Standlicht auf Blinker - Legal?

  • Hi Freax,
    darf man sein Standlicht auf die Blinker legen wie bei dem Amis?
    Ich höre da - wie so oft in der "Szene" - nur widersprüchliches.
    Mir gehts hauptsächlich um den Versicherungsschutz im Falle eines Falles.


    Und bevor ich's vergesse: Meine Tachobeleiuchtung ist echt schwachbrüstig und ich wollt ihr mit andersfarbigen LED's auf die Sprünge helfen - Legal?


    -SF³

  • Re: Standlicht auf Blinker - Legal?


    Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Hi Freax,
    darf man sein Standlicht auf die Blinker legen wie bei dem Amis?
    Ich höre da - wie so oft in der "Szene" - nur widersprüchliches.
    Mir gehts hauptsächlich um den Versicherungsschutz im Falle eines Falles.


    -SF³


    Im Zubehör gibt es doch Blinker mit Standlichtfunktion mit E-Zeichen. Vielleicht mal bei In-Pro probieren:



    http://www.in-pro.de/

  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Moment - wir reden hier vom FIAT Tipo. Für den gibt es keinen Zubehörmarkt :D


    -SF³


    Hilft wohl nur noch Ebay......:D Tja dann sieht es wohl schlecht aus. Eine Selbstumrüstung ist glaub ich nicht erlaubt, bräuchten wir wohl mal ein Straßenverkehrsexperten oder jemand vom TÜV/Dekra. Kannst natürlich auch eine Einzelabnahme machen lassen aber das wird teuer.......:flop:

  • Natürlich darf die Tachofarbe geändert werden. Solange du keine 500 Watt Strahler reinsetzt deren Licht nach aussen dringt ist das völlig wurscht!



    Ansonsten kannst du in deine Blinker nicht irgendein Standlichtbirnchen reinfummeln. Dazu bedarf es Blinker die dazu vorgesehen sind mit ABE. (MTS, Inpro etc.) Dann isses auch legal ;-) Für nen Fiat Tipo seh ich da allerdings schwarz .-(


    mfg, Marc

  • Zitat

    Original geschrieben von SkyNet

    Ansonsten kannst du in deine Blinker nicht irgendein Standlichtbirnchen reinfummeln.

    Du hast die Frage nicht ganz verstanden, oder? ;)


    Es geht darum, ob es legal ist, die Blinker beim Einschalten des Standlichts dauerhaft leuchten zu lassen (natürlich etwas schwächer als beim normalen Blinkerbetrieb), wie es bei amerikanischen Autos normal ist.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Hi,
    ich häng mich mal dran.
    Was mich schon länger interessiert,kann man Front und Seitenblinker irgendwie
    abwechseln blinken lassen?Ist das erlaubt?Wie könnte man das realisieren?
    Bei Bussen habe ich das bei den Heckblinkern schon mal gesehen.


    Kenzo

  • Zitat

    Original geschrieben von Christian
    Du hast die Frage nicht ganz verstanden, oder? ;)


    Es geht darum, ob es legal ist, die Blinker beim Einschalten des Standlichts dauerhaft leuchten zu lassen (natürlich etwas schwächer als beim normalen Blinkerbetrieb), wie es bei amerikanischen Autos normal ist.


    ändert nichts dran ;-)


    dennoch nicht legal... "Begrenzungslicht nach vorn" in diesem Falle hat generell weiss zu leuchten. Zumal an Blinkern absolut gar nichts mainpuliert werden darf.


    mfg, Marc

  • Re: Standlicht auf Blinker - Legal?



    Bei der ersten Frage denke ich das es nicht erlaubt ist, weil ich kaum glaube das gelbes oder weiß-gelbes Standlicht wenn du die bisherligen Standlichtleuchten mitleuchten lässt, erlaubt ist.


    Die Tachobeleuchtung kannst du umbauen wie du willst, solange kein Licht nach aussen dringen kann. Du kannst sogar die Farben sämtlicher Kontrollleuchten ändern, nur die Kontrollleuchte für das Fernlicht muss blau bleiben.

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