Beteiligte:
Tochter (wohnt außerhalb)
Sohn (wohnt außerhalb)
Mutter (im Eigenheim wohnend)
Lebensgefährte der Mutter (ab sofort LG genannt; im Haus der Mutter)
2 Kinder v. LG der Mutter (im Haus der Mutter)
Situation:
Mutter wohnt im eigenem Heim.
LG wohnt ohne vertragliche Schriften bei "Mutter".
Kinder v.LG ebenfalls wohnend bei "Mutter".
Mutter verstirbt bzw. wird entmündigt.
Sohn + Tochter erben (auch schon bei Entmündigung?)
Frage:
Was passiert?
Haben Sohn + Tochter unmittelbaren alleinigen Anspruch auf Haus?
Also können sie sofort LG + Kinder "vor die Tür setzen" und verkaufen oder selbst einziehen?
Oder hat LG + Kinder weiterhin Wohn-bzw. Verweilungsrecht?
Kann da wer helfen?
Sid