Freispruch im Mannesmannprozess!

  • Zitat

    Original geschrieben von wolf
    Da braucht man sich nicht wundern, wenn der DAX an einem solchen Tag weiter schwächelt...
    Wolf


    Und ich brauch mich wohl nicht zu wundern, dass du keine Ahnung hast?


    Man, man, was hier einige Leute wieder für gefährliches Halbwissen von sich geben...
    Und was war "aktienrechtlich" (bitte den Begriff einmal in diesem Zusaamenhang erklären!) nicht in Ordnung?


    greetz,
    autares


    EDIT: Gerade gelesen: Hier für unsere Rechtshalbwissenden hier!


  • Natürlich hat man gegen geltendes Aktienrecht verstoßen, allerdings ist die Vodafone AG der Rechtsnachfolger der Mannesmann AG und wird sich wohl kaum selbst verklagen!


  • hm, mit rechtshalbwissenden scheinst du wohl dich selbst zu meinen. mein hinweis auf die aktienrechtliche unzulässigkeit war völlig korrekt. es gab laut gericht eine gravierende pflichtverletzung. allerdings ging das gericht von einem verbotsirrtum aus.

    schönen gruß, faxe318

  • Zitat

    Original geschrieben von addictivebn
    Natürlich hat man gegen geltendes Aktienrecht verstoßen


    Und der Verstoss ist? Und wenn es tatsächlich ein Verstoss gewesen ist, hätte er dann nicht jusristische Konsequenzen gehabt?


    greetz,
    autares

  • keine juristischen Konsequenzen wegen des verbotsirrtums, einfach ausgedrückt: sie haben nicht gewusst, dass das falsch ist. Paragraph 17 strafgesetzbuch: «Fehlt
    dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so
    handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden
    konnte.»

    schönen gruß, faxe318

  • Zitat

    Original geschrieben von beyond
    Selbstverständlich haben Manager, die den Wert eines Unternehmens vervielfachen eine besondere Prämie verdient....der Wertverlust, der die Abschreibungen begründet ist ja erst nachher festgestellt worden ;)


    Die Marktkapitalisierung von Mannesmann ist zwar während Essers Amtszeit gestiegen, aber gibt es da wirklich einen kausalen Zusammenhang zu Esser?


    Daß der Aktienkurs eines Unternehmens steigt, wenn Übernahmeabsichten bekannt werden, ist "normal". Dafür kann Esser überhaupt nichts. Ihm und seinen Vorgängern ist höchstens vorzuwerfen, daß Mannesmann nicht schon vorher mehr wert war.
    Man muss doch die Frage stellen, wie kompetent ein Management ist, wenn ein anderes Unternehmen/Management gewillt ist ein Vielfaches des derzeitigen Wertes für das Unternehmen zu zahlen. Denn das heisst ja, daß das Unternehmen in anderen Managerhänden mehr wert ist (zwar mit Synergieefekten, aber die hätte ja auch Esser ausnutzen können, aber der kauft ja lieber einen drittklassigen Netzbetreiber in UK...).


    Abgesehen davon hat sich der Mannesmannkurs nicht anders entwickelt als der Durchschnitt der anderen Telekommunikationsunternehmen. In dieser Zeit des Hypes hätte ein Hamster den gleichen "Erfolg" gehabt wie Eser.

  • sehe ich auch so. esser war ja recht kurz an der spitze (ein jahr?), kann also für die strategische leistung nicht allein verantwortlich sein. dass er sich erstmal gegen die übernahme gewehrt hat war sein job, um den preis in die höhe zu treiben. der anstieg des aktienkurses war natürlich eine blase. auch dem gericht zufolge war die prämie unzulässig, weil aktienrechtlich prämien für ehemalige vorstände nicht vorgesehen sind.


    insofern: wird schon rechtens sein, dass die freigesprochen werden. sie haben sich aber ohne berechtigung millionen zugeschustert, keine ruhmestat. schade, dass es kaum noch jemanden gibt, der an zivilrechtlichen klagen interessiert ist.

    schönen gruß, faxe318

  • Zitat

    Original geschrieben von faxe318
    die argumentation kann man ja jetzt bei jedem raubüberfall ("so ein aufstand wegen 200 euro") nutzen. hat nix miteinander zu tun.


    Prima Vergleich! Da hat ja mal wieder einer so richtig mitgedacht! :rolleyes:


    Es ging bei diesem Prozess um eine eventuelle Veruntreuung von Aktienvermögen und nicht eine Gewaltstraftat. Wie Du auf den Vergleich kommst, ist mir schleierhaft.


    Deshalb mein "Einwurf" ob dieses riesige Medieninteresse an diesem Prozess nicht übertrieben ist und man sich nicht lieber um die jährlichen Milliardenverschwendungen von Bund und Ländern kümmern sollte, wenn man schon über Geld und Veruntreuung spricht.



    Stefan

  • wird nicht besser deine argumentation. was soll der bezug zu milliardenverschwendungen bei bund und ländern? wenn du zum fall mannesmann nichts beizutragen hast, kannst du zu diesem thema einen eigenen thread aufmachen.


    wenn du die wirtschaftliche, juristische und gesellschaftliche brisanz dieses hoch interessanten verfahren (das zeigt sich ja auch am urteil: überweisungen waren nicht zulässig - trotzdem freiwillig) nicht erkennst...

    schönen gruß, faxe318

  • Zitat

    Original geschrieben von faxe318
    keine juristischen Konsequenzen wegen des verbotsirrtums, einfach ausgedrückt: sie haben nicht gewusst, dass das falsch ist. Paragraph 17 strafgesetzbuch: «Fehlt
    dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so
    handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden
    konnte.»


    Und wie haben sie dann, wie hier behauptet wird, gegen das Aktienrecht verstossen?


    greetz,
    autares

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