens einen Termin dort. Dann kann er dich nach Schilderung deines Falls beraten und notwendige Schritte einleiten und ggf., auch beim Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag fordern. Eine Abfindung ist dann Verhalndlungssachen, Anspruch hast du erst mal keinen darauf.


    Mir scheint es in deinem Fall, wenn ich so die Aeusserungen hier lesen, der Fall zu sein, das dein AG dich loswerden wollte und die Privatgespraeche nur der fehlende Grund waren, dir zu kuendigen. Da scheint etwas groesseres hinter zu stehen.


    Mache am besten kein weiteren Schritte in Richtung deines Ex-AG ohne den Anwalt, nur zum Arbeitsamt solltest du schon mal gehen und dich Arbeitslos melden.
    Egal wie das ausgeht, ich denke, den Job dort solltest du abhacken und dir einen neuen Job suchen, gute Leute werden immer gesucht, man muss nur flezible sein.
    In der Firma wirdst du sicherlich nicht mehr gluecklich, egal wie deien ex-Kollegen zu dir stehen.


    Ansonsten viel Glueck

  • Also selbst wenn der Chef ankriecht und sagt "Komm zurück" heist es nein weil die Situation es ja nur noch schwieriger machen würde.


    Was das thema "rausbekommen" angeht, da denke ich auch das da was viel größeres vorliegt aber halt nur WAS ??? Also ich kann diesbezüglich nichts dazu sagen weil ich mir nichts habe zu schulden kommen lassen. Was die Rechtliche Seite angeht mit dem Telefonieren, dass ist ja schon richtig aber unfaires Verhalten gegenüber mir ist das schon (mal von der Menschlichkeit gesehen) und wie ich ja weiterhin betone wurde auch von anderen Plätzen telefoniert.


    Werde (da ja leider schon Freitag ist) am Montag Gang zum AA machen und dannach gleich mal Anwalt und AG konsultieren je nach dem was Anwalt sagt.

  • Zitat

    Original geschrieben von schmusehandy
    Die Kündigung lautet: Privatgespräche am Arbeitsplatz. Wie sieht das aus mit Abfindung ?


    Hut ab von deinen Kollegen, die zu dir stehen! Aber ich würde wie gesagt die Kündigung anfechten. Meiner Meinung nach haben die nach nem Grund gesucht. Und wenn du zwei Kollegen hast, die ebenfalls hinter dir stehen und dies zu Protokoll geben, zusätzlich bezeugen können das irgendein Vorgesetzer mündlich gesagt hat, man dürfe auch Privat telefonieren, dann habt ihr gute Chancen.


    Das Vorgehen des Betriebsrates ist sowieso in der Hinsicht unter aller S** !


    Geh zum Anwalt und lass die Firma bluten. Ich weiß von einem Freund, der ebenfalls eine Person kündigen musste die sogar "angeblich" geklaut haben soll, es aber nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie ihm ne hohe Abfindung von knapp 40.000 € gezahlt haben.


    Wünsch dir viel Glück und halte uns auf dem laufenden!

  • Also ihr macht mir echt mut:top: :top:


    Ich werde Euch bezüglich der weiteren vorgehensweise auf dem laufendenen halten.


  • Damit hier nicht jeder Gekündigte glaubt, ihm stünden nun 40.000 Euro zu, es gibt dafür eine gesetzliche Regelung, die unter anderem abhängig von der Beschäftigungsdauer und dem Monatsgehalt ist! ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von dotwin
    Selbst ohne Rechtschutz (diese übernimmt ohnehin nicht die erste Instanz) lohnt sich das in diesem Fall!


    Da muss ich schnell einhaken. Die Rechtsschutz übernimmt selbstverständlich die Kosten bei einem Arbeitsgerichtsverfahren. Auch die der 1. Instanz. Nur zahlt grundsätzlich in der 1. Instanz jede Partei die eigenen Kosten, d.h. auch bei einem "Sieg" muss die Gegenseite nicht die Kosten des eigenen Anwalts übernehmen.

  • schmusehandy


    Das wichtigste an der ganzen Sache ist, daß Du fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht Klage auf Feststellung, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist einreichst. (§4 KSchG) Die Frist beginnt mit Zugang der schriftlichen Kündigung. Auch darauf achten, daß derjenige, der die Kündigung ausgesprochen (unterschrieben) hat auch dazu berechtigt ist eine Kündigung auszusprechen. ;)
    Danach haben Du und Dein Rechtsanwalt dann genügend Zeit für alles weitere. Und so wie sich das alles anhört, wird es dann wohl auf einen außergerichlichen Vergleich hinauslaufen.
    Meiner laienhaften Meinung nach (2 Semester Arbeitsrecht im Nebenfach als BWLer), wird Dein (Ex-)Arbeitgeber mit seiner Kündigung nicht beim Arbeitsgericht duchkommen, da die von der Rechtssprechung normalerweise erwartete vorhergehende schriftliche Abmahnung nicht erfolgt ist.


    Viel Glück und vor allem fang schonmalan, Dir wie von Stefan bereits empfohlen, einen neuen Job zu suchen.

  • ähhhm sorry für die harten Worte, aber bei allem Verständnis für deine Situation Wenn Dir Privatgespräche verboten sind, das ist das halt so.


    Egal ob 2,5 cent oder 2500 €.


    Ob dieses Verbot Gerecht ist oder moralisch oder sonstwie gerechtfertigt spielt da keine Rolle, Verbot ist Verbot.


    Ofiziell reicht schon die Mitnahme eines Werbekulis, die gilt schon als Diebstahl. :(

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Da muss ich schnell einhaken. Die Rechtsschutz übernimmt selbstverständlich die Kosten bei einem Arbeitsgerichtsverfahren. Auch die der 1. Instanz. Nur zahlt grundsätzlich in der 1. Instanz jede Partei die eigenen Kosten, d.h. auch bei einem "Sieg" muss die Gegenseite nicht die Kosten des eigenen Anwalts übernehmen.


    Sollte der Arbeitnehmer der Kläger sein, werden die Kosten der 1.Instanz vom Staat getragen! ;)


    Dafür benötigst du keine Rechtschutzversicherung!


    Gruß,


    Oliver

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