Hallo zusammen !
Folgendes: mir ist (zumindest bei Vodafone) aufgefallen, das auf den Vetragsformularen bzgl. der Kündigungsfrist steht:"Die Kündigungsfrist beträt 3 Monate. Der Vertrag ist - SOFERN NICHTS ABWEICHENDES VEREINBART IST - erstmals zum Ende des zweiten Vertragsjahres kündbar.".
Jetzt hab ich mal bei der 1212 nachgefragt ob man denn als normal Sterblicher was Abweichendes vereinbaren könnte und da heißt es "Nein".
Frage: warum steht das dann da ? Gilt das nur bei Großkunden oder Rahmenverträgen ?
Geht das vielleicht bei anderen Netzanbietern ?
:confused: