Toll, Nokia!Feine Garantie!

  • Das wurde sicher schon oft besprochen, da ich aber gerade aus dem Media Markt zurückkomme - das Ganze zornesrot - muß ich es nochmal erwähnen...
    Mein 6610 ist nach einem anderthalben Jahr kaputtgegangen, Nokia gibt nur 1 Jahr Herstellergarantie und der MM entzieht sich jeglicher Verantwortung. Leider bin ich juristisch nicht so sattelfest, weiß nicht genau, ob der MM nicht doch reparieren müßte..??Kann jemand helfen? Sollte das per Suche zu finden sein, bitte nicht mit mir schimpfen, kann vor Wut nicht klar denken..


    :mad:

    Fröhliche Arschnachten, Ihr Weinlöcher!

  • Verstehe das Problem nicht. So was weiß man doch vorher, wie lange ein Gerätehersteller Garantie gibt. Wenns bei Nokia nur 12 Monate sind (weiß ich jetzt auch nicht, aber wird schon stimmen, wenn Du's sagst), dann ist das halt so.


    Und der MM repariert aufgrund der gesetztlichen Gewährleistung ausschließlich Schäden, die schon von vornherein (also beim Kauf des Gerätes) bestanden, keine, die erst später hinzugekommen sind.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Keine Beschreibung des Fehlers und der Vorgeschichte...
    Was sollen wir dazu sagen? Schade?
    Ohne Infos wird Die keiner helfen können :rolleyes:

  • ich war nur der leisen Hoffnung, es sagt mir jemand "klar muß der MM reparieren, und zwar auf dieser Gesetzlichen Grundlage...." Der Fehler ist ein klares Garantieproblem, die Tastatur geht zur linken Hälfte nicht , ich kann keine Eingaben machen. Ist auch egal, ich will nicht selbst daran arbeiten.

    Fröhliche Arschnachten, Ihr Weinlöcher!

  • Re: Toll, Nokia!Feine Garantie!


    Zitat

    Original geschrieben von papagami
    ...kann vor Wut nicht klar denken..


    Wenn sich das gelegt hat, könntest du evtl. nochmal aus deiner Sichtweise darlegen, warum Firma X oder Unternehmen Y nach Zeitraum Z, etwas reparieren sollte? Deiner Meinung nach sollten Unternehmen also unbeschränkt lange und für jede Art von Schaden haften müssen, oder wie verstehe ich dich? ;)


    Nach der gesetzlichen Gewährleistung liegt nach einem halben Jahr die Beweislast, daß der Schaden schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden oder angelegt war, bei dir. Zum einen wird das bei dir nicht der Fall sein und zum anderen ist das ja nach dem Zeitraum kaum zu beweisen. Die freiwillige Garantieleistung von Nokia ist tatsächlich "nur" auf ein Jahr angelegt, dafür ohne Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

  • Mir ist nicht gaz klar, was dieser Thread eigentlich im Geplauder macht... ;)

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Zitat

    Original geschrieben von papagami
    ich war nur der leisen Hoffnung, es sagt mir jemand "klar muß der MM reparieren, und zwar auf dieser Gesetzlichen Grundlage...." Der Fehler ist ein klares Garantieproblem, die Tastatur geht zur linken Hälfte nicht , ich kann keine Eingaben machen. Ist auch egal, ich will nicht selbst daran arbeiten.


    Ein solcher Fehler ist nicht zweifelsfrei ein Garantieschaden, denn diese Eigenschaft kann auch simpel durch einen Feuchtigkeitsschaden hervorgerufen werden.

    Ein Statement zur "Fach"-Zeitschrift Connect: Connect und Kompetenz ist ebenso vorstellbar wie Sagem und Qualitätshandy's...


    Aktuelle Mobile's:
    Office -> BB 9900
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  • Selbst wenn es ein Garantieproblem wäre - die Garantie ist ja abgelaufen, insofern spielt diese Frage ja absolut keine Rolle.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • also, habe meine Fassung wiedergefunden.. ;)
    ich war der Meinung, das, wenn ein technisches Gerät gekauft wird, die Gewährleistunsfrist von 2 Jahren greift. Ganz egal, ob der Hersteller ein Jahr oder länger gibt. Ich ging davon aus, das der Handel dann bis zum Ende der gesetzlich verankerten (BGB) Gewährleistungszeit dafür geradestehen müßte. Am verkauf verdient der Mediamarkt ja schließlich auch recht gerne..

    Fröhliche Arschnachten, Ihr Weinlöcher!

  • Das ist auch so. Nur tritt diese gesetzl. Gewährl. halt nur für Fehler ein, die schon beim Kauf des Gerätes vorhanden waren, NICHT für solche, die erst später entstehen (diese sind durch die Garantie des Herstellers abgedeckt).


    Innerhalb der ersten 6 Monate gilt eine Beweislastumkehr, d.h. es wird davon ausgegangen, dass ein Fehler, der aufgetreten ist, schon beim Kauf vorhanden war. Der Verkäufer müsste das Gegenteil beweisen, was häufig schwierig ist.


    In den verbleibenden 18 Monaten musst Du dann hingegen beweisen, dass ein Fehler schon von Anfang an da war. Dies ist i.d.R. genauso schwierig und in Deinem Falle unmöglch.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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