Arbeitgeber Zahlt nicht/selten

  • Hallo,
    nur um die infos hier auf dem laufendem zu halten.
    Mittlerweile haben wir den 20 und der chef hat immer noch nicht gezahlt. Erst sagte er er hätte letzen donnertag überwiesen, nun sagt er das er noch nicht überwiesen hat. Es ist auch nicht in aussicht wann er zahlt. Nun hat er ihn wegen eines abschlages bzw. einer teilzahlung gebeten, aber auch da kam ausser " ich guck mal " nichts. Tja, und das ende vom lied ist nun so, er er Ihn und seinen kumpel gekündigt hat. Also wird er wohl noch länger auf sein geld warten müssen. Den anderen angestellten den er aber letzte woche gekündigt hat, der stand heute wieder auf der matte um zu arbeiten. Also das sind ja richtig krumme geschäfte.
    Den Kumpel von ihm wollte er ohne Kündigungsfgrist kündigen, der das aber nicht mit sich machen lässt. Er hat auf seine kündigungsfrist hingewiesen da sagte der chef nur, "ja dann musst du eben weiter arbeiten kommen. "Gleichzeitig hatte er am nächsten tag eine Agmahnung mit Kündigung im Briefkasten. Wollte sich dann so um die Frist drücken. Auch damit kommt er nicht weiter, da er ja drei abmahnungen soviel ich weiß braucht.
    Heute haben die Beiden einen Termin bei einem Anwalt, denn so kann es micht weiter gehen. (Ich hoffe das mit dem Anwalt bring auch was, denn beim Arbeitsgericht haben die den beiden nicht wirklich weiter geholfen) Wenn am ersten nichts drauf ist und nochmal alles abgebucht wird platzt das Konto.


    Viele Grüße
    Nicole

  • Zitat

    Original geschrieben von Tigra999
    Heute haben die Beiden einen Termin bei einem Anwalt, denn so kann es micht weiter gehen. (Ich hoffe das mit dem Anwalt bring auch was, denn beim Arbeitsgericht haben die den beiden nicht wirklich weiter geholfen) Wenn am ersten nichts drauf ist und nochmal alles abgebucht wird platzt das Konto.


    Viele Grüße
    Nicole


    Das ist der einzig vernünftige Weg. Beim Arbeitsgericht (Geschäftsstelle) kann man eine Kündigungsschutzklage zu Protokoll geben, dafür ist die Geschäftsstelle ausreichend. Bei einem derartigen Problem (Arbeitsplatzerhalt/drohende Insolvenz/Lohnausstand/mögl. ALG-Sperre) kann jedoch nur ein Anwalt helfen.


    Zappi

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Abmahnung


    Sorry aber die 3xige Abmahnung ist ein Irrglaube. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Eine einzige Abmahnung kann oft ausreichen.


    Es ist nach schwere des Abmahnungsgrundes und nach Schutzwürdigkeit des AN abzuwägen. Teilweise (zB Diebstahl) bedarf es überhaupt keiner Abmahnung, da das Vertrauensverhältniss zu sehr gestört ist.


    Die Abmahnung erlischt grds. auch nicht von selbst. Allerdings wird die Wirksamkeit oft auf 2 Jahre durch die Unternehmen selbst begrenzt.



    Hier sollte auf jeden Fall ein RA aufgesucht werden. Eine Klage zu Protokoll der Gschäftsstelle ist zwar möglich. Allerdings gibt es einige prozessuale Details zu beachten. Und diese können entscheidend sein.


    Sehr "lustig" finde ich es, dass der AG eine Abmahnung mit einer Kündigung verbunden hat. Vielleicht noch mit dem selben Grund??:D


    webengel

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