Bürgschaft (Unterhalt) für Besuch aus Türkei - ja oder nein?

  • Da mir in diesem Forum des öfteren gut und substantiiert geholfen wurde, wende ich mich heute mit folgendem Problem an euch:


    Eine Mitarbeiterin (Nationalität Türkin, gültiges Visum hat sie) von mir möchte ihre Schwester zum Besuch nach Deutschland einladen. Anträge bei Konsulat und Ausländeramt hat sie gestellt.
    Das Amt hat nun den Besuch, bzw. die Einreiseerlaubnis abgelehnt mit der Begründung, meine Mitarbeiterin verdient zu wenig (Teilzeitstelle, etwa 700,-- Euro netto), um für den Unterhalt der Schwester zu sorgen.
    Nun hat ein anderer Mitarbeiter Hilfsbereitschaft signalisiert in Form einer Bürgschaft gegenüber dem Amt. Wenn ich das richtig verstanden habe, würde er damit einstehen für die Kosten ds Unterhalts der Schwester, falls meine Mitarbeiterin und die eingereiste Schwester selbst diesen nicht leisten könnten.


    Ich habe nun diesem Mitarbeiter geraten, diese Bürgschaft nicht abzugeben, da die Gefahr für ihn zu groß ist. Wird die eingereiste Schwester in Deutschland schwer krank, kann das sehr teuer werden, falls diese nicht eine wie auch immer geartete Versicherung hat (gibts das: Versicherung in Deutschland abschließen, z. B. ADAC, für jemanden, der türkischer Staatsbürger ist, kein Visum hat, und in der Türkei lebt?!)


    Meine Frage nun: Soll ich dem Mitarbeiter empfehlen, die Bürgschaft zu unterschreiben, oder soll ich bei o. g. Rat bleiben?!


    Danke für eure Antworten!


    C.

  • "Den Bürgen sollst du würgen!" - Dieses Sprichwort gibt es nicht umsonst und ich persönlich würde niemals für einen Unbekannten oder Bekannten einer Bekannten oder wie auch immer bürgen.


    Wenn dem Kollegen aber die Konsequenzen vollumfänglich bewußt sind und er das trotzdem machen möchte, warum nicht - Erwachsen und im Vollbesitz der geistigen Kräfte wird er ja sein ;)

  • Ich kann Andi nur absolut und uneingeschränkt zustimmen.


    Unabhängig davon, wer die Person ist bzw. welchen Hintergrund sie hat, würde ich unter keinen Umständen für eine(n) Unbekannte(n) bürgen! Selbst im Freundes- und Bekanntenkreis ist das ein verdammt heißes Eisen - mir persönlich zu heiß.


    Eine flott aus der Hüfte abgegebene Bürgschaft kann das ganze Leben (finanziell) zerstören, und dabei muss die mit der Bürgschaft versorgte Person nicht einmal irgendeine Schuld treffen.


    Wer bürgt, wird im Zweifel erwürgt...

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Re: Bürgschaft (Unterhalt) für Besuch aus Türkei - ja oder nein?


    Zitat

    Original geschrieben von czpcologne
    Wird die eingereiste Schwester in Deutschland schwer krank, kann das sehr teuer werden, falls diese nicht eine wie auch immer geartete Versicherung hat

    Gibt es in der Türkei keine Krankenversicherung für das Ausland/Urlaub? Da die ja Weltweit gelten und auch von international arbeitenden Firmen angeboten werden, sollte es doch auch in der Türkei möglich sein diese da abzuschließen?

    Gruß
    berlibaerchen

  • Ich kann meinen beiden Vorrednern nur absolut zustimmen.


    Hat dein Kollege mal angedacht, was es heißt zu Bürgen? Das ist kein so kleines Ding, das man einfach so mal abschließt, sich aber im Treu und Glauben darauf verlassen, dass der Ernstfall nie eintritt. So ein Bürgschaftsfall kann einschlagen wie eine Bombe und dein Kollege wird seines Lebens nicht mehr froh.


    Gibt es denn nciht vielleicht eine Alternative? Dass dein Kollege z.Bsp. (soweit möglich) eine Sicherheitsleistung hinterlegt? Dann wäre das Risiko wenigstens überschaubar. Eine Bürgschaft ist es nämlich nicht!

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Sehr komische Sache, aber da fehlen mir wahrsch. einfach die Grundkenntnisse... :rolleyes:


    Wenn man sich mancherorts so umschaut, hat man den Eindruck, dass wir wirklich JEDEN reinlassen, aber auf der anderen Seite muss für eine Türkin mit Visum, die zu Besuch kommen will, die hier lebende Schwester nachweisen, dass sie sie versorgen kann. Was ist das denn für ein völliger Schwachsinn??


    Wenn jemand ein Visum für ein Land hat, dann kann er doch einfach in dieses reisen und sich dort dann auch solange aufhalten, wie das Visum halt gültig ist, oder nicht? :confused:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Wenn jemand ein Visum für ein Land hat, dann kann er doch einfach in dieses reisen und sich dort dann auch solange aufhalten, wie das Visum halt gültig ist, oder nicht? :confused:

    Wenn ich czpcologne richtig verstanden habe, dann hat seine Mitarbeiterin ein gültiges Visum, aber die Schwester, die zu Besuch kommen möchte hat eben keins.


    Allerdings kommt mir das ganze auch etwas spanisch vor. Wieso muss für Unterhalt für jemanden, der zu Besuch kommt gesichert werden? Ich gehe da von einer Aufenthaltsdauer von ein paar Tage/Wochen aus... :confused:

  • Es geht in diesem Fall aber eben genau darum, "nicht jeden reinzulassen".
    Wenn hier Verwandte leben, könnte es gut sein, dass diese der türkischen Schwester eine dauerhafte Bleibe bieten und diese von sich aus trotz abgelaufenem Visum das Land nicht verlassen will.
    Und eben genau dafür wird eine Sicherheitsleistung in Form der Bürgschaft gefordert. IMHO eine gute Möglichkeit, auf humanem Wege die illegale Einwanderung mittels Visum zu unterbinden...

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Sehr komische Sache, aber da fehlen mir wahrsch. einfach die Grundkenntnisse... :rolleyes:


    warum dann...

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Wenn man sich mancherorts so umschaut, hat man den Eindruck, dass wir wirklich JEDEN reinlassen, aber auf der anderen Seite muss für eine Türkin mit Visum, die zu Besuch kommen will, die hier lebende Schwester nachweisen, dass sie sie versorgen kann. Was ist das denn für ein völliger Schwachsinn??


    :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von Amerikaner
    Es geht in diesem Fall aber eben genau darum, "nicht jeden reinzulassen".
    Wenn hier Verwandte leben, könnte es gut sein, dass diese der türkischen Schwester eine dauerhafte Bleibe bieten und diese von sich aus trotz abgelaufenem Visum das Land nicht verlassen will.
    Und eben genau dafür wird eine Sicherheitsleistung in Form der Bürgschaft gefordert. IMHO eine gute Möglichkeit, auf humanem Wege die illegale Einwanderung mittels Visum zu unterbinden...


    So ist es.


    Und am Rande noch ein Beispiel. Selbst ein EU-Bürger (nehmen wir einen Italiener), der in D lebt und seine Freundin aus Asien nach D einladen möchte, muss geischerte Vermögensverhältnisse nachweisen, sonst erhält diese kein Visum. Aus demselben Grund, wie Amerikaner ausführte.


    Zappi


    EDIT: Bürgen? Niemals, außer Geld spielt keine Rolle! Wer bürgt, wird erwürgt. Nicht ohne Grund hat sich das Sprichwort so entwickelt.

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Klare Sache..auch wenns schon mehrfach gesagt wurde:


    Niemals nie unter keinen Umständen für nichts und niemanden bürgen!

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