Hallo Ihr,
Die TÜV-Plakete für meinem W201 wurde abgelehnt, da an diesem Fahrzeug
an der Vorderachse Sportfedern von H&R und and der Hinterachse die Mercedes Benz
Originalsportfedern verbaut sind. Die H&R-Federn wurden noch vom Vorbesitzer beim TÜV
eingetragen. Der Vorbesitzer hat mit dieser Mischbestückung erfolgreich zweimal TÜV
bekommen. Gibt es eine Gesetz o.ä. welches vorschreibt das an allen Achsen Federn
des selben Herstellers verbaut sein müssen ?. Und kann ein anderer Prüfingenieur die
Eintragung seines "Kollegen" für ungültig erklären, repektive nicht anerkennen ?.
Danke für die Infos
Gruesse wacer