Ebay Warnung von Mitbieter erlaubt?

  • Hallo,


    ich habe gestern auf ein Handy (wie soll es auch anders sein) bei Ebay mitgeboten. Der Verkäufer hatte nicht die besten Bewertungen, aber Treuhandservice war möglich. Heute Morgen habe ich dann eine Email eines Mitbieters erhalten, die mich wohl gestern schon erreichen sollte. Der Inhalt ich solle nicht auf das Handy bieten, sondern erst mal die Bewertungen lesen, und das wäre alles als kleiner Tipp gemeint.


    Ist so etwas erlaubt bei Ebay, denn ich unterstelle dem Schreiber, dass er mich so nur vom Weitebieten abschrecken wollte. Außerdem finde ich die Formulierungen etwas hochtragend. Bin schwer am Überlegen, ob ichs net Ebay melden soll?!


    Danke im Voraus für Eure Meinung und Tips.


    Viele Grüße jupiter

    For Sale

  • Wo liegt das Problem?


    Bieter dürfen sich selbstverständlich untereinander austauschen. Was willst Du da eBay melden? Man braucht ja nicht darauf zu reagieren.


    cu

  • Ja, aber ich find das unlauteren Wettbewerb, denn wenn das jeder Mitbieter machen würde, gäbe es bestimmt eine ungeheure Flut an unerwünschten Mails.


    Grüße

    For Sale

  • In deinem Fall kann man nicht von ""unlauteren Wettbewerb sprechen".


    Als eBay-Nutzer darf ich jederzeit zum Erfahrungsaustauch mit jedem Nutzer Kontakt aufnehmen. Das nennt man Transparenz und ist durchaus im Sinne eines fairen Handels. Wenn dich ein anderer Bieter nun von dem Kauf abhalten will brauchst Du ja nicht darauf reagieren. Manche arbeiten halt mit allen "erlaubten" Mittel.


    Nochmals meine Frage, was soll eBay tun? Den gesamten Email-Verkehr unterbinden?


    Anders ginge es ja nicht, da eBay sonst mitlesen müsste und das verstösst gegen das Briefgeheimnis ;).


    cu

  • Meines Wissens sind der Austausch von Informationen innerhalb der eBay-User, die das Höchstgebot beeinflussen, laut eBay-AGB untersagt.

  • Zitat

    Original geschrieben von handy-sascha.de
    Meines Wissens sind der Austausch von Informationen innerhalb der eBay-User, die das Höchstgebot beeinflussen, laut eBay-AGB untersagt.


    Da hätte ich aber gerne einen Link dazu ;). Nicht einfach was posten, sondern auch den Paragraph und den Absatz benennen ;).


    Ich habe mir die AGB kurz durchgesehen und konnte keinen solchen Passus entdecken. Es gibt ein paar Absätze die Ähnliches beinhalten aber hier nicht angewendet werden können.


    Zitat


    §8.7
    Es ist eBay-Mitgliedern untersagt, die durch die Nutzung des eBay-Marktplatzes erhaltenen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen für andere Zwecke als die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, mit diesen Daten kommerzielle Werbung zu betreiben oder unerwünscht Werbung zuzusenden (Spam).
    §10.1
    Solange ein Artikel in einer Online-Auktion angeboten wird, darf ein Mitglied den Bietern, die auf diesen Artikel geboten haben, Artikel vergleichbarer Art und Güte nur in weiteren Angeboten auf der eBay-Website anbieten, nicht aber auf anderem Weg, z.B. per E-Mail (Abziehen von Bietern). Dies gilt auch über die Angebotsdauer hinaus.


    Obige Paragraphen treffen hier nicht unbedingt zu. Bei Paragraph 8 kann man diskutieren. Vielleicht mal ins eBay-Forum schauen.
    Die hinterlegte eMail-Adresse zu jedem Nutzer ist frei verfügbar und kann deshalb zum Austausch benutzt werden. Mache ich in seltenen Fällen auch und es gab noch nie Beschwerden.


    cu

  • Deshalb hab ich den Thread eröffnet um zu erfahren, ob dieses Verhalten noch "erlaubt" ist. Denn wie handy-sascha geschrieben hat, wollte er meiner Meinung nach mich davon abhalten weiter zu bieten, so dass das Gerät im Endpreis nicht so hoch ist.Reagiert hab ich darauf eh nicht, aber es hat mich geärgert, dass sich der Mitbieter in meinen Augen so "aufgespielt" hat.


    Ebay soll ja auch nicht den Ebayverkehr unterbinden, das ist nicht, was ich meine. Genauso sind Anfragen, ob etwas auch außerhalb der Auktion gekauft/verkauft wird, nicht erlaubt und sollen gemeldet werden.Ich warte mal ab, wie Ebay reagiert, hab den mal den Sachverhalt geschildert.


    Grüße

    For Sale


  • Sehe ich genauso!


    Mich haben auch schon öfter mal ein paar Leute angeschrieben, es stört mich nicht weiter.

  • jupiter


    Stelle doch einfach mal die Mail hier rein. Dann kann man besser drüber diskutieren. So kann man sich weder ein Bild vom Inhalt noch von der Form machen.


    Und nochmal meine ganz persönliche Einschätzung zu Handykauf im eBay. Ich schreibe es immer wieder im eBay-Forum.
    [allerfeinste Ironie]
    Wer Handys bei eBay kauft hat den Glauben an die Menschheit noch nicht verloren ;).
    [/allerfeinste Ironie]



    cu ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von GeneralCuster
    Wo liegt das Problem?


    Bieter dürfen sich selbstverständlich untereinander austauschen. Was willst Du da eBay melden? Man braucht ja nicht darauf zu reagieren.


    cu


    Austauschen ja, aber sowas nicht. Das steht auch irgendwo in den Ebay Richtlinien!

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