Kann man eine eidesstattliche Versicherung nachträglich berichtigen?

  • Hallo Leute,


    ein Bekannter von mir hat ein Problem mit nem Paketdienst... er hat etwas privat bei Ebay verkauft und per GLS verschickt. Dieses Paket ist jedoch verschollen und im Zuge der Nachforschungen wurde von meinem Bekannten auch eine eidesstattliche Versicherung über den Inhalt des Paketes verlangt. Man kann es nun Nachlässigkeit oder Dummheit nennen, jedenfalls hat er sich, wie er nun gemerkt hat bei Abgabe der Erklärung im Inhalt geirrt... Das Ganze ist erst ein paar Tage her und der Versicherung des Paketdienstes dürfte auch noch nichts gemeldet worden sein. Kann er Die Erklärung widerrufen oder berichtigen?


    Vielen Dank,


    Shane

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  • Naja, eigentlich gehts hier ja nicht um "Probleme mit Paketdienst", sondern um die Frage, ob man eine eidesstattliche Versicherung berichtigen kann, oder? ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • § 154 StGB


    § 155 StGB


    § 163 StGB


    Aus dem letzten Link:

    Zitat

    (2) Straflosigkeit tritt ein, wenn der Täter die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt. Die Vorschriften des § 158 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.


    Ich hoffe, ich habe die richtigen Stellen rausgesucht - bin kein Jurist.


    Grüße, Öle

    Mit Grüßen ...


  • Nein, das hier wäre die richtige Hausnummer.


    We eine eidesstattliche Versicherung falsch abgibt, begeht keinen Meineid (dessen Strafbarkeit sich aus § 154 StGB ergibt), sondern eine "falsche Versicherung an Eides statt". Dieses Verhalten ist wiederum in § 156 StGB mit Strafe bedroht.


    Vorliegend ist aber kein Raum für eine Strafbarkeit des Bekannten des OP aus § 156 StGB, da der Paketdienst -egal welcher- keine "zuständige Behörde" iSd § 156 StGB ist.


    Das heisst aber nicht, dass dessen Mogelei nicht von anderen Normen unter Strafe gestellt ist...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • @meine Vorposter:
    Kein Mensch fragt nach hier nach einer Strafbarkeit, sondern es geht darum ob er die E.V. berichtigen kann! :confused:


    gruß,
    altobelli

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