Bürgschaft (Unterhalt) für Besuch aus Türkei - ja oder nein?

  • Generell ist es richtig, sich nicht zu verbürgen.


    Allerdings man muss auch erstmal in Erfahrung bringen, für was genau gebürgt werden soll. Eine Bürgschaft kann ja auch begrenzt sein. Es kann also durchaus auch mal eine Sache sein, für die man sich nicht gleich metertief in die Sch*** reitet.


    Bei Einreisegeschichten geht es, soweit ich von Bekannten erfahren habe, aber um eine umfassende Absicherung, um die Folgekosten der hereinbestellten Person abzusichern. Neben Unterhalt könnten u.U. auch Prozesskosten anfallen, wenn sie irgendetwas anstellt. Krankheit kann finanziell ins Unübeschaubare driften (Versicherungen sind aber möglich, ich glaube es war der ADAC, bei dem meine Bekannte für einen Cousin ihre damals abgeschlossen hatte). Taucht sie unter, entstehen vermutlich ebenfalls hohe Kosten. Rempelt sie mit einem Einkaufswagen an ein anderes Auto, wird sie vermutlich keine Haftpflich haben etc.


    Ich würde nachfragen, für was genau gebürgt werden soll. Wenn es ein maximaler Betrag pro Monat wäre, begrenzt auf die angestebte Dauer von einigen Wochen, dann ist das z.B. noch überschaubar und ein jeder muss selbst einschätzen, ob ihm das Risiko die Sache Wert ist. Wenn es aber, wovon ich erstmal ausgehen würde, eine Art allgemeiner Bürgschaft ist, würde ich auf jeden Fall die Finger davon lassen. Gerade, wenn man die Person nicht kennt.


    Der Sinn, BigBlue007, ist alles andere als unsinnig. Neben einer höheren Chance, dass derjenige nicht abtaucht (vermutlich will er dem Bürgenden keine Scherereien machen), will der Staat am Ende eben auch nicht für Kosten aufkommen, die die Person verursacht. All das ist sicherlich nicht der Allgemeinheit zuzumuten, sondern logischerweise nur der Person, die die Besucherin hereinholen will. Und die Risiken soll eben auch der Besuchte absichern, und nicht der Staat (Krankenversicherung o.ä.).

  • Zitat

    Original geschrieben von Zappi
    Und am Rande noch ein Beispiel. Selbst ein EU-Bürger (nehmen wir einen Italiener), der in D lebt und seine Freundin aus Asien nach D einladen möchte, muss geischerte Vermögensverhältnisse nachweisen, sonst erhält diese kein Visum. Aus demselben Grund, wie Amerikaner ausführte.


    Hä?? :confused:


    Wenn ein "Asiate" (mal landesunabhänig gedacht) nach D reisen will, beantragt er in seinem Land ein Reisevisum für D. Und wenn er es hat, reist er hier her und bleibt, solange das Visum gültig ist. Es ist doch völlig irrelevant, ob und wen diejenige Person hier besuchen will. Sie kann doch z.B. auch einfach nur Urlaub machen wollen.


    Wenn ich irgendwohin reisen will, muß ich doch auch nicht nachweisen, dass dort jemand wohnt, den ich besuchen will.


    Solange zwischen den fraglichen Ländern grundsätzlich die Möglichkeit besteht, ohne Weiteres Reisevisa zu bekommen (ob das zw. Türkei und D der Fall ist, weiß ich halt nicht), ist das doch alles kein Problem.


    Das Problem war hier vielmehr, dass ich nicht richtig gelesen hatte. Ich hatte verstanden, dass die Türkin, die zu Besuch kommen will, ein Visum hat. In diesem Falle würde auf jeden Fall das von mir Gesagte gelten. Tatsächlich hat sie aber offenbar keins, sondern nur die bereits hier lebende Kollegin von czpcologne, und dann ist es natürlich wiederum nachvollziebar.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • ihr habt alle keine ahnung, und das deutsche bei so etwas wie ner bürgschaft eh ängstlich sind weiss ja schon jeder


    ps eine krankenversicherung für das erteilen eines visums ist sogar pflicht....ob bei adac oder im ausland spielt dabei keine rolle

  • Zitat

    Original geschrieben von Mundi
    ihr habt alle keine ahnung,

    Gut, dass wir Dich haben. Da haben wir ja nochmal mächtig Schwein gehabt.


    :top::top::top:

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Mundi
    ihr habt alle keine ahnung, und das deutsche bei so etwas wie ner bürgschaft eh ängstlich sind weiss ja schon jeder

    Alles klar..wünsch dir auch n schönes Wochenende.. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Mundi
    ihr habt alle keine ahnung, und das deutsche bei so etwas wie ner bürgschaft eh ängstlich sind weiss ja schon jeder


    ps eine krankenversicherung für das erteilen eines visums ist sogar pflicht....ob bei adac oder im ausland spielt dabei keine rolle


    Der Aspekt der Krankenversicherung ist aber nunmal nur einer von vielen Knackpunkten. Aber das weißt Du, der ja die Ahnung offenbar für sich alleine beansprucht, sicher schon...


    Die Kleinsten haben immer den Größten..., oder wie war das mir den Bauern?! :D

  • Damit eine Person aus einem Land, für das eine Visapflicht zum Besuchsaufenthalt besteht, einreisen kann, muss u. a. eine Verpflichtungserklärung gem. § 84 AuslG abgegeben werden.


    AuslG § 84 Haftung für Lebensunterhalt


    (1) Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen, sind nicht zu erstatten


    (2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 bedarf der Schriftform. Sie ist nach Maßgabe des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes vollstreckbar. Der Erstattungsanspruch steht der öffentlichen Stelle zu, die die öffentlichen Mittel aufgewendet hat.


    (3) Die Auslandsvertretung unterrichtet unverzüglich die Ausländerbehörde über eine Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1.


    (4) Die Ausländerbehörde unterrichtet auf Ersuchen oder, wenn sie Kenntnis von der Aufwendung nach Absatz 1 zu erstattender öffentlicher Mittel erlangt, ohne Ersuchen unverzüglich die öffentliche Stelle, der der Erstattungsanspruch zusteht, über die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 und erteilt ihr alle für die Geltendmachung und Durchsetzung des Erstattungsanspruches erforderlichen Auskünfte. Der Empfänger darf die Daten nur zum Zwecke der Erstattung der für den Ausländer aufgewendeten öffentlichen Mittel sowie der Versagung weiterer Leistungen verwenden.

  • "...sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen."


    Dankeschön! Na also, es betrifft eben nicht nur den Unterhalt an sich. Angst hin oder her, ich würde die Finger davon lassen. Alle Befürchtungen scheinen sich zu bestätigen, es handelt sich hier um "das Bündnis mit dem Strick".

  • Was hindert die Bekannte daran -so wie BB geschrieben hat- einfach "Urlaub" in D machen zu wollen (ohne weitere Begründungen)? Sollte doch für potentielle EU-Staatsangehörige kein Problem sein :o

  • Für touristische Zwecke, ohne dabei nebenbei regelmässig Erwerbszwecken nachzugehen, reicht für türkische Staatsbürger für einen Aufenthalt in Deutschland bis zu 90 Tagen ein Touristenvisum.


    Wie BB007 schon gesagt hat, soll sie am Besten nochmal ein anderes Konsulat besuchen, dort ein Touristenvisum beantragen, und nicht erwähnen das sie ihre Schwester besuchen will.


    Was die Bürgschaft angeht ... theoretisch ist jede Bürgschaft ein ziehmliches Risiko, in der Praxis kann ihr allerdings imho nicht allzuviel passieren.


    Die türkischen Krankenversicherungen haben im Gegensatz zu asiatischen und afrikanischen Ländern Abkommen mit der deutschen Sozialversicherungen, so das zumindest stationiäre Krankenversorgung und ärztliche Untersuchungen abgedeckt sind. Ein Problem wäre es höchstens, wenn Sie irgendwo aus dem absoluten Hinterland kommt und in der Türkei nicht krankenversichert ist. Ich weis nicht ob es das dort noch gibt, oder ob die Krankenversicherung dort staatlich geregelt ist. Was Fahrzeuge betrifft, sind ohnehing Fahrzeuge und nicht die Fahrer versichert, so dass bei einem Verkehrsunfall auch nichts passieren könnte.

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