ZitatOriginal geschrieben von Schnappi
Normalerwiese bekommt man doch erst ein schriftliches Angebot, wenn man über eine der Hotlines seinen Vertrag verlängert.
Und auf diesem Angebot muss auch eigentlich eine Gutschrift vermerkt sein.
Wenn dem nicht so ist, würd ich das Angebote gar nicht unterschreiben.
warum denn? wenn du momentan einen Neuvertrag abschließt steht das Startguthaben auch nicht explizit in dem Vertrag - und dennoch bekommst du es. Die nette Dame von der Hotline sagte mir, dass es derzeit keinen Unterschied zwischen Neuvertrag und Vertragsverlängerung gäbe.