Arbeitslosengeld II

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    gut möglich, ja. Aber vielleicht bekommt dann auch jeder Arbeitslose mehr Betreuung als im bisherigen Fließbandverfahren. Wäre jedenfalls wünschenswert. Ich kann mir schon vorstellen, dass, wenn der Betreuer beim Arbeitsamt mehr Zeit hat, sich zu kümmern, er auch besser suchen kann, was evtl. wo frei ist, was paßt, einfach bessere Unterstützung leisten und vllt. so helfen zumindest die offenen Stellen, die da sind mit arbeitsfähigen udn arbeitswilligen Bewerbern zu besetzen.


    Das wird allerdings bei den vielen älteren Arbeitslosen wenig nützen. Ab 40 wird man in D ja offensichtlich von den meisten Arbeitgebern wie aussätzig behandelt.


    Gruß


    Pitter

  • Gibt es irgendwo ne Seite mit einer Art "Arbeitslosengeld II" Rechner? Würd mich mal interessieren was man so bekommt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Osmin
    Gibt es irgendwo ne Seite mit einer Art "Arbeitslosengeld II" Rechner? Würd mich mal interessieren was man so bekommt.


    Tse was glaubst Du wieso man 16 Seiten ausfüllen muß um ALG2 zu beantragen ? Der Satz liegt bei 311 Euro in den alten, 298 Euro in den neuen Bundesländern. Und das nach 1 Jahr Arbeitslosigkeit. Wenn Du mehr wissen willst:


    http://www.mdr.de/nachrichten/reformen/1469219.html

  • Danke für die Seite, die ist schonmal sehr informativ. Konkret interessiert mich, wie es aussieht wenn der eine Ehepartner arbeitet und man in einem eigenen Haus wohnt. Da bekommt der Arbeitslose doch so gut wie garnichts, oder ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Osmin
    Danke für die Seite, die ist schonmal sehr informativ. Konkret interessiert mich, wie es aussieht wenn der eine Ehepartner arbeitet und man in einem eigenen Haus wohnt. Da bekommt der Arbeitslose doch so gut wie garnichts, oder ?


    Es geht nach Bedürftigkeit. Wenn der Partner verdient, kriegt der andere nichts. Ähm wenn das Haus zu groß ist wird es verkauft werden müssen. Ähnlich beim Auto, Wert bis 5000 Euro ist erlaubt, alles andere muß weg.

  • Zitat

    Original geschrieben von matze929
    Es geht nach Bedürftigkeit. Wenn der Partner verdient, kriegt der andere nichts. Ähm wenn das Haus zu groß ist wird es verkauft werden müssen. Ähnlich beim Auto, Wert bis 5000 Euro ist erlaubt, alles andere muß weg.


    Ja, wenn das Haus verkauft werden muss zieht die Familie halt in eine kleine Wohnung weit weg. Hat ja keinen Einfluß auf den arbeitenden der beiden. Mit dem Erlöß was das Haus bringt wird dann die Miete gezahlt. Arbeitslosengeld gibt es dann ja auch keins, weil durch den Hausverkauf ein "Vermögen" entstanden ist und dies erstmal aufgebraucht werden muss.


    Woher nimmst du den Wert 5000 Euro?
    Man liest überall nur von "angemessen" und dies zu beurteilen liegt im Ermessen des zuständigen Beamten.

  • Ja liegt im Ermessen des Beamten. 5000 ist ein Richtwert. Bedürftigkeit besteht auch nicht wenn z.B. die ganze Familie im Haus wohnt, also Tochter, Oma usw. die vielleicht auch schon verdient oder die Oma Rente bezieht. Sie sind alle verpflichtet zu unterstützen. Natürlich kann zusätzlich Geld beim Sozialamt beantragt werden wenn es nicht reicht. Oder halt zusätzlich verdient werden, sei es durch die 1 Euro Jobs/MiniJob oder ähnliches. Von den ersten 400 Euro Zuverdienst können max. 15 % behalten werden (60 Euro)....Genau Sätze stehen auch unter den Link.

  • Ich habe hier schon intensiv mitgelesen, habe mir aber verkniffen mich zum Thema zu äußern. :rolleyes: Jedenfalls um mal kurz eine Aussage zu disqualifizieren: Die Frage nach der Angemessenheit des PKW des ALG II Empfängers ist noch nicht abschließend beantwortet.


    Ich finde solche vorschnellen "Übern-Daumen-könnten-das-5.000-Euro-sein" - Antworten mehr als bedenklich. Ich kann denjenigen, die sich notgedrungen mit der Materie beschäftigen müssen, nur raten sich nicht in Telefonforen und oder Foren von Anti-Interessenvertretungen zu informieren. Die Seiten der Bundesregierung sind da schon eher eine adäquate Anlaufstelle.

    Och danke! Und selbst so?

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