Jugendschutzgesetz: Babysitter mit 13 Jahren

  • Zitat

    Original geschrieben von Amerikaner
    Ich bin eigentlich der Meinung, daß das Alter der Babysitterin wirklich eine Nebensache ist. Vielmehr kommt es auf das Alter des eigenen Kindes an. Ich würd z.B. nie meinen Säugling oder Kleinkind in fremde Hände geben.
    So eng seh ich das wirklich nicht mit der 13-jährigen, zumal sie ja scheinbar ganz gute Referenzen hat und zum Thema Arbeitsrecht und Jugenschutz... wo kein Kläger, da kein Richter! Also mach dir deswegen mal keinen Kopf...


    Also, ich möchte definitiv nicht, dass ein 13-Jähriges Mädchen auf unsere beiden Kleinen (6 & 5 Jahre alt) alleine in unserem Haus aufpasst!


    Und dies nicht nur aus versicherungstechnischen Gründen. wenn wirklich einmal etwas passiert, glaube ich kaum, dass ein Kind in solch einem Augenblick die Ruhe bewahrt! Sie sollte schon das 18te Lebensjahr vollendet haben ( dann kann man sie auch voll haftbar machen).


    Gruß,


    Oliver

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