Bürgschaft (Unterhalt) für Besuch aus Türkei - ja oder nein?

  • Vielen Dank schon mal für die - doch sehr klare - Bestätigung meiner Einschätzung!


    Der vorgesehene Bürge hat mitlerweile die Bürgschaft abgelehnt - aufgund meiner erheblichen Einwände, die dank eurere Unterstützung sehr deutlich ausfielen...


    Das Problem hier scheint also vorerst vom Tisch - bis auf die enttäuschte Mitarbeiterin, die nun nicht weiß, wie sie ihre Schwester hierher einladen kann.


    Dieser Zwischenbericht soll aber keinesfalls den Thread unterbrechen oder beenden - die Diskussion ist sehr interessant!!


    C.

  • Zitat

    Original geschrieben von czpcologne
    Das Problem hier scheint also vorerst vom Tisch - bis auf die enttäuschte Mitarbeiterin, die nun nicht weiß, wie sie ihre Schwester hierher einladen kann.


    Martyn hats doch geschrieben:

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Für touristische Zwecke, ohne dabei nebenbei regelmässig Erwerbszwecken nachzugehen, reicht für türkische Staatsbürger für einen Aufenthalt in Deutschland bis zu 90 Tagen ein Touristenvisum.


    Ich verstehe nach wie vor das Problem nicht... :confused:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ich sehe in einer zeitlich begrenzten "Verpflichtungserklärung" - zu beantragen beim für den Einladenden zuständigen Ausländeramt - kein allzu großes Risiko, da man u.a. beim ADAC für 48.- € eine entsprechende Krankenversicherung abschließen kann, die u.a. auch Voraussetzung für die Ausstellung der Verpflichtungs- erklärung ist.
    Das Risiko beschränkt sich grundsätzlich darauf, dass die Eingeladene auch nach dem Ablauf des Visums auch tatsächlich das Gebiet der Schengenmitgliedsländer verlässt. Ein Restrisiko verbleibt natürlich.
    Ansonsten besteht natürlich die Möglichkeit bei einer anderen Botschaft eines Schengenstaates in der Türkei erneut einen Anlauf zu nehmen, der allerdings wenig Chancen auf Erfolg hat, da sämtliche Visaanträge in einer zentralen Datenbank gespeichert werden, damit ein einmal abgelehnter Visumantrag und die Gründe dafür sofort von einer anderen Botschaft festgestellt werden kann.
    Die Hürde für einen Visumantrag ohne vorliegende Verpflichtungserklärung liegt bei einer Botschaft/Konsulat im Heimatland der Eingeladenen schon verdammt hoch...
    Eine Frage des Vertrauens....

  • Hallo BB007,


    das Touristenvisum verlangt aber genau das o.g. Prozedere, daher ist die Aussage von Martyn zwar richtig, aber nicht ganz durchrecherchiert, was deutsche Behördern :flop: angeht...


    Ich zitiere mal: "Für das Besuchervisum (auch Touristenvisum genannt) genügt es, wenn irgend eine Person aus dem Zielland die Aufnahme erklärt... " Zitat aus
    einem Forum von Fachleuten


    C.

  • Zitat

    Original geschrieben von s45
    Was hindert die Bekannte daran -so wie BB geschrieben hat- einfach "Urlaub" in D machen zu wollen (ohne weitere Begründungen)?



    versteh ich ehrlich gesagt auch nicht
    d.h. wenn einer aus der türkei in deutschland einkaufen kommen will darf er das nicht?
    wie bescheuert



    Zitat

    Original geschrieben von s45
    Sollte doch für potentielle EU-Staatsangehörige kein Problem sein :o


    potentielle eu-staatsangehörige gibt es nicht
    entweder man ist oder man ist nicht ;)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Kenne das von bekannten
    man stellt im Rathaus einen Antrag mit Angabe der qm Wohnung, Einkommen ..
    und falls alles im Rahmen ist bekommt man die Einladung und das sind 90 Tage.
    Habe auch schon von fällen gehört das einige nach den 90 Tagen nicht zurück gekehrt sind und natürlich sich illegal hier im lande aufhalten.
    Wird das überprüft ? Nein solange man nicht strafrechtlich auffällt kannman in D bleiben.
    Und sogar hier heiraten die Aufenthaltserlaubnis bekommen und und und .... und schon ist man legal im Deutschem Lande ;)
    Ja kein Witz esgibt auch Fälle falls die Person aus der Türkei krank wird geht man zum Arzt natürlich mit der Krankenkarte der Schwester oder Bruder .... und schon ist man behandelt worden solange man keine Zahnschmerzen hat. Weil dann wird es schon schwieriger.
    Ja leider,leider das sind alle fälle dich ich von bekannten gehört habe.
    Bitte keine Vorurteile treffen aber natürlich gibt es auch Einreisende Touristen die auch wirklich wieder Ausreisen :top: :D

    mfg
    Decke

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