Auf wieviel Prozent fahre ich?

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Du kannst eine Rabattübertragung beantragen. Dieser muss dein Vater zustimmen und dann fährst du mit dem Rabatt, den du dir erfahren hast. SF-Rabatte können zwischen Familienmitgliedern problemlos übertragen und auch zu anderen Gesellschaften mitgenommen werden.


    Ich kann mir die nicht überschreiben lassen, weil mein Vater ja auch irgendwann ein eigenes Auto will. Wenn ich jetzt umsteigen würde, würde aus den 45 % 140% werden. Das macht keinen Sinn!


    D.h. aber ich kann z.B. in 10 Jahren zu einer Versicherung sagen, "Schauen sie hier, ich hatte 10 Jahre ein Fahrzeug auf meinen Namen, was bieten sie mir?!"


    Oder wie läuft das genau?

  • Zitat

    Original geschrieben von ruag
    Hola, ich bin nicht der große Versicherungsprofi, aber warum lässt du deinen Wagen nicht so lange auf deine Eltern laufen bis du für deine Jahre mit Führerschein in etwa gleich eingestuft wirst?

    Die meisten Versicherungen lassen dich ja eh von Haus aus mit 140% anfangen, auch wenn man den Führerschein noch nicht drei Jahre hat. Und wenn man dann eben ein Jahr Hauptnutzer eines Fahrzeugs war dann eben mit 100%.


    Mehr Schadensfreiheitsrabatt als man selber hätte erfahren können, kann man bei den meisten Versicherungen sowiso nicht mitnehmen.


    So wie die Lage bei AdministratorDr ist, das er wenigstens Halter ist, dann ist es kein Problem den Schadensfreiheitsrabatt mitzunehmen, da er als Halter wahrscheinlich auch der Hauptnutzer war. In anderen Fällen, wenn du nur Nutzer, aber weder Halter noch Versicherungsnehmer warst, könnte sich die Versicherungen sich aber Querstellen, und dich nicht als Hauptnutzer annerkennen. Innerhalb der Familie und bei Zeiträumen bis zu so ungefähr 5 Jahren ist es normal kein Problem, trotzdem den Rabatt mitzunehmen. Aber wenn jemand 10 oder 15 Jahre das so gemacht hat, ist das nicht sehr glaubwürdig.

  • Hallo,


    danke schon mal für eure Antworten.


    Ich hab auch gehört, dass ich günstiger eingestuft werde, wenn mein Auto ein Garagenfahrzeug ist. Darüberhinaus, bin ich in der Bundesagentur für Arbeit angestellt, das müsste wieder laut Berufsschullehrer einige Prozente bringen.


    Ich kann mich ja mal bei der Versicherung erkundigen nach dem Fahrsicherheitstraining, oder vielleicht beim ADAC. Ich bin Mitglied beim ADAC. Meine ganze Familie ist bei HUK versichert.


    Dann hat noch der Berufsschullehrer erwähnt, wenn man weniger Kilometer im JAhr fährt würde es wieder günstiger werden. Stimmt das?


    MfG


    Stefan

    Die Weisheit läuft mir hinterher, aber ich bin schneller....

  • Das mit Sonderrabatten, wie z.B. Garagenfahrzeuge, Kilometerrabatt, ... stimmt schon.


    Allerdings muss man da immer vorsichtig sein. Die Kilometerangabe ist unbedenklich, da kann man immer noch nachmelden. Nur bei Garagenrabatt ist es eben so, das auch Garagenfahrzeuge nicht immer nachts in der Garage stehen, wenn du z.B. mal im Urlaub bist.

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