V600 Kamera: Besetzt, wiederholen

  • Hallo


    die Suche hat leider nichts ergeben. Seit gestern gibt mir mein V600 folgende Meldung wenn ich ein Bild machen will und die Kamera "starten" will:


    "Besetzt, wiederholen"


    Hab schon diverse Sachen versucht, wie neustarten, Akku rausnehmen, laden
    Doch ich kann einfach nicht auf die Kamera zugreifen. Ich weiss auch nicht was da passiert sein kann. Hab nichts umgestellt oder so. Kennt jemand das Problem und hat ne Lösung parat?


    Mfg Osmin

  • Hey Osmin,


    ich würde mal tippen das die kamera intern defekt ist.


    wenn du noch garantie (diese solltest du aber noch haben sind ja 24 Monate) hast, dann schicke das handy zu einem EMTS Center in deiner nähe (münchen, berlin usw.)
    bearbeitungszeit ca 5-10 tage die bauen dir da wieder eine neue cam ein.


    MFG chaostyp

  • Hab das Handy nun am Samstag hingeschickt. Mal schauen wann es wiederkommt. Welche Erfahrungen habt ihr mit Autotelefon Flensburg gemacht?


    Mfg

  • Zitat

    Original geschrieben von chaostyp
    wenn du noch garantie (diese solltest du aber noch haben sind ja 24 Monate) hast,MFG chaostyp


    Tag zusammen,


    Motorola bietet, wie fast alle Hersteller, nur 1(!) Jahr Garantie an.


    Bitte immer genau unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung.


    Garantie: Freiwillige Leistung des Herstellers, bis auf Siemens ALLE 1 JAHR!


    Gewährleistung: Gesetzlich vorgeschrieben, EU- weiß wohl sicher jeder mitlerweile. Dort greifen nach einem Jahr nur Fehler zur kostenfreien Reperatur, die schon in der Garantiezeit bemängelt wurden!!!!


  • Das stimmt so nicht. Eine Sache hat 2 Jahre gewährleistung für Produktionsfehler und Fehler die nicht auf Verschulden des Benutzers zurückzuführen sind, gemäß §§437, 438,434 BGB. Der Hersteller ist verpflichtet den Mangel zu beseitigen.


    Mit Mängeln in der Garantiezeit hat das nichts zu tun

  • Zitat

    Original geschrieben von DonRayden
    Das stimmt so nicht. Eine Sache hat 2 Jahre gewährleistung für Produktionsfehler und Fehler die nicht auf Verschulden des Benutzers zurückzuführen sind, gemäß §§437, 438,434 BGB. Der Hersteller ist verpflichtet den Mangel zu beseitigen.


    Mit Mängeln in der Garantiezeit hat das nichts zu tun


    Tag zusammen,


    ich versuche das ein wenig kraktikabler zu zeigen:


    Das Problem bei dem Gewährleistungsanspruch ist das sich die Beweispflicht undreht, sprich beim Konsumenten liegt.


    Nun versuche jemand nach zB 20 Monaten einen Produktionsfehler zu beweisen :D


    Wenn dieser schon ein mal zB als Softwarefehler ( Gerät hängt sich im Menue auf) in der Garantie aufgetreten ist sieht die Sachlage für den Konsumenten viel einfacher aus.

  • stimmt so wieder nicht ;)


    und lauf mal mit dem handy gegen den türrahmen in deiner garantie und hab nen display bruch...da wird der hersteller dir auch was husten :top:

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