Auch er wird dann nur noch so weiter kommen. Kann er den evtl konto gebühren mit ein schreiben???
Arbeitgeber Zahlt nicht/selten
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Zitat
Original geschrieben von Sebi-TT
Hi,ich habe das Schreiben immer meinem Chef vorgelegt und er hat mir den Empfang quittiert mit Stempel, Datum und Unterschrift. Kann er aber auch per Einschreiben schicken.
Sinn und Zweck der Sache ist es natürlich nicht, jeden Monat auf´s neuen so ein Schreiben aufzusetzten jedoch sehe ich bei meinem Fall, so schlimm das auch ist, keine andere Möglichkeit.
Leider kann man nur mit Druck noch etwas erreichen.
Das Schreiben maile ich dir gleich rüber - muss nur mal eben meine Daten rausnehmen
Gruß,
Sebastian
Ich muss ehrlich sagen, das wäre mir der Job nicht wert. Wenn man schon zu solchen mitteln greifen muss, läßt es nicht gerade auf ein gutes Verhältnis zwischen Chef und Angstellten schließen - und das empfinde ich schon als sehr schlimm! -
@Dr.
Die Alternative wäre wohl Arbeitslosigkeit bei mir im Moment da ich nur einen Jahresvertrag habe und nächste Jahr zum Zivildienst muss. Finde mal einen Arbeitgeber, der einen für ein knappes Jahr einstellt!!!
Ich habe hier nur einen Job, weil ich die Ausbildung in diesem Betrieb gemacht habe und nicht mehr eingearbeitet werden musste.
Und mit 60% komm ich im Moment als Arbeitslosengeld nicht aus.
Es gibt leider keine wirkliche Alternative - sonst wäre ich wohl auch schln längst weg!
Gruß,
Sebi-TT
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Auch für Ihn gibt es da keine wirkliche alternative. Er war bis märz arbeitslos und war froh eine firma wieder gefunden zu haben. Und wie schon gesagt wurde bei 60 & nicht gerade prickelnd. Er kann zwar pünktlich alles buchen lassen, dann aber nicht mehr viel buchen lassen. Ich denke das ist kein geheimnis das Arbeitslosengeld nicht gerade viel ist. Ausserdem WILL er ja arbeiten. Nur der AG macht ärger.
Gruß
NicoleP.s. Kommt die Mail mit dem Schreiben??? Vielen Dank dafür!!!
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Hi,
klar kommt das Schreiben noch . mail ich dir morgen früh sofort zu! Hatte heute ein bischen Stress!
Gruß,
Sebi-TT
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hallo,
ich kenne die situation nur zu gut aber zum glück ist die zeit bei mir ersteinmal überstanden.
aber dein bekannter sollte unbedingt mal dsa aa aufsuchen. es gibt dort eine möglichkeit das der chef nur einen teil des lohns zahlt und den rest halt das aa. so könnte der chef kurzeitig etwas mehr luft bekommen.
aber auf jeden fall abmahnen da (nach zwei monaten?) der rechtsanspruch verfällt - ist dann nicht mehr einklagbar =(
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Hi,
wie häuptling schon gesagt hat, ist es wichtig sich seine Forderungen zu sichern. Im Falle einer Insolvenz wird ja das sogenannte Insolvenzausfallgeld gezahlt. Jedoch ist es so, dass dieses erst gezahlt wird, wenn der Insolvenzantrag geprüft und "durch" ist. Dieses kann schonmal etwas länger dauern. Erst wenn der Antrag genehmigt ist, bekommt der AN das Insolvenzausfallgeld und das auch nur rückwirktend auf 2 oder 3 Monate. Hast du also noch Gehaltsforderunge, die du nicht schriftlich gesichert hast, die über diese ich glaub 3 Monate hinaus gehen, bekommst du das Geld leider nicht mehr.
Deswegen ist es am wichtigsten, dir dieses zustehenden Gehalt rechtlich zu sichern.
Ganz wichtig ist, hab ich schon geschrieben, dass du eine Bestätigung über die Zahlung der Sozialabgaben, VL-Leistungen sowie Lohnsteuer einholst. Sonst muss du eventuell dafür gerade stehen.
Gruß,
Sebi-TT
P.S.: Ist es in schwerwiegenden Fällen (was auch immer ein schwegwiegender Fall ist) so, dass das Arbeitsamt dir auch den kompletten Lohn / Gehalt zahlt und das AA sich dieses wieder von der Firma holt. Dies geht aber glaub ich auch erst nach 2,5 Monaten nicht gezahlten Gehalts. Am besten mal das zuständige AA anrufen und nachfragen.
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ich glaube nach diesen 3 monaten in dem der arbeitnehmer kein gehalt bekommen hat kann dieser auch selber die insolvenz seines arbeitgebers beim arbeitsamt anmelden ... ist glaube ich gleichzeitig der fall wenn das aa einen teil des lohnes übernimmt
desweiteren bekommt man in solch misslichen lagen wie dein freund auch hilfe beim sozialamt - dort wird bsp-weise die miete o. ä. kurzzeitig übernommen
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Zitat
Original geschrieben von häuptl. ziroccan
aber dein bekannter sollte unbedingt mal dsa aa aufsuchen. es gibt dort eine möglichkeit das der chef nur einen teil des lohns zahlt und den rest halt das aa. so könnte der chef kurzeitig etwas mehr luft bekommen.
:confused: Das wäre für jeden finanzschwachen Betrieb die Rettung und Insolvenzen gehörten der Vergangenheit an!??ZitatOriginal geschrieben von häuptl. ziroccan
aber auf jeden fall abmahnen da (nach zwei monaten?) der rechtsanspruch verfällt - ist dann nicht mehr einklagbar =(
Abmahnung? Die erhält im Regelfall der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer. Ob der Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohnzahlung / Gehaltszahlung verfällt, hängt von vielen Faktoren ab. Per Gesetz kann er nur verjähren und das sicher nicht in 3 Monaten. Inwiefern eine Verfallsklausel bez. Lohn/Gehalt überhaupt rechtlich möglich ist, sei dahingestellt. Mit Sicherheit "verfällt" ein solcher Anspruch nicht innerhalb von 3 Monaten.ZitatOriginal geschrieben von Sebi-TT
Im Falle einer Insolvenz wird ja das sogenannte Insolvenzausfallgeld gezahlt. Jedoch ist es so, dass dieses erst gezahlt wird, wenn der Insolvenzantrag geprüft und "durch" ist. Dieses kann schonmal etwas länger dauern. Erst wenn der Antrag genehmigt ist, bekommt der AN das Insolvenzausfallgeld und das auch nur rückwirktend auf 2 oder 3 Monate. Hast du also noch Gehaltsforderunge, die du nicht schriftlich gesichert hast, die über diese ich glaub 3 Monate hinaus gehen, bekommst du das Geld leider nicht mehr.Deswegen ist es am wichtigsten, dir dieses zustehenden Gehalt rechtlich zu sichern.
Ganz wichtig ist, hab ich schon geschrieben, dass du eine Bestätigung über die Zahlung der Sozialabgaben, VL-Leistungen sowie Lohnsteuer einholst. Sonst muss du eventuell dafür gerade stehen.
Gruß,
Sebi-TT
P.S.: Ist es in schwerwiegenden Fällen (was auch immer ein schwegwiegender Fall ist) so, dass das Arbeitsamt dir auch den kompletten Lohn / Gehalt zahlt und das AA sich dieses wieder von der Firma holt. Dies geht aber glaub ich auch erst nach 2,5 Monaten nicht gezahlten Gehalts. Am besten mal das zuständige AA anrufen und nachfragen.
Hier stimmt so ziemlich alles nicht:1. Insolvenzgeld wird auf Antrag des Arbeitnehmers durch die Bundesagentur für Arbeit für die letzten drei Monate und max. für 3 Monate des Ausfalls gezahlt. Die Leistung ist völlig unabhängig davon, ob der Insolvenzantrag "genehmigt" ist oder nicht.
Eine "Sicherung" von Lohnansprüchen oder was auch immer hat nichts mit dem Anspruch auf Insolvenzgeld zu tun. Was soll eine "Sicherung" bringen? Der Arbeitgeber zahlt einem deswegen das Geld auch nicht. Fakt ist, Insolvenzgeld wird für max 3 Monate bezahlt. Macht der Betrieb zu und Lohnansprüche stehen für 4 Monate offen, hat der Arbeitnehmer Pech und erhält Insolvenzgeld nur für drei Monate. Daher braucht man beim Arbeitslosengeld auch nicht mit einer Sperre rechnen, wenn man selbst fristlos kündigt nachdem der Arbeitgeber für drei Monate nicht entlohnt hat.
2. Der Arbeitnehmer muss doch nicht für Sozialabgaben geradestehen.
3. Eine derartige Vorgehensweise gibt es nicht.
Wenn der Threadersteller sowieso nur einen zeitlich begrenzten Vertrag hat und diesen mangels Alternative selbst erfüllen möchte, muss er meines Erachtens abwägen, ob ihn die zeitlich unterschiedlichen Zahlungen derart stören, dass er mit irgend einer Aktion ("Sicherung" von Ansprüchen) auch dieses Arbeitsverhältnis gefährden will. Bisher zahlte der AG ja, wenn auch nicht immer rechtzeitig. Solange nicht mehr als 2 Monate offen sind, würde ich das vor dem hintergrund der mangelnden Alternativen notgedrungen akzeptieren. Ist ja nicht für lange.
Zappi
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HI,
dann hab ich wohl einen schlechten Anwalt denn der hat mir das genau so erklärt und so habe ich das hier in meiner Firma und erfolgreich praktiziert.
Gruß,
Sebi-TT
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