"Aus gegebenem Anlass, erinnere ich Sie erneut daran, dass das Aufrufen von Internet-Seiten mit pornografischen Inhalten während der Dienstzeiten nur im Notfall gestattet ist." So steht es in einer Rund-Mail zu lesen, die der Chef eines Hamburger Unternehmens kürzlich an seine Mitarbeiter verschickte." (Hier der ganze [URL=http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,305063,00.html]Spiegel-Artikel[/URL])
Was ich mich frage: was muß da für ein Notfall vorliegen? :gpaul:
alexinschweden