Jugendschutzgesetz: Babysitter mit 13 Jahren

  • Hi @all,
    wir haben nun unseren ersten Babysitterbewerber...
    Ein Mädchen, welches sich bei uns empfohlen hat. Sie hat nun Schulferien und möchte während dieser Zeit, evtl. auch danach, Geld verdienen.
    Was sagt das Gesetz (Kinderarbeit, etc.) dazu? Geht da iO, sollten wir uns für sie entscheiden? Oder machten wir uns am Ende sogar strafbar?
    (Bin mir sicher, wir haben hier einen Juristen bei TT...)
    Danke
    Wolf

    Bright light city gonna set my soul, gonna set my soul on fire

  • Klick


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von IrieDaily2809
    Außerdem würde ich meinem Kind (ich habe zwar keines) nie einer 13 jährigen anvertrauen, da diese ja selbst noch Kinde ist. Unter 16 geht meiner Meinung nach garnichts! Aber das soll jeder selbst entscheiden.


    Naja ich muss dir aber ganz ehrlich sagen ich würde dir eher zu einer 13-jährigen raten als zum Beispiel zu mir! ;)


    Es kommt doch immer auf die Person selbst an und du kennst diese 13-jährige nicht. Die einen sind reifer, die anderen.... *ohne Worte*


    Außerdem ginge schon etwas, wenn ich das richtig verstanden habe, allerdings nicht nach 6 Uhr abends.


    MfG, TT-Leser

    Denke immer daran, Geld ist nicht alles. Aber denke
    auch daran, zunächst viel davon zu verdienen, ehe
    du so einen Blödsinn denkst.

  • Zitat

    Original geschrieben von IrieDaily2809
    @ wolf: Wie du siehst wird das also nichts


    :confused: Aus der oben verlinkten Quelle:
    "Wenn Du noch nicht 13 Jahre alt bist, darfst Du prinzipiell gar nicht arbeiten – mit Ausnahme innerhalb Deiner Familie. Erst ab dem 13. Lebensjahr ist das möglich, wenn Deine Eltern dieser Arbeit zustimmen. Außerdem darf die Arbeit weder Deine Gesundheit gefährden, Deinen Schulbesuch behindern noch darf Dich die Arbeit so belasten, dass Du in der Schule dem Stoff nicht mehr folgen kannst. Konkret heißt das: Du darfst nicht mehr als zwei Stunden täglich arbeiten. Weiterhin darfst Du weder vor dem Schulunterricht noch nach 18 Uhr arbeiten – und natürlich auch nicht während der Schulzeit. In den Schulferien gibt es hiervon keine Ausnahme."


    Das einzige Problem sehe ich, wenn die Eltern abends feiern gehen wollen. Aber mal in Ruhe einen zweistündigen Einkauf machen ist rechtlich drin.

    Zitat


    Außerdem würde ich meinem Kind (ich habe zwar keines) nie einer 13 jährigen anvertrauen, da diese ja selbst noch Kinde ist. Unter 16 geht meiner Meinung nach garnichts! Aber das soll jeder selbst entscheiden.


    In der Hinsicht gebe ich dir Recht. IMHO sollte die Bewerberin schon 16 sein.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Re: Jugendschutzgesetz: Babysitter mit 13 Jahren



    Ich denke auch, Kinder sollten nicht auf Kinder aufpassen. Wir suchen selber nach unserem Umzug eine neue Babysitterin, ich hätte lieber etwas knackiges, vielleicht ein Au-Pair-Mädchen, aber meine Freundin würde da wohl eher eine 50-Jährige aussuchen! ;)


    Mal im Ernst, man sucht doch für diese Tätigkeit auch jemanden, der des Nächtens auf die Kinder aufpasst, da ist eine 13-Jährige wohl denkbar ungeeignet.


    Gruß,


    Oliver

  • Ich seh da eigentlich kein Problem, wenn es sich nur um Gelegenheitsbabysitting handelt, was anderes wäre es wenn ihr täglich mehrstündig eine Kinderbetreuung haben wolltet.


    Aber so würde ich sagen, egal ob er/sie jetzt 13 oder 63 ist, bei Babysittern würde ich nie einfach ein Kind so jemanden beim ersten mal anvertrauen. Ich denke ihr solltet einem Babysitter mal mit eurem Kind umgehen lassen, wenn ihr dabei sein könnt. Dann seht ihr, wie sie alles können und das Kind hat die Möglichkeit sich an den Babysitter zu gewöhnen, dass er dann beim allerersten Einsatz nicht völlig fremd ist.


    Zwei Stunden täglich sind ja vom Gesetz sowiso erlaubt, und wenn es mal drei oder vier Stunden werden, und sie das freiwillig macht, dann ist das auch kein Problem. Was in Privathaushalten passiert intressiert doch eh niemanden, wenn alle damit einverstanden sind.


    Ausserdem ist das sogar in anderen Sachen Gang und Gäbe, und solange ein Kind oder Jugendlicher wegen dem Job nicht in seiner Freizeit eingeschränkt wird oder beim Lernen behindert wird, sehe ich da auch nichts schlimmes. Die Schüler, die z.B. mit 14 ein paar Stunden in einem Solarium jobben oder Flyer verteilen, arbeiten in der Praxis ja auch nicht nur immer zwei Stunden.

  • Also,so 'ne 13 jährige Babysitterin hätte ich auch gerne :D ...


    Sorry,der mußte jetzt raus :rolleyes: .

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Ich bin eigentlich der Meinung, daß das Alter der Babysitterin wirklich eine Nebensache ist. Vielmehr kommt es auf das Alter des eigenen Kindes an. Ich würd z.B. nie meinen Säugling oder Kleinkind in fremde Hände geben.
    So eng seh ich das wirklich nicht mit der 13-jährigen, zumal sie ja scheinbar ganz gute Referenzen hat und zum Thema Arbeitsrecht und Jugenschutz... wo kein Kläger, da kein Richter! Also mach dir deswegen mal keinen Kopf...

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Zwei Stunden täglich sind ja vom Gesetz sowiso erlaubt, und wenn es mal drei oder vier Stunden werden, und sie das freiwillig macht, dann ist das auch kein Problem. Was in Privathaushalten passiert intressiert doch eh niemanden, wenn alle damit einverstanden sind.


    Gut, in der Regel wird das niemanden interessieren - aber kannst Du Dir vorstellen, was los ist wenn mal etwas passiert während das Mädchen auf das Kind aufpasst? Z.B. die Versicherung wird sich da durchaus auf die gesetzlichen Grundlagen berufen.

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