"Handel" von Privat-Person? okay?

  • Zitat

    Original geschrieben von Abakus
    Und wie oben erkannt müsste es anscheinend nicht nur die Begrenzung der Zeilen geben, sondern auch den Auflösungswert des Bildschirmes bei dem diese Begrenzung gilt... :rolleyes::D


    Vielleicht müsste man auch gar nicht jede Zahl auf die Goldwaage legen und vor Allem sollte es doch eigentlich nicht nötig sein, hier alles bis ins kleinste Detail zu regeln ;) Ich finds eigentlich schon traurig genug, dass überhaupt eine maximale Anzahl genannt werden muss. Man könnte ja eigentlich auch von alleine auf die Idee kommen, dass fünf bis sechs Zeilen ausreichen sollten. Oder das zumindest glauben, auch wenn es nicht irgendwo schwarz auf weiß (bzw. rot auf hellgrau) steht :rolleyes: Oder ist es wirklich nötig, zu jedem Hinweis noch zwei bis drei Fußnoten hinzuzufügen?


    OT@andi2511: Benutzt du auch ne Auflösung von 1152*864? ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Sidney
    Ich war immer der Ansicht, dass wir fair miteinander umgehen wollen. Und dazu gehört es eben, das man nicht versucht hier möglichst fetten Gewinn rauszuhohlen (gerade im nichtkommerziellen "Biete").


    Dass das dazugehört ist deine Ansicht ;) Was spricht dagegen, etwas, das man sehr günstig bekommen kann, günstig weiterzuverkaufen? Dann macht derjenige einen Gewinn und der, der es kauft, immer noch ein Schnäppchen und alle könnten glücklich und zufrieden sein -- wenn nicht irgendjemand neidisch wäre, das Gerät vielleicht auch gerne für 100 Euro bekommen würde und sich deswegen öffentlich darüber aufregen muss :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von Abakus

    Es ist gewerblich, anmelden muss er es aber nicht und bis 16k € Umsatz im Jahr auch nicht versteuern. Und da es keine Rechnung mit Mwst. gibt (brauch er nicht), gehört es IMHO tatsächlich ins Biete. Bleibt als neuer Diskussionsstoff, ob das denn gerechtfertigt ist, von wegen community und so. Und ja, das ist gerechtfertigt, denn es wird ja niemand genötigt zu kaufen. ;)


    :D Den Satz oben würde ich mal überdenken. Du sagst dort ja, das man ein Gewerbe nicht anmelden muss, da erst ab 16k € Umsatz im Jahr Steuern gezahlt werden muss.


    Dir sind die Begriffe Umsatz <-> Gewinn ein geläufig?


    Also wenn jemand in der Absicht etwas einkauft um es mit Gewinn zu verkaufen, dann handelt er eigentlich gewerblich. Jetzt kommt es noch darauf an ob er es wiederholt macht oder es eher einmalig war.


    Hier kann ich wieder meine Lieblingsseite http://www.debs-faq.de als Seite epmf. oder auch http://www.ratgeber-e-lancer.de

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNetzwerkservice
    KJNetzwerkservice Inh. Kaweh Jazayeri, Stamitzstr. 19, 68167 Mannheim Tel: 0621 . 339 34 - 78
    TT@Jazayeri.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

  • Gewerbe bis 16 T € Umsatz müssen in jeden Fall angemeldet werden. Das ist die Kleinunternehmerregelung. Im Übrigen handelt jemand schon gewerblich, der 10-20 Auktionen oder Verkäufe im Jahr durchzieht und damit von Anfang an versucht Gewinn zu erzielen (Höhe ist nicht maßgebend). Die Gewinnerzielungsabsicht und das mehrmalige Handeln ist das Entscheidene. Anmeldung muß sein, alles andere ist STEUERHINTERZIEHUNG.

  • Zitat

    Original geschrieben von matze929
    Gewerbe bis 16 T € Umsatz müssen in jeden Fall angemeldet werden. Das ist die Kleinunternehmerregelung. Im Übrigen handelt jemand schon gewerblich, der 10-20 Auktionen oder Verkäufe im Jahr durchzieht und damit von Anfang an versucht Gewinn zu erzielen (Höhe ist nicht maßgebend). Die Gewinnerzielungsabsicht und das mehrmalige Handeln ist das Entscheidene. Anmeldung muß sein, alles andere ist STEUERHINTERZIEHUNG.


    Ich denke hierbei kommt es noch sehr auf den Auktionsgegenstand an. Wieso sollte ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich meine CD Sammlung auflöse und mal locker auf 50 Auktionen in einer Woche komme?

  • ;) Das stimmt schon, wenn ich meine das ich mal mein Keller entrümpeln sollte und alles über eBay verkaufe, später dann auch noch die 1/2 meiner Wohnung, da ich mal was neues will, dann ist das privat.


    Wenn ich aber bei anderen den Keller entrümple um diese Sachen dann mit Gewinn bei eBay zu verkaufen, dann ist das gewerblich. Es kommt hier auf die Nachhaltigkeit und die Gewinnerzielungsabsicht.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
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  • Ich bin der Meinung, dass auch im Biete die Gesetze des Marktes herrschen. Angebot & Nachfrage führen zum Vertrag. Da bei der T610 Geschichte ja auch Aufwand dahinter steht ist es doch ok wenn auch ein Aufpreis dabei ist. Wem´s zu teuer ist kann ja woanders ein T610 kaufen.


    Ich denke einige werden bei günstigen Gelegenheiten die Chance nutzen und einen kleinen Gewinn mitnehmen.


    Was das Thema gewerblichkeit angeht ist das bei EBAY zwar etwas seltsam definiert, für mich zählt aber die Nachhaltigkeit, also die Regelmässigkeit und Verkaufsmenge.

  • Zitat

    Original geschrieben von Ayreon
    Ich bin der Meinung, dass auch im Biete die Gesetze des Marktes herrschen. Angebot & Nachfrage führen zum Vertrag.


    Deine Meinung!
    Ich finde es ist viel mehr im Sinne des Forums-Spirits solche Angebote zu machen, wie dieses Beispiel aus dem expert Thread zeigt,wo es ums NEC n233i ging:

    Zitat

    Original geschrieben von BB007
    Wer eins haben möchte, kann es für 66,- plus 3,95 GLS-Porto bekommen. ABER: Falls jemand mehr zahlen möchte, würde ich den Mehrerlös (also alles, was über 69,95 hinausgeht) an Carsten überweisen - damit wenigstens ein Teil der Serverkosten dieses Threads wieder reinkommen..


    Aber das sehen hier einige sicher anderes...
    Und um die rechtliche Seite geht es mir hier schon gar nicht, genauso wenig bin ich neidisch, wie mir auch schon unterstellt wurde *kopfschüttel*

  • Es ist eigentlich ganz einfach. Kaufe ich mir ein Handy um es kurz zu nutzen und bin dann der Meinung ich verkaufe es wieder ist das Privat, keine Frage.


    Kaufe ich aber ein Handy nur für den Zweck es teuer weiterzuverkaufen und mache das mehrmals oder ständig handel ich gewerblich und das gehört angemeldet. Wie hoch der Gewinn ist spielt keine Rolle.


    Das Beispiel mit der Kellerentrümpelung ist genauso. Mach ich das einmal oder vielleicht auch noch für den Nachbarn/Kumpel/Freund ist das absolut in Ordnung. Werbe ich aber z. B. im Supermarkt dafür (das ich sowas übernehme) ist das wieder ganz klar gewerblich einzuordnen.

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