Es gibt eine Website, auf der ein Bild von mir ist, dass mir gar nicht
gefällt. Also gar gar nicht!
Da bin ich volle Kannne drauf! Nun will der Webmaster es nicht
wegtun - nach mehreren Mails. Nun will ich eine Frist
mit entsprechenden Auszügen aus dem Gesetzt setzen.
Weiss jemand wo ich da Texte finde? Oder ob es so Texte
schon vorformuliert gibt?
Regards
Benny
Copyright zu Foto? Wem gehört es
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Das würde mich auch mal interessieren:
welche Schritte kann man einleiten, wenn man ein Bild von sich nicht auf einer webseite haben will und den Verantwortlichen schon 2-3 Mal per email darauf aufmerksam gemacht hat? :confused:
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Eine sehr schöne Zusammenstellung zum Thema 'Recht am Bild' gibt es hier.
Insbesondere die Punkte 1, 2, 3, 8ff sind lesenswert...Grundsätzlich ergibt sich das Recht am Bild aus § 22 Satz 1 KUG. Mit allen Ausnahmen (in den §§ 23, 24 KUG) wird das ganze natürlich etwas komplizierter
Stichwort: Personen der Zeitgeschichte (absolute/relative) etc.Grundsätzlich kann man sich aber wohl (spätestens dieser Teil ist AFAIK
) auf § 22 Satz 1 KUG berufen und auf § 33 I KUG hinweisen (Strafvorschrift, s.u.).
ZitatGesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG bzw. KunstUrhG)
§ 22
1Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. 2Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. [...]§ 33
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.(Das KUG ist zu finden z.B. im Schönfelder, Ges.Nr. 67 (der große rote 'Backstein'))
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Ich bin zwar auf diesem Rechtsgebiet jetzt nicht so bewandert, einige Hinweise kann ich aber doch geben.
Es ist zu unterscheiden, ob ihr auf den Fotos nur in einer großen Gruppe oder als Beiwerk zur Landschaft abgebildet seid, oder ob ihr fokussiert dargestellt werdet, also aus einer größeren Menge herausgepickt wurdet.
Gegen die Veröffentlichung der Bilder habt ihr möglicherweise einen Unterlassungsanspruch.
Siehe Punkt 10 im von Jeeves angegebenen Link.Gruß
DaFunk -
Wie sieht es dann aus, wenn man sich, oder zumindest ein Teil von sich, via Kamerahandy online wiedererkennt? Gleiche Chance auf Klage?
ZitatDie leichte Handhabung der Fotohandys beschleunigt auch das Dokumentieren von nackten Tatsachen im Internet: So boomen im Web derzeit Sites, auf denen Fotohandy-Besitzer Schnappschüsse ihrer Mitmenschen präsentieren. Eines der Angebote aus den USA, «Mobileasses.com», hat sich auf die Darstellung von (angezogenen) Hinterteilen spezialisiert - inklusive genauer Tipps, wie man diese am besten «einfängt». Die «Opfer» erfahren davon in der Regel nichts.
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