Wandelung ? Geld zurück oder neus Handy ?

  • Hi,


    ich hab grad ein Problem. Ich habe jetzt mein Motorola V 600 nach 2 maliger erfolgloser Reparatur zurückgegeben. Der Verkäufer (ist ein O2 Partner Shop ) behauptet jetzt aber dass ich mir nach erfolgreicher Wandelung ein Gerät aus Seinem Laden aussuchen kann bzw. muss.
    Da ich aber jetzt ein V.80 haben will und es dieses Gerät bekannterweise noch nicht bei o2 gibt habe ich jetzt ein Problem.


    Der Verkäufer behauptet dass ich bei einem Wandel nur Anrecht auf ein neues Handy habe und nicht des Geld einfach so bekomme, damit ich mir des V.80 woanderes kaufen kann.


    Was meint ihr dazu. Soweit ich des aus der Schule noch weiß bedeutet doch Wandelung das der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird oder nicht? Also hab ich ja wohl Anrecht auf mein Geld ?
    Vieleicht kann ja einer mit ein Paar paragraphen weiterhelfen.


    Vielen Dank schon mal im Vorraus

  • Nachtrag:


    Falls ich doch anrecht auf das Geld habe musste ich doch theoretisch den Betrag bekommen den dass Handy ohne Vertrag gekostet hat ?Schließlich läuft ja der Mobilfunkvetrg normal weiter . Oder täusch ich mich da ?

  • Re: Wandelung ? Geld zurück oder neues Handy ?


    Zitat

    Original geschrieben von rebel1982

    Was meint ihr dazu. Soweit ich des aus der Schule noch weiß bedeutet doch Wandelung das der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird oder nicht? Also hab ich ja wohl Anrecht auf mein Geld ?
    Vieleicht kann ja einer mit ein Paar paragraphen weiterhelfen.


    Klar bekommst du dein Geld wieder.....aber bestimmt nicht soviel, wie du eingezahlt hast....sondern es wird eine Nutzungspauschale abgezogen...weil du ja einen geldwerten Nutzen von dem Gerät hattest.....wie hoch der ist weiss ich nicht...

     MacBookPro 15“ End 2016 
     iPhone X 64GB Spacegrau 
     Apple Watch Gen. 3 42mm 

  • Hallo


    Ich habe letztens mein V600 bei einem o2-Shop zurückgegeben bzw. gewandelt. D.h., dass ich den vollen Kaufpreis wiederbekommen habe, den ich damals für das Gerät mit Vertrag bezahlt habe. In der Regel wird aber verlangt, dass man dannn dort sich auch ein neues Gerät aussucht.
    Aber mal ehrlich. Wieso willst Du denn dann ein V80? Ist doch eigentlich technisch baugleich mit dem V600, bis auf das Design oder nicht?


    Gruß, Pu Yi

  • geldwerter nutzen


    quatsch!


    nix geldwerter nutzen...wenn du innerhalb des 1. halben jahres 2x wandlung mitgemacht hast und das gerät immernoch nicht den versprochenen eigenschaften entspricht, dann bekommst du das geld komplett wieder!
    und wandlung an sich bedeutet nichtmal das man 2x auf die reperatur warten müsste, denn gem §439 BGB kann der käufer nach seiner wahl die beseitigung des mangels oder lieferung einer mangelfreien ware verlangen!
    2x muss die wandlung akzeptiert werden, denn gem §440 gilt eine nachbesserung mit dem 2. erfolglosen versuch als fehlgeschlagen!


    wäre ja noch schöner..dann müsste ja immer der endverbraucher ausbaden, das die geräte heutzutage alle erst beim endverbraucher zu endeentwickelt werden und dieser ständig zum service point rennen darf!
    eigentlich solltest du für deine vergeblichen aufwendungen noch ersatz verlangen (gem §284 BGB) und auch schadensersatz erhalten (gem §§ 440, 280, 281, 283 und 311a BGB)!


    denn wenn die von motorola nich zu dämlich wären ihre software ordentlich fertig zu stellen und zu testen, müssten die user nicht ständig probleme haben und ausbaden! :(


    bei ordentlichen strafen würde dieser misst auch endlich mal aufhören, und ein gerät würde erst dann auf den markt kommen, wenn es auch ausgereift ist! :mad:


    ich denk nochmal drüber nach, aber das sollte es so om groben zu deiner frage gewesen sein! rebel1982 :top:

    -= pandemic =-

  • wieder ein motorola?


    pu_yi


    wieso sollen die verlangen das man ein handy bei denen holt?
    dazu haben die garkein recht....


    und wieso überhaupt wieder ein motorola!?
    erst bekommen sie ein einwandfrei funktionierendes v600 nicht gebacken und dann soll man darauf vertrauen können das sie es mit einem anderen schaffen!?
    und das beste: zum ausspielen der neuen software soll ich noch ständig kosten haben...da ich diese ja nichmal wie bei siemens selber aufs gerät spielen darf, wegen sinnlosen gewährleistungssorgen...so ein misst! :mad:

    -= pandemic =-

  • Also ich war heute im Shop. Der Verkäufer hatt gesagt ich könnte auch des Geld haben, aber nur des was ich für das Handy mit Vertag gezahlt habe. Des wäre ja wohl des dümmste was ich machen könnte....


    Ich hab dann trotzdem darauf bestanden dass komplette Geld zu bekommen...daraufhin habe ich dann mit irgendeinem Vorgesetzten an der hotline Gesprochen der auch nur das selbe gesagt hat und partout auf seinen Meinung pochte.


    Es war mir dann doch zuviel stress ( auch wenn ich evtl. im recht bin) und ich hab mich dann für ein Siemens SX1 Music entschlossen welches ich heut gleich zu ebay getan habe. Den irgendwie will ich doch des v80 auch wenn ich von motorola ziemlich entäuscht wurde....

  • pandemic
    Natürlich muss Du das neue Gerät dort holen. Der Kauf des Gerätes war doch mit dem Handy-Vertrag gekoppetl. Deshalb zahlt man ja auch nicht den Straßenpreis, sondern einen von Mobilanbieter subventionierten Preis.


    rebel1982

    Zitat

    Original geschrieben von rebel1982
    Also ich war heute im Shop. Der Verkäufer hatt gesagt ich könnte auch des Geld haben, aber nur des was ich für das Handy mit Vertag gezahlt habe. Des wäre ja wohl des dümmste was ich machen könnte....


    Glaubst Du eigentlich, das die Geschäfte etwas zu verschenken haben? Natürlich bekommst du nur das Geld, den Du damals für das Handy mit Vertrag bezahlt hast.
    Wenn Du z.B. 150€ gezahlt hast, dann bekommst Du auch nur die 150€ zurück. Die Differenz zum Straßenpreis (z.B. 300€) ist vom Mobilfunkbetreiber (hier: o2) subventioniert worden. Das ist so eine Art Willkommensgeschenk. Sonst hättest du damals schon den Straßenpreis zahlen müssen.

  • hallo aus münchen,


    da es hier vielleicht doch noch etwas klärungsbedarf gibt, hier mal ein paar gedanken zu der ganzen geschichte.


    a: das handy war bestandteil eines kaufvertrages.


    b: die vertragsverlängerung war bestandteil eines dienstvertrages,


    ein mobilfunkanbieter macht dir mit dem günstigen preis für ein handy (kaufvertrag) eine vertragsverlängerung bzw. einen neuvertrag (dienstvertrag) schmackhaft. leider habe ich oft das gefühl, dass viele tt-ler die beiden sachen vermischen.


    nun aber zu diesem fall hier: hättest du einer wandlung zugestimmt bzw. einer rückabwicklung deines kaufvertrages (!), dann hättest du maximal den preis bekommen, den du damals für das handy gezahlt hast. nie jedoch den preis ohne vertrag. das dein vertrag verlängert wurde, ist unabhängig davon, ob du ein handy kaufst oder nicht. theorethisch könntest du ja unabhängig von einem neuen gerät deinen vertrag verlängern...


    das gleiche gilt übrigens auch bei defekten geräten und neuverträgen: kommt ein mobilfunkvertrag zustande, ist aber das gerät defekt bzw. nicht lieferbar, kann der vertrag nur auf kulanz des anbietes aufgelöst werden. das hat übrigens nichts mit dem fernabsatzgesetz zu tun: da hat man das recht, den vertrag binnen 2 wochen zu kündigen. wichtig ist aber, das man die sim nicht bzw. nur sehr wenig benutzt hat. bei debitel lag der betrag bei ca. € 5.-.


    ich hoffe, ich konnte etwas klarheit schaffen...


    bei fragen schreibt mich einfach an...


    grüße,


    euer sandmanX

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