Hi,
ich hab grad ein Problem. Ich habe jetzt mein Motorola V 600 nach 2 maliger erfolgloser Reparatur zurückgegeben. Der Verkäufer (ist ein O2 Partner Shop ) behauptet jetzt aber dass ich mir nach erfolgreicher Wandelung ein Gerät aus Seinem Laden aussuchen kann bzw. muss.
Da ich aber jetzt ein V.80 haben will und es dieses Gerät bekannterweise noch nicht bei o2 gibt habe ich jetzt ein Problem.
Der Verkäufer behauptet dass ich bei einem Wandel nur Anrecht auf ein neues Handy habe und nicht des Geld einfach so bekomme, damit ich mir des V.80 woanderes kaufen kann.
Was meint ihr dazu. Soweit ich des aus der Schule noch weiß bedeutet doch Wandelung das der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird oder nicht? Also hab ich ja wohl Anrecht auf mein Geld ?
Vieleicht kann ja einer mit ein Paar paragraphen weiterhelfen.
Vielen Dank schon mal im Vorraus